Unterstützungsprogramm für die Ukraine. Rechtsgrundlage und 5 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau

ShortId
23.3437
Id
20233437
Updated
10.04.2024 14:52
Language
de
Title
Unterstützungsprogramm für die Ukraine. Rechtsgrundlage und 5 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau
AdditionalIndexing
08;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Russlands brutaler und völkerrechtswidriger Angriffskrieg dauert an. Die Ukraine ist auf Unterstützung in erheblichem Umfang angewiesen, etwa für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Minenräumung, die Friedensförderung oder die Stärkung der zivilen Infrastruktur. Es ist bereits heute absehbar, dass die Ukraine riesige Beträge allein für die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau der Infrastruktur benötigen wird.</p><p>Die Schweiz leistet heute, auch unter Einbezug des neusten Hilfspakets des Bundesrates, weniger Hilfe an die Ukraine als andere vergleichbare Staaten. Norwegen hat der Ukraine beispielsweise ein Hilfspaket von rund 7,5 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre zugesagt. Eine Erhöhung der Hilfe der Schweiz ist jedoch aufgrund der unhaltbaren humanitären Lage unabdingbar und liegt auch im aussenpolitischen Interesse der Schweiz.</p><p>Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat daher aufgefordert, ein Unterstützungsprogramm zur kurz- und mittelfristigen Unterstützung der Ukraine vorzulegen. Dazu sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Unterstützung der Ukraine ermöglichen und die Rahmenbedingungen der Unterstützung festlegen.</p><p>Das Unterstützungsprogramm soll sich an folgenden Eckpunkte orientieren: Mindestens fünf Milliarden Franken, verteilt über die nächsten fünf bis zehn Jahre. Dieses mehrjährige Engagement soll der Ukraine mehr Sicherheit in Bezug auf die Deckung ihres Bedarfs in den kommenden Jahren geben. Es sollen insbesondere Projekte der humanitären Hilfe, des Schutzes der Zivilbevölkerung, der Friedensförderung und des Wiederaufbaus der Infrastruktur unterstützt werden und es soll dem Bundesrat obliegen, jährlich die Zuweisung des Betrages für das nächste Jahr zu beantragen, wobei er sich nach der Entwicklung des Konflikts und dem Bedarf zu richten hat. Die Ausgaben sollen die bestehenden Verpflichtungen und Kreditlinien im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe ergänzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der von der militärischen Agression Russlands stark betroffenen ukrainischen Bevölkerung Perspektiven geboten werden müssen. Neben den verschiedenen Hilfspaketen, die er bereits freigegeben hat und weiterhin bereitstellen wird, will er sich auch für den Wiederaufbau des Landes einsetzen.</p><p>Deshalb richtete die Schweiz im Juli 2022 in Lugano die Ukraine Recovery Conference aus, die den politischen Prozess zum Wiederaufbau des Landes lanciert hat. Die "Lugano-Prinzipien" fördern die Transparenz und die demokratische Teilhabe, sichern die Fortsetzung der Reformen in der Ukraine und dienen der internationalen Gemeinschaft als Referenz, um gemeinsam mit den ukrainischen Behörden den Wiederaufbau des Landes zu planen.</p><p>Der Bundesrat hat vorgesehen, im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 weitere 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region bereitzustellen. Zusammen mit den 300 Millionen Franken, die für die Jahre 2023/24 vorgesehen sind, will er die Ukraine und die Region in den nächsten sechs Jahren demnach mit insgesamt 1,8 Milliarden Franken unterstützen. Die Schweiz leistet damit einen substanziellen Beitrag zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht vollumfänglich aus dem IZA-Budget erfolgen können. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine Interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüfen soll, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist. Der Bundesrat hält es für verfrüht, zum heutigen Zeitpunkt einen verbindlichen Betrag oder eine konkrete zeitliche Frist für die Schweizer Unterstützung festzulegen, da diese vom noch schwer abzuschätzenden Bedarf einerseits und vom Zustand der Bundesfinanzen andererseits abhängen wird. Die interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Finanzierungsoptionen, den Modalitäten der Beteiligung des Bundes und der Beteiligung des Privatsektors. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Arbeiten sowie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage in den kommenden Monaten diskutieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Unterstützungsprogramm für die Ukraine zu unterbreiten, das folgende Elemente enthält:</p><p>1. Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Ukraine. Darin sind die Rahmenbedingungen des Unterstützungsprogramms festzulegen;</p><p>2. Unterstützungsprogramm im Umfang von mindestens fünf Milliarden Franken für die nächsten fünf bis zehn Jahre;</p><p>3. Verpflichtung, dass die Mittel in der Ukraine namentlich für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau der Infrastruktur eingesetzt werden.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Gössi, Grüter, Nidegger, Schneider-Schneiter, Tuena, Wasserfallen Christian, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Unterstützungsprogramm für die Ukraine. Rechtsgrundlage und 5 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Russlands brutaler und völkerrechtswidriger Angriffskrieg dauert an. Die Ukraine ist auf Unterstützung in erheblichem Umfang angewiesen, etwa für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Minenräumung, die Friedensförderung oder die Stärkung der zivilen Infrastruktur. Es ist bereits heute absehbar, dass die Ukraine riesige Beträge allein für die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau der Infrastruktur benötigen wird.</p><p>Die Schweiz leistet heute, auch unter Einbezug des neusten Hilfspakets des Bundesrates, weniger Hilfe an die Ukraine als andere vergleichbare Staaten. Norwegen hat der Ukraine beispielsweise ein Hilfspaket von rund 7,5 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre zugesagt. Eine Erhöhung der Hilfe der Schweiz ist jedoch aufgrund der unhaltbaren humanitären Lage unabdingbar und liegt auch im aussenpolitischen Interesse der Schweiz.</p><p>Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat daher aufgefordert, ein Unterstützungsprogramm zur kurz- und mittelfristigen Unterstützung der Ukraine vorzulegen. Dazu sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Unterstützung der Ukraine ermöglichen und die Rahmenbedingungen der Unterstützung festlegen.</p><p>Das Unterstützungsprogramm soll sich an folgenden Eckpunkte orientieren: Mindestens fünf Milliarden Franken, verteilt über die nächsten fünf bis zehn Jahre. Dieses mehrjährige Engagement soll der Ukraine mehr Sicherheit in Bezug auf die Deckung ihres Bedarfs in den kommenden Jahren geben. Es sollen insbesondere Projekte der humanitären Hilfe, des Schutzes der Zivilbevölkerung, der Friedensförderung und des Wiederaufbaus der Infrastruktur unterstützt werden und es soll dem Bundesrat obliegen, jährlich die Zuweisung des Betrages für das nächste Jahr zu beantragen, wobei er sich nach der Entwicklung des Konflikts und dem Bedarf zu richten hat. Die Ausgaben sollen die bestehenden Verpflichtungen und Kreditlinien im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe ergänzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der von der militärischen Agression Russlands stark betroffenen ukrainischen Bevölkerung Perspektiven geboten werden müssen. Neben den verschiedenen Hilfspaketen, die er bereits freigegeben hat und weiterhin bereitstellen wird, will er sich auch für den Wiederaufbau des Landes einsetzen.</p><p>Deshalb richtete die Schweiz im Juli 2022 in Lugano die Ukraine Recovery Conference aus, die den politischen Prozess zum Wiederaufbau des Landes lanciert hat. Die "Lugano-Prinzipien" fördern die Transparenz und die demokratische Teilhabe, sichern die Fortsetzung der Reformen in der Ukraine und dienen der internationalen Gemeinschaft als Referenz, um gemeinsam mit den ukrainischen Behörden den Wiederaufbau des Landes zu planen.</p><p>Der Bundesrat hat vorgesehen, im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 weitere 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine und die Region bereitzustellen. Zusammen mit den 300 Millionen Franken, die für die Jahre 2023/24 vorgesehen sind, will er die Ukraine und die Region in den nächsten sechs Jahren demnach mit insgesamt 1,8 Milliarden Franken unterstützen. Die Schweiz leistet damit einen substanziellen Beitrag zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Ukraine dereinst sehr hoch ausfallen werden. Der Beitrag des Bundes an den Wiederaufbau der Ukraine wird nicht vollumfänglich aus dem IZA-Budget erfolgen können. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine Interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüfen soll, welcher institutionelle Rahmen zur Begleitung des langfristigen Wiederaufbauprozesses erforderlich ist. Der Bundesrat hält es für verfrüht, zum heutigen Zeitpunkt einen verbindlichen Betrag oder eine konkrete zeitliche Frist für die Schweizer Unterstützung festzulegen, da diese vom noch schwer abzuschätzenden Bedarf einerseits und vom Zustand der Bundesfinanzen andererseits abhängen wird. Die interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Finanzierungsoptionen, den Modalitäten der Beteiligung des Bundes und der Beteiligung des Privatsektors. Der Bundesrat wird die Ergebnisse dieser Arbeiten sowie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage in den kommenden Monaten diskutieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Unterstützungsprogramm für die Ukraine zu unterbreiten, das folgende Elemente enthält:</p><p>1. Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Ukraine. Darin sind die Rahmenbedingungen des Unterstützungsprogramms festzulegen;</p><p>2. Unterstützungsprogramm im Umfang von mindestens fünf Milliarden Franken für die nächsten fünf bis zehn Jahre;</p><p>3. Verpflichtung, dass die Mittel in der Ukraine namentlich für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau der Infrastruktur eingesetzt werden.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Gössi, Grüter, Nidegger, Schneider-Schneiter, Tuena, Wasserfallen Christian, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Unterstützungsprogramm für die Ukraine. Rechtsgrundlage und 5 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau

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