Anpassung der Strukturverbesserung. Wie geht das zuständige Bundesamt vor?

ShortId
23.3416
Id
20233416
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Anpassung der Strukturverbesserung. Wie geht das zuständige Bundesamt vor?
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine der Empfehlungen des angesprochenen EFK-Prüfauftrags vom Juni 2022 wurde bereits in Angriff genommen: Es wird eine Bewertungs- und Bilanzierungsmethode für ökologische Massnahmen bei Strukturverbesserungen im Tiefbau entwickelt. Diese dient der Erfassung der vorhandenen Naturwerte und der Bilanzierung der technischen Eingriffe und der geplanten ökologischen Massnahmen. Zudem werden die Mindestanforderungen klar definiert. Damit wird eine über alle Projekte vergleichbare und transparente Umsetzung der Anforderungen an ökologische Massnahmen gewährleistet.</p><p>1. Die Evaluation der Biodiversitätswirkungen der Strukturverbesserungsbeiträge wird verwaltungsextern basierend auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt und ist somit ergebnisoffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation wird das BLW anschliessend zuhanden des Bundesrats Reformvorschläge erarbeiten, die nebst den Biodiversitätswirkungen auch den Beitrag der Strukturverbesserungen an die in der Bundesverfassung verankerten Ziele der Agrarpolitik (dezentrale Besiedelung, Pflege der Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit etc.) berücksichtigen.</p><p>2. Auf Stufe Bundesverwaltung wurde das BAFU bei der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die externe Evaluation einbezogen und ist in der entsprechenden Begleitgruppe vertreten. Die Kantone sind über die Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) in der Begleitgruppe vertreten.</p><p>3. Neben dem BAFU und der KOLAS wird der Schweizer Bauernverband SBV einbezogen; er vertritt die Landwirtschaft in der Begleitgruppe.</p><p>4. Gemäss Auftrag müssen dem Bundesrat 2024 Reformvorschläge vorgelegt werden. Der Bundesrat entscheidet dann über das weitere Vorgehen.</p><p>5. Die Auftragnehmerin der externen Evaluation berücksichtigt bei ihrer Arbeit alle relevanten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema. Dazu gehört auch der Bericht "Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet" der SCNAT. Bei der Entwicklung allfälliger Reformvorschläge wird das BLW weitere Studien berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Juni 2022 publizierte der Bundesrat die Vorstudie zur Evaluation von acht Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung, darunter Strukturverbesserungsbeiträge, bei denen unter anderem "die Intensivierungswirkung auf Rand- und Bergregionen" geprüft werden soll. </p><p>Laut der Vorstudie "wurden die Investitionshilfen für Strukturverbesserungen bisher im Diskurs zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität eher vernachlässigt". Es soll nun untersucht werden, "wie Investitionshilfen eine standortangepasste landwirtschaftliche Produktion zusätzlich fördern können". </p><p>Dabei sollen auch Vorarbeiten der EFK im Rahmen des Prüfauftrags 21300 einbezogen werden.</p><p>Die Vorstudie empfiehlt, in Bezug auf die beiden Subventionen "sinnvolle und realistische Reformen zu erarbeiten". Es sollen verschiedene Pfade geprüft werden - von der Abschaffung bis zur Optimierung bzw. Umgestaltung. Reformvorschläge sollen "ergebnisoffen und in Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bundesämtern, dem BAFU und kantonalen Fachstellen" analysiert werden.</p><p>Weil es dem Bund nicht gelang, bis 2020 das Aichi-Ziel 3 zu erfüllen und weil anstelle einer Überprüfung und Anpassung aller möglichen Subventionen nun eine Priorisierung vorgenommen wurde, sei eine "zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung" umso dringender. Pro ausgewählte Subvention soll "ein Massnahmenkatalog definiert werden, dessen politische Durchsetzung möglichst erfolgsversprechend ist". </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die genannte Ergebnisoffenheit der Reformvorschläge sichergestellt?</p><p>2. Welche Bundesämter und kantonalen Fachstellen sind betroffen? Mit welchen wird zusammengearbeitet?</p><p>3. Welche konkreten Stakeholder werden bei der Analyse beigezogen und warum?</p><p>4. Wie wird die zeitnahe Erarbeitung eines Kataloges mit konkreten Massnamen sowie deren Umsetzung sichergestellt?</p><p>5. Werden zur Analyse auch der Bericht "Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet" von SCNAT und andere Studien/Berichte konsultiert? Wenn ja, welche?</p>
  • Anpassung der Strukturverbesserung. Wie geht das zuständige Bundesamt vor?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine der Empfehlungen des angesprochenen EFK-Prüfauftrags vom Juni 2022 wurde bereits in Angriff genommen: Es wird eine Bewertungs- und Bilanzierungsmethode für ökologische Massnahmen bei Strukturverbesserungen im Tiefbau entwickelt. Diese dient der Erfassung der vorhandenen Naturwerte und der Bilanzierung der technischen Eingriffe und der geplanten ökologischen Massnahmen. Zudem werden die Mindestanforderungen klar definiert. Damit wird eine über alle Projekte vergleichbare und transparente Umsetzung der Anforderungen an ökologische Massnahmen gewährleistet.</p><p>1. Die Evaluation der Biodiversitätswirkungen der Strukturverbesserungsbeiträge wird verwaltungsextern basierend auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt und ist somit ergebnisoffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation wird das BLW anschliessend zuhanden des Bundesrats Reformvorschläge erarbeiten, die nebst den Biodiversitätswirkungen auch den Beitrag der Strukturverbesserungen an die in der Bundesverfassung verankerten Ziele der Agrarpolitik (dezentrale Besiedelung, Pflege der Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit etc.) berücksichtigen.</p><p>2. Auf Stufe Bundesverwaltung wurde das BAFU bei der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die externe Evaluation einbezogen und ist in der entsprechenden Begleitgruppe vertreten. Die Kantone sind über die Konferenz der Landwirtschaftsämter (KOLAS) in der Begleitgruppe vertreten.</p><p>3. Neben dem BAFU und der KOLAS wird der Schweizer Bauernverband SBV einbezogen; er vertritt die Landwirtschaft in der Begleitgruppe.</p><p>4. Gemäss Auftrag müssen dem Bundesrat 2024 Reformvorschläge vorgelegt werden. Der Bundesrat entscheidet dann über das weitere Vorgehen.</p><p>5. Die Auftragnehmerin der externen Evaluation berücksichtigt bei ihrer Arbeit alle relevanten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema. Dazu gehört auch der Bericht "Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet" der SCNAT. Bei der Entwicklung allfälliger Reformvorschläge wird das BLW weitere Studien berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Juni 2022 publizierte der Bundesrat die Vorstudie zur Evaluation von acht Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung, darunter Strukturverbesserungsbeiträge, bei denen unter anderem "die Intensivierungswirkung auf Rand- und Bergregionen" geprüft werden soll. </p><p>Laut der Vorstudie "wurden die Investitionshilfen für Strukturverbesserungen bisher im Diskurs zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität eher vernachlässigt". Es soll nun untersucht werden, "wie Investitionshilfen eine standortangepasste landwirtschaftliche Produktion zusätzlich fördern können". </p><p>Dabei sollen auch Vorarbeiten der EFK im Rahmen des Prüfauftrags 21300 einbezogen werden.</p><p>Die Vorstudie empfiehlt, in Bezug auf die beiden Subventionen "sinnvolle und realistische Reformen zu erarbeiten". Es sollen verschiedene Pfade geprüft werden - von der Abschaffung bis zur Optimierung bzw. Umgestaltung. Reformvorschläge sollen "ergebnisoffen und in Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bundesämtern, dem BAFU und kantonalen Fachstellen" analysiert werden.</p><p>Weil es dem Bund nicht gelang, bis 2020 das Aichi-Ziel 3 zu erfüllen und weil anstelle einer Überprüfung und Anpassung aller möglichen Subventionen nun eine Priorisierung vorgenommen wurde, sei eine "zeitnahe Erarbeitung konkreter Massnahmen und deren Umsetzung" umso dringender. Pro ausgewählte Subvention soll "ein Massnahmenkatalog definiert werden, dessen politische Durchsetzung möglichst erfolgsversprechend ist". </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die genannte Ergebnisoffenheit der Reformvorschläge sichergestellt?</p><p>2. Welche Bundesämter und kantonalen Fachstellen sind betroffen? Mit welchen wird zusammengearbeitet?</p><p>3. Welche konkreten Stakeholder werden bei der Analyse beigezogen und warum?</p><p>4. Wie wird die zeitnahe Erarbeitung eines Kataloges mit konkreten Massnamen sowie deren Umsetzung sichergestellt?</p><p>5. Werden zur Analyse auch der Bericht "Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet" von SCNAT und andere Studien/Berichte konsultiert? Wenn ja, welche?</p>
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