Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates zu prüfende Fragen

ShortId
23.3441
Id
20233441
Updated
28.07.2023 14:09
Language
de
Title
Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates zu prüfende Fragen
AdditionalIndexing
24;34;44;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p align="both">Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hatte an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 formell die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) im Hinblick auf die ausserordentliche Session zu beraten. Zu beschliessen hatte die Kommission, ob sie dem Ständerat die nachträgliche Genehmigung der von der Finanzdelegation bewilligten dringlichen Verpflichtungskredite beantragt (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-FK-S-2023-03-30.aspx">Medienmitteilung</a> der FK-S vom 30. März 2023). </p><p>Unbestritten war, dass die Finanzmarktstabilität und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Rahmen der nachträglichen Genehmigung der Kredite nicht gefährdet werden darf. Gleichzeitig wollte die FK-S aber im Hinblick auf die ausserordentliche Session dem Bundesrat insbesondere Prüfaufträge für die Aufarbeitung des Geschehenen sowie Fragen zur Notwendigkeit von Anpassungen der Rechtsgrundlagen im "Too Big To Fail-Regelwerk" oder im Wettbewerbsrecht mitgeben. Ziel ist, dass Bundesrat und Parlament an der ausserordentlichen Session die erwähnten Fragen- und Themenbereiche beraten können. Abschliessende inhaltliche Antworten zu diesen zum Teil hochkomplexen Fragen bedürfen jedoch einer vertieften Analyse.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird auch Hinweise dazu liefern, welche Massnahmen insbesondere in den Bereichen Kapital- und Liquiditätsanforderungen an die systemrelevanten Banken, deren Geschäftsstruktur und Vergütungssysteme sowie Sanktionskompetenzen der Finanzmarktaufsicht angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Umsetzung konkreter Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Die Finanzkommission des Ständerates beriet an einer ausserordentlichen Sitzung vom 30. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem "Mantelpostulat" zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten: </p><p>a. Verbindliche Erklärung des Bundesrates, dass er der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit dem Ziel unterbreitet, die "Too big to fail"-Regulierung so zu verbessern, dass diese in jedem Fall - gleichgültig der Ursachen, die zum möglichen Bankuntergang führen - greift. Der Erlassentwurf soll insbesondere Bestimmungen enthalten, mit welchen die "Too big to fail"-Banken verpflichtet werden können, ihre ausländischen Niederlassungen bzw. die systemrelevanten Bankteile zu veräussern oder stillzulegen; </p><p>b. Ausarbeitung einer Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes mit dem Ziel, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft drastisch zu reduzieren. Der Prüfauftrag an den Bundesrat umfasst insbesondere folgende Themenkomplexe: </p><p>- Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften</p><p>- Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen</p><p>- Einfluss der Digitalisierung</p><p>- Beschränkung von Leerverkäufen bzw. von deren Attraktivität</p><p>- Bussenkompetenz der FINMA</p><p>- Unterschiedliche Kapitalanforderungen je nach Risikogehalt eines Bankgeschäftes;</p><p>c. Einführung eines Trennbankensystems und deren Folgen (Chancen wie Risiken) für den Bankenplatz Schweiz und für die Finanzstabilität; </p><p>d. Wettbewerbssituation der neuen UBS in Bezug auf die Schweiz und Massnahmen des Bundesrates, damit der Wettbewerb - trotz der Bankenfusion - gewährleistet wird; </p><p>e. Voraussetzungen für die Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG als selbstständige Einheit innerhalb des Konzerns der UBS Group AG;</p><p>f. Untersuchung der Handlungsweise, der Verantwortung, der Haftungsbedingungen und der Vergütungen der Führungsverantwortlichen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) und Darlegung, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können.</p>
  • Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates zu prüfende Fragen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p align="both">Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hatte an ihrer Sitzung vom 30. März 2023 formell die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) im Hinblick auf die ausserordentliche Session zu beraten. Zu beschliessen hatte die Kommission, ob sie dem Ständerat die nachträgliche Genehmigung der von der Finanzdelegation bewilligten dringlichen Verpflichtungskredite beantragt (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-FK-S-2023-03-30.aspx">Medienmitteilung</a> der FK-S vom 30. März 2023). </p><p>Unbestritten war, dass die Finanzmarktstabilität und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Rahmen der nachträglichen Genehmigung der Kredite nicht gefährdet werden darf. Gleichzeitig wollte die FK-S aber im Hinblick auf die ausserordentliche Session dem Bundesrat insbesondere Prüfaufträge für die Aufarbeitung des Geschehenen sowie Fragen zur Notwendigkeit von Anpassungen der Rechtsgrundlagen im "Too Big To Fail-Regelwerk" oder im Wettbewerbsrecht mitgeben. Ziel ist, dass Bundesrat und Parlament an der ausserordentlichen Session die erwähnten Fragen- und Themenbereiche beraten können. Abschliessende inhaltliche Antworten zu diesen zum Teil hochkomplexen Fragen bedürfen jedoch einer vertieften Analyse.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird auch Hinweise dazu liefern, welche Massnahmen insbesondere in den Bereichen Kapital- und Liquiditätsanforderungen an die systemrelevanten Banken, deren Geschäftsstruktur und Vergütungssysteme sowie Sanktionskompetenzen der Finanzmarktaufsicht angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Umsetzung konkreter Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Die Finanzkommission des Ständerates beriet an einer ausserordentlichen Sitzung vom 30. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem "Mantelpostulat" zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten: </p><p>a. Verbindliche Erklärung des Bundesrates, dass er der Bundesversammlung einen Erlassentwurf mit dem Ziel unterbreitet, die "Too big to fail"-Regulierung so zu verbessern, dass diese in jedem Fall - gleichgültig der Ursachen, die zum möglichen Bankuntergang führen - greift. Der Erlassentwurf soll insbesondere Bestimmungen enthalten, mit welchen die "Too big to fail"-Banken verpflichtet werden können, ihre ausländischen Niederlassungen bzw. die systemrelevanten Bankteile zu veräussern oder stillzulegen; </p><p>b. Ausarbeitung einer Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes mit dem Ziel, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft drastisch zu reduzieren. Der Prüfauftrag an den Bundesrat umfasst insbesondere folgende Themenkomplexe: </p><p>- Erhöhung der Eigenkapitalvorschriften</p><p>- Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen</p><p>- Einfluss der Digitalisierung</p><p>- Beschränkung von Leerverkäufen bzw. von deren Attraktivität</p><p>- Bussenkompetenz der FINMA</p><p>- Unterschiedliche Kapitalanforderungen je nach Risikogehalt eines Bankgeschäftes;</p><p>c. Einführung eines Trennbankensystems und deren Folgen (Chancen wie Risiken) für den Bankenplatz Schweiz und für die Finanzstabilität; </p><p>d. Wettbewerbssituation der neuen UBS in Bezug auf die Schweiz und Massnahmen des Bundesrates, damit der Wettbewerb - trotz der Bankenfusion - gewährleistet wird; </p><p>e. Voraussetzungen für die Weiterführung der Credit Suisse (Schweiz) AG als selbstständige Einheit innerhalb des Konzerns der UBS Group AG;</p><p>f. Untersuchung der Handlungsweise, der Verantwortung, der Haftungsbedingungen und der Vergütungen der Führungsverantwortlichen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) und Darlegung, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können.</p>
    • Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Ständerates zu prüfende Fragen

Back to List