Vorausschauende Massnahmen gegen die Vogelgrippe

ShortId
23.3409
Id
20233409
Updated
10.04.2024 15:13
Language
de
Title
Vorausschauende Massnahmen gegen die Vogelgrippe
AdditionalIndexing
2841;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vogelgrippe-Pandemie (Aviäre Influenza, H5N1) weitet sich aus. Über 200 Millionen Vögel sind dem Virus bereits zum Opfer gefallen. Immer mehr Säugetiere stecken sich mit dem Virus an. Damit steigt auch das Risiko für den Menschen. Bisherige vereinzelte Vogelgrippe-Fälle führten bei rund 50 Prozent der infizierten Personen zum Tod.</p><p>Der Bund baut als Antwort auf das gestiegene Risiko das Monitoring aus und sequenziert jeden Vogelgrippe-Fall. Das ist begrüssenswert. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Vorbereitungen weiter gestärkt werden können.</p>
  • <p>1. Bei erhöhtem Risiko werden die kommerziellen Geflügel-Haltungen im Rahmen des Nationalen Überwachungsprogramms jährlich auf die Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") getestet. Die Proben von toten Wildvögeln werden standardmässig untersucht. Ausserdem wird überwacht, ob das Virus bei Schweinen auftritt. Bei wildlebenden Säugetieren werden Verdachtsfälle im Rahmen des Gesundheitsmonitorings Wildtiere untersucht. Die verschiedenen Stakeholder (insbesondere Tierärztinnen, Züchter, Jägerinnen sowie die Bevölkerung) werden regelmässig zielgerichtet informiert und sind angehalten, sich an den Präventionsmassnahmen zur Stärkung des Systems zu beteiligen.</p><p>2. Abgesehen von Notsituation sieht die Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) ein Verbot von Impfungen gegen hochansteckende Seuchen vor (Art. 81 und 96 Bst. b TSV). Aber selbst in diesem Fall wäre eine Impfung gegen die Vogelgrippe zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz und in der Europäischen Union nicht möglich, da es noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen die Krankheit gibt. Mehrere Impfstoffhersteller sind momentan an der Entwicklung von Impfstoffen oder haben schon Impfstoffe gegen das Vogelgrippevirus entwickelt, die sich im Zulassungsverfahren in der EU befinden.</p><p>In der Schweiz hat das Institut für Virologie und Immunologie soeben die Bewilligung erhalten, einen genetisch modifizierten Impfstoff gegen die Vogelgrippe bei Zoovögeln zu testen. Diese Tests sind bei der Entwicklung von Impfstoffen obligatorisch und müssten vor einer allfälligen Inverkehrbringung auch am Geflügel vorgenommen werden.</p><p>Um Medikamente und Impfstoffe in der Schweiz auf den Markt zu bringen, muss vorgängig ein Zulassungsgesuch bei Swissmedic gestellt werden. Das Heilmittelinstitut kann Medikamente gegen Krankheiten, die lebensbedrohlich sind oder eine Invalidität zur Folge haben, in einem vereinfachten Verfahren befristet zulassen (siehe Art. 9a des Heilmittelgesetzes [HMG; SR 812.21] und Art. 18 der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln [SR 812.212.23]). Ist ein Medikament bereits in einem anderen Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen, so werden die Ergebnisse der dafür durchgeführten Prüfungen berücksichtigt, um das Verfahren zu beschleunigen (Art. 13 HMG).</p><p>3. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Humanimpfstoff gegen das aktuelle Vogelgrippevirus. Der Bund verfolgt aber die Bemühungen der Industrie zur Entwicklung neuer Impfstoffe aufmerksam.</p><p>Im Falle einer Pandemie verfügt der Bund über einen "Vorbestellungsvertrag" mit einem Hersteller für Vogelgrippe-Impfstoffe. Letzterer muss laut Vertrag die Ressourcen für die Entwicklung, Produktion, Zulassung und Lieferung eines spezifischen Grippeimpfstoffs für bis zu achtzig Prozent der Schweizer Bevölkerung zur Verfügung stellen.</p><p>Für die Impfstoffherstellung werden Eier von Hühnern verwendet, die separat gehalten werden und für die die Vogelgrippe keine Bedrohung darstellt. Es gibt aber noch mehrere andere Verfahren, die in Frage kämen.</p><p>4. Das Bundesamt für Gesundheit verfügt über ein Pflichtlager an antiviralen Medikamenten, das vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung verwaltet wird. Die Grundlagen des Pflichtlagers sind die Verordnung des Bundesrates über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) und die Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.311).</p><p>Die Gesamtmenge antiviraler Medikamente, die bei einer Vogelgrippe für eine Verwendung beim Menschen potenziell wirksam wären, entspricht zurzeit den folgenden Grössen: Tamiflu(R) 75 mg, 23 000 000 Kapseln; Tamiflu(R) 45 mg, 850 000 Kapseln; Tamiflu(R) 30 mg, 3 000 000 Kapseln; Wirkstoff: Oseltamivir, 1 300 kg.</p><p>Gemäss den medizinischen Empfehlungen und den Berechnungen der Vorsorgepläne sind im Pflichtlager zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Vorräte vorhanden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Vorkehrungen trifft die Schweiz zur Erkennung des Virus in der kommerziellen Geflügel-Haltung, bei Wildvögeln und bei Säugetieren (Nutztiere und Wildtiere)? Wie könnte dieses System weiter gestärkt werden?</p><p>2. Wann werden in der Schweiz voraussichtlich Impfstoffe für Geflügel zur Verfügung stehen, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren zulassen (keine inaktivierten Impfstoffe)? Wie kann dieser Prozess beschleunigt werden?</p><p>3. Über wie viele Dosen des verfügbaren Impfstoffs für Menschen verfügt die Schweiz als Notvorrat? Könnte dieser weiter gestärkt werden? Gibt es Pläne, den Impfstoff im Notfall schnell beschaffen zu können und wie gehen diese Pläne damit um, dass die</p><p>meisten Impfstoffe in Hühnereiern produziert werden (was bei einer Vogelgrippe Lieferungen potenziell verunmöglicht)?</p><p>4. Über wie viele Dosen der bei Vogelgrippe potenziell wirksamen antiviralen Medikamente verfügt die Schweiz als Notvorrat? Könnte dieser weiter gestärkt werden?</p>
  • Vorausschauende Massnahmen gegen die Vogelgrippe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vogelgrippe-Pandemie (Aviäre Influenza, H5N1) weitet sich aus. Über 200 Millionen Vögel sind dem Virus bereits zum Opfer gefallen. Immer mehr Säugetiere stecken sich mit dem Virus an. Damit steigt auch das Risiko für den Menschen. Bisherige vereinzelte Vogelgrippe-Fälle führten bei rund 50 Prozent der infizierten Personen zum Tod.</p><p>Der Bund baut als Antwort auf das gestiegene Risiko das Monitoring aus und sequenziert jeden Vogelgrippe-Fall. Das ist begrüssenswert. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Vorbereitungen weiter gestärkt werden können.</p>
    • <p>1. Bei erhöhtem Risiko werden die kommerziellen Geflügel-Haltungen im Rahmen des Nationalen Überwachungsprogramms jährlich auf die Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") getestet. Die Proben von toten Wildvögeln werden standardmässig untersucht. Ausserdem wird überwacht, ob das Virus bei Schweinen auftritt. Bei wildlebenden Säugetieren werden Verdachtsfälle im Rahmen des Gesundheitsmonitorings Wildtiere untersucht. Die verschiedenen Stakeholder (insbesondere Tierärztinnen, Züchter, Jägerinnen sowie die Bevölkerung) werden regelmässig zielgerichtet informiert und sind angehalten, sich an den Präventionsmassnahmen zur Stärkung des Systems zu beteiligen.</p><p>2. Abgesehen von Notsituation sieht die Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) ein Verbot von Impfungen gegen hochansteckende Seuchen vor (Art. 81 und 96 Bst. b TSV). Aber selbst in diesem Fall wäre eine Impfung gegen die Vogelgrippe zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz und in der Europäischen Union nicht möglich, da es noch keinen zugelassenen Impfstoff gegen die Krankheit gibt. Mehrere Impfstoffhersteller sind momentan an der Entwicklung von Impfstoffen oder haben schon Impfstoffe gegen das Vogelgrippevirus entwickelt, die sich im Zulassungsverfahren in der EU befinden.</p><p>In der Schweiz hat das Institut für Virologie und Immunologie soeben die Bewilligung erhalten, einen genetisch modifizierten Impfstoff gegen die Vogelgrippe bei Zoovögeln zu testen. Diese Tests sind bei der Entwicklung von Impfstoffen obligatorisch und müssten vor einer allfälligen Inverkehrbringung auch am Geflügel vorgenommen werden.</p><p>Um Medikamente und Impfstoffe in der Schweiz auf den Markt zu bringen, muss vorgängig ein Zulassungsgesuch bei Swissmedic gestellt werden. Das Heilmittelinstitut kann Medikamente gegen Krankheiten, die lebensbedrohlich sind oder eine Invalidität zur Folge haben, in einem vereinfachten Verfahren befristet zulassen (siehe Art. 9a des Heilmittelgesetzes [HMG; SR 812.21] und Art. 18 der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln [SR 812.212.23]). Ist ein Medikament bereits in einem anderen Land mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle zugelassen, so werden die Ergebnisse der dafür durchgeführten Prüfungen berücksichtigt, um das Verfahren zu beschleunigen (Art. 13 HMG).</p><p>3. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Humanimpfstoff gegen das aktuelle Vogelgrippevirus. Der Bund verfolgt aber die Bemühungen der Industrie zur Entwicklung neuer Impfstoffe aufmerksam.</p><p>Im Falle einer Pandemie verfügt der Bund über einen "Vorbestellungsvertrag" mit einem Hersteller für Vogelgrippe-Impfstoffe. Letzterer muss laut Vertrag die Ressourcen für die Entwicklung, Produktion, Zulassung und Lieferung eines spezifischen Grippeimpfstoffs für bis zu achtzig Prozent der Schweizer Bevölkerung zur Verfügung stellen.</p><p>Für die Impfstoffherstellung werden Eier von Hühnern verwendet, die separat gehalten werden und für die die Vogelgrippe keine Bedrohung darstellt. Es gibt aber noch mehrere andere Verfahren, die in Frage kämen.</p><p>4. Das Bundesamt für Gesundheit verfügt über ein Pflichtlager an antiviralen Medikamenten, das vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung verwaltet wird. Die Grundlagen des Pflichtlagers sind die Verordnung des Bundesrates über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.31) und die Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln (SR 531.215.311).</p><p>Die Gesamtmenge antiviraler Medikamente, die bei einer Vogelgrippe für eine Verwendung beim Menschen potenziell wirksam wären, entspricht zurzeit den folgenden Grössen: Tamiflu(R) 75 mg, 23 000 000 Kapseln; Tamiflu(R) 45 mg, 850 000 Kapseln; Tamiflu(R) 30 mg, 3 000 000 Kapseln; Wirkstoff: Oseltamivir, 1 300 kg.</p><p>Gemäss den medizinischen Empfehlungen und den Berechnungen der Vorsorgepläne sind im Pflichtlager zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend Vorräte vorhanden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Vorkehrungen trifft die Schweiz zur Erkennung des Virus in der kommerziellen Geflügel-Haltung, bei Wildvögeln und bei Säugetieren (Nutztiere und Wildtiere)? Wie könnte dieses System weiter gestärkt werden?</p><p>2. Wann werden in der Schweiz voraussichtlich Impfstoffe für Geflügel zur Verfügung stehen, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren zulassen (keine inaktivierten Impfstoffe)? Wie kann dieser Prozess beschleunigt werden?</p><p>3. Über wie viele Dosen des verfügbaren Impfstoffs für Menschen verfügt die Schweiz als Notvorrat? Könnte dieser weiter gestärkt werden? Gibt es Pläne, den Impfstoff im Notfall schnell beschaffen zu können und wie gehen diese Pläne damit um, dass die</p><p>meisten Impfstoffe in Hühnereiern produziert werden (was bei einer Vogelgrippe Lieferungen potenziell verunmöglicht)?</p><p>4. Über wie viele Dosen der bei Vogelgrippe potenziell wirksamen antiviralen Medikamente verfügt die Schweiz als Notvorrat? Könnte dieser weiter gestärkt werden?</p>
    • Vorausschauende Massnahmen gegen die Vogelgrippe

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