Studie zur Realisierungsabfolge beim Durchgangsbahnhof Luzern. Konsequenzen und Verzögerungen durch diesen zusätzlichen Zwischenschritt

ShortId
23.3418
Id
20233418
Updated
10.04.2024 15:09
Language
de
Title
Studie zur Realisierungsabfolge beim Durchgangsbahnhof Luzern. Konsequenzen und Verzögerungen durch diesen zusätzlichen Zwischenschritt
AdditionalIndexing
2846;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss aktueller Planung der SBB wird das Auflageprojekt im Laufe des Jahres 2027 vollständig abgeschlossen sein.</p><p>2. Die SBB hat angekündigt, das Vorprojekt per Ende April 2023 dem BAV zu übergeben. Die Studie Realisierungsabfolge wurde parallel zum Vorprojekt ausgelöst. Sie dient der Abklärung, wie das Gesamtprojekt mit schrittweisen Angebotsausbauten mit möglichst grossem Nutzen umgesetzt werden kann und welche Ausbauten dazu nötig sind. Die Arbeiten im Hinblick auf die Botschaft 2026 liegen im Terminplan. Angesichts des grossen Investitionsvolumens des Durchgangsbahnhofs Luzern (DBL) erachtet der Bundesrat die sorgfältige Klärung der baulichen und zeitlichen Realisierungsabfolge im Hinblick auf die nächste Planungsphase als notwendig und angemessen. Dies ist bei Bauprojekten dieser Grösse üblich.</p><p>3. Vor dem Start einer nächsten Planungsphase will der Bundesrat Gewissheit über die richtige Reihenfolge aller denkbaren Etappierungen haben. Daher wurde eine Studie für die Realisierungsabfolge, wie sie beispielsweise auch für das Projekt Herzstück Basel erstellt wurde, in Auftrag gegeben. Gleichzeitig wurde aufgrund des projektierten Anschlusses Neustadttunnel an die zweispurige Bestandsstrecke die Studie zur baulichen Machbarkeit einer dritten Gleisachse im Bereich Gütsch ausgelöst. Damit soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Infrastruktur leistungsfähig genug ist, um die mit dem Durchgangsbahnhof möglichen Züge in beziehungsweise aus Richtung Norden aufnehmen zu können.</p><p>4. Grundsätzlich stellt der Planungsfortschritt eines von mehreren Kriterien für die Aufnahme eines Projektes in eine Botschaft zum Ausbauschritt dar. Das Fehlen eines Vorprojektes ist kein Ausschlusskriterium. Zur zeitlichen Umsetzbarkeit von Massnahmen, wie z.B. zur unter Antwort 3 genannten dritten Gleisachse im Bereich Gütsch, kann heute keine Aussage gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss aktuellstem Standbericht zum Ausbauschritt 2025 soll ein Baubeginn für den Durchgangsbahnhof Luzern 2030 möglich sein. In der Vernehmlassungsbotschaft zum Stand der Bahnprojekte vom vergangenen Jahr wurde festgehalten, dass das Auflageprojekt zum DBL bis Ende voraussichtlich 2026 fertigerstellt sein soll. </p><p>Inzwischen wurde bekannt, dass das BAV die SBB mit einer Studie zur Realisierungsabfolge beauftragte. Gemäss Stellungnahme des Bundesrats zur Interpellation 22.4342 der Ständerätin Andrea Gmür dauert diese Studie zur Realisierungsabfolge noch sechs Monate, also bis Herbst 2023. Anschliessend wird die Auslösung des Bau- und Auflageprojekts versprochen, das heisst erst Ende 2023/Anfang 2024. Offensichtlich beinhaltet die Studie auch Elemente, die nicht Gegenstand des vom Parlament beauftragten Vorprojektes waren. </p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss Antwort auf die Interpellation 22.4421 wird das Auflageprojekt "2026 voraussichtlich noch nicht ganz abgeschlossen sein". Kann der Bundesrat den Zeitplan für die Erstellung des Auflageprojekts präzisieren? </p><p>2. Es ist eine Tatsache, dass aufgrund der Studie Realisierungsabfolge die weitere Planung des DBL verzögert wird. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Verzögerung aufzuholen?</p><p>3. Bestandteil des Vorprojekts sind die Teilmassnahmen Tiefbahnhof Luzern, Dreilindentunnel und Neustadttunnel. Bisher war in der Diskussion klar, dass bei einer baulichen Etappierung des DBL zuerst der Tiefbahnhof mit dem Dreilindentunnel gebaut werden (ehemals Projekt "Tiefbahnhof Luzern") und später der Neustadttunnel. Gibt es andere Projektteile, die in einer baulichen Realisierungsabfolge vorgezogen werden könnten? Weshalb wird die Planung dieses Teils jetzt nicht ausgelöst?</p><p>4. Besteht das Risiko, dass bei der Realisierungsabfolge ein Projekt priorisiert würde, zu dem noch gar kein Vorprojekt vorhanden ist? Wenn ja, von welchen Projekten ist hier die Rede und mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen müsste gerechnet werden?</p>
  • Studie zur Realisierungsabfolge beim Durchgangsbahnhof Luzern. Konsequenzen und Verzögerungen durch diesen zusätzlichen Zwischenschritt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss aktueller Planung der SBB wird das Auflageprojekt im Laufe des Jahres 2027 vollständig abgeschlossen sein.</p><p>2. Die SBB hat angekündigt, das Vorprojekt per Ende April 2023 dem BAV zu übergeben. Die Studie Realisierungsabfolge wurde parallel zum Vorprojekt ausgelöst. Sie dient der Abklärung, wie das Gesamtprojekt mit schrittweisen Angebotsausbauten mit möglichst grossem Nutzen umgesetzt werden kann und welche Ausbauten dazu nötig sind. Die Arbeiten im Hinblick auf die Botschaft 2026 liegen im Terminplan. Angesichts des grossen Investitionsvolumens des Durchgangsbahnhofs Luzern (DBL) erachtet der Bundesrat die sorgfältige Klärung der baulichen und zeitlichen Realisierungsabfolge im Hinblick auf die nächste Planungsphase als notwendig und angemessen. Dies ist bei Bauprojekten dieser Grösse üblich.</p><p>3. Vor dem Start einer nächsten Planungsphase will der Bundesrat Gewissheit über die richtige Reihenfolge aller denkbaren Etappierungen haben. Daher wurde eine Studie für die Realisierungsabfolge, wie sie beispielsweise auch für das Projekt Herzstück Basel erstellt wurde, in Auftrag gegeben. Gleichzeitig wurde aufgrund des projektierten Anschlusses Neustadttunnel an die zweispurige Bestandsstrecke die Studie zur baulichen Machbarkeit einer dritten Gleisachse im Bereich Gütsch ausgelöst. Damit soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Infrastruktur leistungsfähig genug ist, um die mit dem Durchgangsbahnhof möglichen Züge in beziehungsweise aus Richtung Norden aufnehmen zu können.</p><p>4. Grundsätzlich stellt der Planungsfortschritt eines von mehreren Kriterien für die Aufnahme eines Projektes in eine Botschaft zum Ausbauschritt dar. Das Fehlen eines Vorprojektes ist kein Ausschlusskriterium. Zur zeitlichen Umsetzbarkeit von Massnahmen, wie z.B. zur unter Antwort 3 genannten dritten Gleisachse im Bereich Gütsch, kann heute keine Aussage gemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss aktuellstem Standbericht zum Ausbauschritt 2025 soll ein Baubeginn für den Durchgangsbahnhof Luzern 2030 möglich sein. In der Vernehmlassungsbotschaft zum Stand der Bahnprojekte vom vergangenen Jahr wurde festgehalten, dass das Auflageprojekt zum DBL bis Ende voraussichtlich 2026 fertigerstellt sein soll. </p><p>Inzwischen wurde bekannt, dass das BAV die SBB mit einer Studie zur Realisierungsabfolge beauftragte. Gemäss Stellungnahme des Bundesrats zur Interpellation 22.4342 der Ständerätin Andrea Gmür dauert diese Studie zur Realisierungsabfolge noch sechs Monate, also bis Herbst 2023. Anschliessend wird die Auslösung des Bau- und Auflageprojekts versprochen, das heisst erst Ende 2023/Anfang 2024. Offensichtlich beinhaltet die Studie auch Elemente, die nicht Gegenstand des vom Parlament beauftragten Vorprojektes waren. </p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss Antwort auf die Interpellation 22.4421 wird das Auflageprojekt "2026 voraussichtlich noch nicht ganz abgeschlossen sein". Kann der Bundesrat den Zeitplan für die Erstellung des Auflageprojekts präzisieren? </p><p>2. Es ist eine Tatsache, dass aufgrund der Studie Realisierungsabfolge die weitere Planung des DBL verzögert wird. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Verzögerung aufzuholen?</p><p>3. Bestandteil des Vorprojekts sind die Teilmassnahmen Tiefbahnhof Luzern, Dreilindentunnel und Neustadttunnel. Bisher war in der Diskussion klar, dass bei einer baulichen Etappierung des DBL zuerst der Tiefbahnhof mit dem Dreilindentunnel gebaut werden (ehemals Projekt "Tiefbahnhof Luzern") und später der Neustadttunnel. Gibt es andere Projektteile, die in einer baulichen Realisierungsabfolge vorgezogen werden könnten? Weshalb wird die Planung dieses Teils jetzt nicht ausgelöst?</p><p>4. Besteht das Risiko, dass bei der Realisierungsabfolge ein Projekt priorisiert würde, zu dem noch gar kein Vorprojekt vorhanden ist? Wenn ja, von welchen Projekten ist hier die Rede und mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen müsste gerechnet werden?</p>
    • Studie zur Realisierungsabfolge beim Durchgangsbahnhof Luzern. Konsequenzen und Verzögerungen durch diesen zusätzlichen Zwischenschritt

Back to List