175 Jahre Bundesverfassung. Stärkung des Rechtsstaats im Parlament

ShortId
23.3420
Id
20233420
Updated
31.08.2023 16:30
Language
de
Title
175 Jahre Bundesverfassung. Stärkung des Rechtsstaats im Parlament
AdditionalIndexing
421;12;1231;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um verfassungswidrige Erlasse der Bundesversammlung möglichst zu vermeiden, muss die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess verstärkt werden. Der Gesetzgeber soll seine Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage treffen können. Und der Rechtsstaat soll gestärkt werden, ohne dass die demokratischen Prozesse eingeschränkt werden. Auch wenn der Bundesrat selber schon eine Verfassungskontrolle durchführt, kann somit bei Bedarf zusätzlich auch die Expertise des unabhängigen Gremiums im Gesetzgebungsprozess eingeholt werden. Neue Diskussionen über eine erweiterte Verfassungsgerichtsbarkeit waren bisher nicht zielführend. Daher soll der Bundesrat prüfen, wie die Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht und Völkerrecht von Erlassen der Bundesversammlung gestärkt werden kann, ohne die Kompetenzen der Bundesversammlung zu beschneiden. Dieses Postulat rührt das Gleichgewicht zwischen der legislativen und der judikativen Gewalt nicht an und stellt die beschränkte Verfassungsgerichtbarkeit nicht in Frage, so bleiben Artikel 189 Absatz 4 BV und 190 BV unverändert.</p>
  • <p>Das Postulat nimmt ein rechtstaatlich und demokratiepolitisch bedeutsames Thema auf. Der Bundesrat hat im Bericht "Stärkung der präventiven Rechtskontrolle" vom 5. März 2010 (BBl 2010 2187) vor allem die verwaltungsinterne Überprüfung der Rechtmässigkeit von Erlassentwürfen untersucht. Die Wichtigkeit des Grundrechtsschutzes und der föderalistischen Zuständigkeitsordnung bei Bundesgesetzen haben auch die Motionen 21.3689 und 21.3690 "Grundrechte und Föderalismus stärken und die Rechtsstaatlichkeit festigen - ein neuer Anlauf zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit" (Engler und Zopfi) gezeigt.</p><p>Das Postulat zielt darauf ab, die rechtliche Qualität der Erlasse der Bundesversammlung zu stärken; dazu soll "die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess verstärkt werden". Die im Postulat genannten Prüfgegenstände betreffen das parlamentarische Verfahren und somit eine Kernzuständigkeit der Bundesversammlung. Will die Bundesversammlung ein unabhängiges Beratungsgremium schaffen, das in diesem Verfahrensstadium eine Rolle spielen soll, so wäre es aus Sicht des Bundesrates zielführend, wenn die Bundesversammlung die Prüfung der Machbarkeit sowie des weiteren Verfahrens selber vornehmen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess gestärkt werden kann, ohne die Kompetenzen der Bundesversammlung zu beschneiden. Insbesondere soll er prüfen, wie ein Rat oder eine Mehrheit oder qualifizierte Minderheit von Parlamentskommissionen ein unabhängiges Gremium anrufen können für eine unverbindliche Rechtmässigkeitskontrolle von Erlassen der Bundesversammlung. Die Rechtmässigkeitskontrolle sollte die Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen umfassen. </p><p>Im Einzelnen soll der Bundesrat prüfen,</p><p>- ob ein neues unabhängiges Gremium zielführend wäre,</p><p>- wie diese neue Aufgabe ausgestaltet sein muss, dass sie nicht zur Verzögerung der Gesetzgebung missbraucht werden kann.</p><p>Der Bundesrat wird auch beauftragt, weitere Verfahren vorzuschlagen, die dieser Zielsetzung entsprechen.</p>
  • 175 Jahre Bundesverfassung. Stärkung des Rechtsstaats im Parlament
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um verfassungswidrige Erlasse der Bundesversammlung möglichst zu vermeiden, muss die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess verstärkt werden. Der Gesetzgeber soll seine Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage treffen können. Und der Rechtsstaat soll gestärkt werden, ohne dass die demokratischen Prozesse eingeschränkt werden. Auch wenn der Bundesrat selber schon eine Verfassungskontrolle durchführt, kann somit bei Bedarf zusätzlich auch die Expertise des unabhängigen Gremiums im Gesetzgebungsprozess eingeholt werden. Neue Diskussionen über eine erweiterte Verfassungsgerichtsbarkeit waren bisher nicht zielführend. Daher soll der Bundesrat prüfen, wie die Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht und Völkerrecht von Erlassen der Bundesversammlung gestärkt werden kann, ohne die Kompetenzen der Bundesversammlung zu beschneiden. Dieses Postulat rührt das Gleichgewicht zwischen der legislativen und der judikativen Gewalt nicht an und stellt die beschränkte Verfassungsgerichtbarkeit nicht in Frage, so bleiben Artikel 189 Absatz 4 BV und 190 BV unverändert.</p>
    • <p>Das Postulat nimmt ein rechtstaatlich und demokratiepolitisch bedeutsames Thema auf. Der Bundesrat hat im Bericht "Stärkung der präventiven Rechtskontrolle" vom 5. März 2010 (BBl 2010 2187) vor allem die verwaltungsinterne Überprüfung der Rechtmässigkeit von Erlassentwürfen untersucht. Die Wichtigkeit des Grundrechtsschutzes und der föderalistischen Zuständigkeitsordnung bei Bundesgesetzen haben auch die Motionen 21.3689 und 21.3690 "Grundrechte und Föderalismus stärken und die Rechtsstaatlichkeit festigen - ein neuer Anlauf zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit" (Engler und Zopfi) gezeigt.</p><p>Das Postulat zielt darauf ab, die rechtliche Qualität der Erlasse der Bundesversammlung zu stärken; dazu soll "die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess verstärkt werden". Die im Postulat genannten Prüfgegenstände betreffen das parlamentarische Verfahren und somit eine Kernzuständigkeit der Bundesversammlung. Will die Bundesversammlung ein unabhängiges Beratungsgremium schaffen, das in diesem Verfahrensstadium eine Rolle spielen soll, so wäre es aus Sicht des Bundesrates zielführend, wenn die Bundesversammlung die Prüfung der Machbarkeit sowie des weiteren Verfahrens selber vornehmen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die präventive Rechtskontrolle während dem Gesetzgebungsprozess gestärkt werden kann, ohne die Kompetenzen der Bundesversammlung zu beschneiden. Insbesondere soll er prüfen, wie ein Rat oder eine Mehrheit oder qualifizierte Minderheit von Parlamentskommissionen ein unabhängiges Gremium anrufen können für eine unverbindliche Rechtmässigkeitskontrolle von Erlassen der Bundesversammlung. Die Rechtmässigkeitskontrolle sollte die Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und völkerrechtlichen Verträgen umfassen. </p><p>Im Einzelnen soll der Bundesrat prüfen,</p><p>- ob ein neues unabhängiges Gremium zielführend wäre,</p><p>- wie diese neue Aufgabe ausgestaltet sein muss, dass sie nicht zur Verzögerung der Gesetzgebung missbraucht werden kann.</p><p>Der Bundesrat wird auch beauftragt, weitere Verfahren vorzuschlagen, die dieser Zielsetzung entsprechen.</p>
    • 175 Jahre Bundesverfassung. Stärkung des Rechtsstaats im Parlament

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