Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen

ShortId
23.3430
Id
20233430
Updated
10.04.2024 15:04
Language
de
Title
Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen
AdditionalIndexing
24;15;1236
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist der Schutz des Finanzplatzes vor Missbrauch ein zentrales Anliegen. Die vorgesehene Vorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen - insbesondere die Einführung eines zentralen Registers - wird wesentlich zum diesbezüglichen Dispositiv beitragen. Das Register soll den relevanten Behörden sowie Finanzintermediären zugänglich sein, die gemäss Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) Sorgfaltspflichten unterliegen. Für Unternehmen, die diesen Bestimmungen nicht unterliegen, ist kein Zugang vorgesehen. Vorgesehen ist hingegen, dass Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine, welche sich ins Handelsregister einzutragen haben, die wirtschaftlich berechtigten Personen dem Register melden.</p><p>Der Bundesrat strebt ein möglichst einfaches, wirksames und verhältnismässiges Vorgehen an. Zentral ist, dass das Register den einschlägigen Behörden zugänglich sein wird. Diese sind für die Analyse der im Register enthaltenen Daten, die Prävention sowie die Strafverfolgung zuständig. Dies sind hoheitliche Aufgaben. Zudem hat sich die Erstellung eines zentralen Registers naturgemäss auch an den Grundsätzen des Schutzes von Personendaten und deren Missbrauch zu orientieren.</p><p>Der Bundesrat stimmt darin überein, dass die Meldung von Diskrepanzen zwischen der Feststellung wirtschaftlich Berechtigter aufgrund der im GwG vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten und Einträgen im Register wichtig für ein vollständigeres Informationsbild und die Wirksamkeit des Dispositivs zur Wahrung der Integrität des Finanzplatzes ist. Es ist vorgesehen, eine entsprechende Pflicht einzuführen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass mit der Meldung von Diskrepanzen auch die Datenqualität erhöht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat beauftragte am 12. Oktober 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), eine Gesetzesvorlage zur Einführung eines zentralen Registers zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. Das Register solle für einschlägige Behörden, jedoch nicht öffentlich zugänglich sein. </p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Zugriff von Unternehmen, insbesondere von KMU, auf das zu schaffende Register die Geldwäscherei- und Korruptionsprävention und Due Diligence-Analyse der Partner- und Kundenbeziehungen für diese Unternehmen auf kosteneffiziente Weise erleichtern würde?</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die potenziellen Vorteile, die der Zugriff von Medienschaffenden, Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft auf das zu schaffende Register haben könnte, in Bezug auf die Datenqualität des Registers (z.B. mittels Unstimmigkeitsmeldungen) sowie in Bezug auf die Analyse, Entdeckung, Strafverfolgung und Prävention von Korruption und Geldwäscherei?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Akteure, die gemäss Geldwäschereigesetz verpflichtet sind, selbst Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Kundenbeziehungen erheben zu müssen, den Behörden sollten melden können oder müssen, wenn sie allfällige Unstimmigkeiten gegenüber den Angaben im vorgesehenen Register entdecken sollten?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Aufnahme von solchen Unstimmigkeitsmeldungen die Datenqualität des vorgesehenen Registers erhöhen würde?</p>
  • Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist der Schutz des Finanzplatzes vor Missbrauch ein zentrales Anliegen. Die vorgesehene Vorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen - insbesondere die Einführung eines zentralen Registers - wird wesentlich zum diesbezüglichen Dispositiv beitragen. Das Register soll den relevanten Behörden sowie Finanzintermediären zugänglich sein, die gemäss Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) Sorgfaltspflichten unterliegen. Für Unternehmen, die diesen Bestimmungen nicht unterliegen, ist kein Zugang vorgesehen. Vorgesehen ist hingegen, dass Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine, welche sich ins Handelsregister einzutragen haben, die wirtschaftlich berechtigten Personen dem Register melden.</p><p>Der Bundesrat strebt ein möglichst einfaches, wirksames und verhältnismässiges Vorgehen an. Zentral ist, dass das Register den einschlägigen Behörden zugänglich sein wird. Diese sind für die Analyse der im Register enthaltenen Daten, die Prävention sowie die Strafverfolgung zuständig. Dies sind hoheitliche Aufgaben. Zudem hat sich die Erstellung eines zentralen Registers naturgemäss auch an den Grundsätzen des Schutzes von Personendaten und deren Missbrauch zu orientieren.</p><p>Der Bundesrat stimmt darin überein, dass die Meldung von Diskrepanzen zwischen der Feststellung wirtschaftlich Berechtigter aufgrund der im GwG vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten und Einträgen im Register wichtig für ein vollständigeres Informationsbild und die Wirksamkeit des Dispositivs zur Wahrung der Integrität des Finanzplatzes ist. Es ist vorgesehen, eine entsprechende Pflicht einzuführen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass mit der Meldung von Diskrepanzen auch die Datenqualität erhöht wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat beauftragte am 12. Oktober 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), eine Gesetzesvorlage zur Einführung eines zentralen Registers zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. Das Register solle für einschlägige Behörden, jedoch nicht öffentlich zugänglich sein. </p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Zugriff von Unternehmen, insbesondere von KMU, auf das zu schaffende Register die Geldwäscherei- und Korruptionsprävention und Due Diligence-Analyse der Partner- und Kundenbeziehungen für diese Unternehmen auf kosteneffiziente Weise erleichtern würde?</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die potenziellen Vorteile, die der Zugriff von Medienschaffenden, Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft auf das zu schaffende Register haben könnte, in Bezug auf die Datenqualität des Registers (z.B. mittels Unstimmigkeitsmeldungen) sowie in Bezug auf die Analyse, Entdeckung, Strafverfolgung und Prävention von Korruption und Geldwäscherei?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Akteure, die gemäss Geldwäschereigesetz verpflichtet sind, selbst Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Kundenbeziehungen erheben zu müssen, den Behörden sollten melden können oder müssen, wenn sie allfällige Unstimmigkeiten gegenüber den Angaben im vorgesehenen Register entdecken sollten?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Aufnahme von solchen Unstimmigkeitsmeldungen die Datenqualität des vorgesehenen Registers erhöhen würde?</p>
    • Register der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen

Back to List