Anwendung von Notrecht

ShortId
23.3438
Id
20233438
Updated
10.04.2024 19:11
Language
de
Title
Anwendung von Notrecht
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird die im Postulat aufgeworfenen Fragen zusammen mit dem Postulat Schwander 20.3440 "Präzisierung des Schutzbereichs in Artikel 185 Absatz 1 der Bundesverfassung" prüfen. Dieses nahm der Nationalrat am 25. September 2020 an. Beim zweiten Teil wird sich der Bundesrat zurückhalten, da die Frage primär in den Bereich des Parlamentes fällt und das Parlament im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern" soeben neue Regelungen beschlossen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden,</p><p>- inwiefern die beiden Art. 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen</p><p>- inwiefern die Mitwirkung des Parlaments verbessert werden kann.</p>
  • Anwendung von Notrecht
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird die im Postulat aufgeworfenen Fragen zusammen mit dem Postulat Schwander 20.3440 "Präzisierung des Schutzbereichs in Artikel 185 Absatz 1 der Bundesverfassung" prüfen. Dieses nahm der Nationalrat am 25. September 2020 an. Beim zweiten Teil wird sich der Bundesrat zurückhalten, da die Frage primär in den Bereich des Parlamentes fällt und das Parlament im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 "Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern" soeben neue Regelungen beschlossen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden,</p><p>- inwiefern die beiden Art. 184 und 185 BV als Rechtsgrundlage genügen</p><p>- inwiefern die Mitwirkung des Parlaments verbessert werden kann.</p>
    • Anwendung von Notrecht

Back to List