Verfahren der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation. Hürden verringern und digitalen Informationszugang verbessern

ShortId
23.3421
Id
20233421
Updated
10.04.2024 15:07
Language
de
Title
Verfahren der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation. Hürden verringern und digitalen Informationszugang verbessern
AdditionalIndexing
2811;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.: Nachdem die eidgenössischen Räte dem totalrevidierten Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0) zugestimmt hatten, erarbeitete die zuständige Kommission zuhanden des Parlaments einen Verfassungs- sowie einen Gesetzesentwurf zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration.Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind seit dem 15. Februar 2018 auf Gesetzesstufe geregelt (Art. 24a BüG). Die am 8. März 2023 endgültig abgelehnte parlamentarische Initiative 22.404 "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation" hatte zum Ziel, die Voraussetzungen von Artikel 24a BüG dahingehend zu ändern, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden. Im Rahmen des Postulats 22.3397 der Staatspolitischen Kommission SR "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen" erarbeitet derzeit das Staatssekretariat für Migration (SEM) zusammen mit verwaltungsexternen Experten und Expertinnen eine umfassende Übersicht über die Einbürgerungssituation der Ausländerinnen und Ausländer. Die Situation von Personen der dritten Generation wird dabei ebenfalls beleuchtet.</p><p>2./3.: Eine klare und transparente Kommunikation kann zu einem besseren Verständnis der einbürgerungswilligen Personen beitragen. Digitale Initiativen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Das SEM ist aus diesem Grund zurzeit unter anderem im Projekt digital@BüG aktiv. Ziel dieses Projekts ist es, dass einbürgerungswillige Personen mit Hilfe eines digitalen Tools die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsarten erhalten und auf einfache und systematische Weise prüfen können, ob sie die Einbürgerungskriterien prima vista erfüllen. Gestützt auf diese Selbsteinschätzung kann ein Gesuchsformular heruntergeladen oder bestellt werden. Eines der weiteren laufenden Digitalisierungsprojekte sieht auch die Einführung eines Online-Schalters vor. Gemäss aktueller Projektplanung erfolgt die Inbetriebnahme von digital@BüG im Jahr 2026.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist am 12. Februar 2017 an der Urne angenommen worden. Ziel war es, die Einbürgerung der dritten Generation so zu gestalten, dass diese einfacher ist als das normale Verfahren. Bei der Beratung im Parlament und der Abstimmung ging man davon aus, dass zwischen 25 000-30 000 Personen für diesen Weg in Frage kommen. Allerdings zeigt sich, dass das Verfahren in der Praxis zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden hat und deshalb auf wenig Resonanz stösst. </p><p>Grund für diese tiefe Quote sind auch administrative Hürden im Einbürgerungsprozess und fehlende Informationen für Interessierte. Gerade weil die erleichterte Einbürgerung nur für junge Erwachsene in Frage kommt, ist es zentral, dass die Informationen, Formulare und der Prozess digital einfach zugänglich sind.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>- Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die administrativen Hürden im Prozess der erleichterten Einbürgerung für die 3. Generation zu verringern?</p><p>- Sind Massnahmen geplant, um das Informationsbedürfnis der Gesuchstellenden insbesondere im digitalen Bereich besser abzudecken?</p><p>- Kann sich der Bundesrat namentlich vorstellen, einen Online-Schalter zu errichten, wo sich Interessierte sowohl informieren als auch gleich das Gesuch einreichen können und am Ende den Entscheid mitgeteilt erhalten?</p>
  • Verfahren der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation. Hürden verringern und digitalen Informationszugang verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.: Nachdem die eidgenössischen Räte dem totalrevidierten Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0) zugestimmt hatten, erarbeitete die zuständige Kommission zuhanden des Parlaments einen Verfassungs- sowie einen Gesetzesentwurf zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration.Die Einbürgerungsvoraussetzungen sind seit dem 15. Februar 2018 auf Gesetzesstufe geregelt (Art. 24a BüG). Die am 8. März 2023 endgültig abgelehnte parlamentarische Initiative 22.404 "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation" hatte zum Ziel, die Voraussetzungen von Artikel 24a BüG dahingehend zu ändern, indem der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden. Im Rahmen des Postulats 22.3397 der Staatspolitischen Kommission SR "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen" erarbeitet derzeit das Staatssekretariat für Migration (SEM) zusammen mit verwaltungsexternen Experten und Expertinnen eine umfassende Übersicht über die Einbürgerungssituation der Ausländerinnen und Ausländer. Die Situation von Personen der dritten Generation wird dabei ebenfalls beleuchtet.</p><p>2./3.: Eine klare und transparente Kommunikation kann zu einem besseren Verständnis der einbürgerungswilligen Personen beitragen. Digitale Initiativen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Das SEM ist aus diesem Grund zurzeit unter anderem im Projekt digital@BüG aktiv. Ziel dieses Projekts ist es, dass einbürgerungswillige Personen mit Hilfe eines digitalen Tools die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsarten erhalten und auf einfache und systematische Weise prüfen können, ob sie die Einbürgerungskriterien prima vista erfüllen. Gestützt auf diese Selbsteinschätzung kann ein Gesuchsformular heruntergeladen oder bestellt werden. Eines der weiteren laufenden Digitalisierungsprojekte sieht auch die Einführung eines Online-Schalters vor. Gemäss aktueller Projektplanung erfolgt die Inbetriebnahme von digital@BüG im Jahr 2026.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist am 12. Februar 2017 an der Urne angenommen worden. Ziel war es, die Einbürgerung der dritten Generation so zu gestalten, dass diese einfacher ist als das normale Verfahren. Bei der Beratung im Parlament und der Abstimmung ging man davon aus, dass zwischen 25 000-30 000 Personen für diesen Weg in Frage kommen. Allerdings zeigt sich, dass das Verfahren in der Praxis zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden hat und deshalb auf wenig Resonanz stösst. </p><p>Grund für diese tiefe Quote sind auch administrative Hürden im Einbürgerungsprozess und fehlende Informationen für Interessierte. Gerade weil die erleichterte Einbürgerung nur für junge Erwachsene in Frage kommt, ist es zentral, dass die Informationen, Formulare und der Prozess digital einfach zugänglich sind.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>- Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die administrativen Hürden im Prozess der erleichterten Einbürgerung für die 3. Generation zu verringern?</p><p>- Sind Massnahmen geplant, um das Informationsbedürfnis der Gesuchstellenden insbesondere im digitalen Bereich besser abzudecken?</p><p>- Kann sich der Bundesrat namentlich vorstellen, einen Online-Schalter zu errichten, wo sich Interessierte sowohl informieren als auch gleich das Gesuch einreichen können und am Ende den Entscheid mitgeteilt erhalten?</p>
    • Verfahren der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation. Hürden verringern und digitalen Informationszugang verbessern

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