Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken
- ShortId
-
23.3440
- Id
-
20233440
- Updated
-
28.07.2023 14:09
- Language
-
de
- Title
-
Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken
- AdditionalIndexing
-
24;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Kommission, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und auch die Eignung der Notfallplanung einschliessen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Lichte der Ereignisse um die Rettung der Credit Suisse die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der too-big-to-fail Gesetzgebung für internationale Grossbanken zu untersuchen und in einem Bericht darzulegen. Insbesondere soll durchleuchtet werden, ob die Notfallplanung, die auf die Rettung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen abzielt, im Kontext der internationalen Systemstabilität ein taugliches Mittel darstellt.</p>
- Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Kommission, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und auch die Eignung der Notfallplanung einschliessen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Lichte der Ereignisse um die Rettung der Credit Suisse die praktische Anwendbarkeit, die Wirksamkeit und die Sinnhaftigkeit der too-big-to-fail Gesetzgebung für internationale Grossbanken zu untersuchen und in einem Bericht darzulegen. Insbesondere soll durchleuchtet werden, ob die Notfallplanung, die auf die Rettung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen abzielt, im Kontext der internationalen Systemstabilität ein taugliches Mittel darstellt.</p>
- Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken
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