Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Nationalrates zu prüfende Fragen

ShortId
23.3442
Id
20233442
Updated
18.04.2024 10:16
Language
de
Title
Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Nationalrates zu prüfende Fragen
AdditionalIndexing
24;44;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hatte an der Sitzung vom 30./31. März 2023 formell die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> ns) im Hinblick auf die ausserordentliche Session zu beraten. Zu beschliessen hatte die Kommission, ob sie dem Nationalrat die nachträgliche Genehmigung der von der Finanzdelegation bewilligten dringlichen Verpflichtungskredite beantragt (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-n-2023-03-31.aspx">Medienmitteilung</a> der FK-N vom 31. März 2023). </p><p>Unbestritten war, dass die Finanzmarktstabilität und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Rahmen der nachträglichen Genehmigung der Kredite nicht gefährdet werden darf. Gleichzeitig wollte die FK-N aber im Hinblick auf die ausserordentliche Session dem Bundesrat insbesondere Prüfaufträge für die Aufarbeitung des Geschehenen sowie Fragen zur Notwendigkeit von Anpassungen der Rechtsgrundlagen im "Too Big To Fail-Regelwerk" mitgeben. Ziel ist, dass Bundesrat und Parlament an der ausserordentlichen Session die erwähnten Fragen- und Themenbereiche beraten können. Abschliessende inhaltliche Antworten zu diesen zum Teil hochkomplexen Fragen bedürfen jedoch einer vertieften Analyse.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und die Fragen dieses Postulats bestmöglich beantworten. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beriet an ihrer Sitzung vom 30./31. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem "Mantelpostulat" zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten: </p><p>a. Inventur (Schwere, Eintretenswahrscheinlichkeit, Zeitraum) der juristischen, ordnungspolitischen und finanziellen Auswirkungen (Schäden, Risiken und Chancen) der mit Hilfe von Garantien des Bundes vollzogenen Integration der Credit Suisse in die UBS; </p><p>b. Einordnung der hypothetischen Auswirkungen einer rein temporär staatlichen Bewältigung der CS-Krise;</p><p>c. Reduktion der von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft; </p><p>d. Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an das obere Management der fusionierten Banken in denjenigen Jahren, in denen eine Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung ganz oder teilweise ausbezahlt wird;</p><p>e. Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen bzw. bei anderen Personalkategorien von systemrelevanten Banken; </p><p>f. Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse;</p><p>g. Generelle Einforderung von Nachhaltigkeitszielen, wie sie sich der Bund selber gibt bzw. welche der Bund international ratifiziert hat, im Falle von ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen;</p><p>h. Erhöhung der Eigenkapitalquote der systemrelevanten Banken;</p><p>i. Einführung eines Trennbankensystems bei systemrelevanten Banken mittels Abspaltung der Investment- von der Geschäftsbank.</p>
  • Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Nationalrates zu prüfende Fragen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hatte an der Sitzung vom 30./31. März 2023 formell die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> ns) im Hinblick auf die ausserordentliche Session zu beraten. Zu beschliessen hatte die Kommission, ob sie dem Nationalrat die nachträgliche Genehmigung der von der Finanzdelegation bewilligten dringlichen Verpflichtungskredite beantragt (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-fk-n-2023-03-31.aspx">Medienmitteilung</a> der FK-N vom 31. März 2023). </p><p>Unbestritten war, dass die Finanzmarktstabilität und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Rahmen der nachträglichen Genehmigung der Kredite nicht gefährdet werden darf. Gleichzeitig wollte die FK-N aber im Hinblick auf die ausserordentliche Session dem Bundesrat insbesondere Prüfaufträge für die Aufarbeitung des Geschehenen sowie Fragen zur Notwendigkeit von Anpassungen der Rechtsgrundlagen im "Too Big To Fail-Regelwerk" mitgeben. Ziel ist, dass Bundesrat und Parlament an der ausserordentlichen Session die erwähnten Fragen- und Themenbereiche beraten können. Abschliessende inhaltliche Antworten zu diesen zum Teil hochkomplexen Fragen bedürfen jedoch einer vertieften Analyse.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und die Fragen dieses Postulats bestmöglich beantworten. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Die Finanzkommission des Nationalrates beriet an ihrer Sitzung vom 30./31. März 2023 die Vorlage zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230007">23.007</a> sn) vor. Bei der Diskussion stellten sich viele Fragen, welche dem Bundesrat in einem "Mantelpostulat" zur Stellungnahme an der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April 2023 übermittelt werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende thematisch gegliederte Fragen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten: </p><p>a. Inventur (Schwere, Eintretenswahrscheinlichkeit, Zeitraum) der juristischen, ordnungspolitischen und finanziellen Auswirkungen (Schäden, Risiken und Chancen) der mit Hilfe von Garantien des Bundes vollzogenen Integration der Credit Suisse in die UBS; </p><p>b. Einordnung der hypothetischen Auswirkungen einer rein temporär staatlichen Bewältigung der CS-Krise;</p><p>c. Reduktion der von den systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft; </p><p>d. Auszahlungsverbot von variablen Vergütungen an das obere Management der fusionierten Banken in denjenigen Jahren, in denen eine Garantie des Bundes zur Verlustabsicherung ganz oder teilweise ausbezahlt wird;</p><p>e. Gesetzliche Beschränkung der variablen Lohnbestandteile bei Mitgliedern von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Kontrollorganen bzw. bei anderen Personalkategorien von systemrelevanten Banken; </p><p>f. Möglichkeiten von Verantwortlichkeitsklagen gegen die Organe der Credit Suisse;</p><p>g. Generelle Einforderung von Nachhaltigkeitszielen, wie sie sich der Bund selber gibt bzw. welche der Bund international ratifiziert hat, im Falle von ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen;</p><p>h. Erhöhung der Eigenkapitalquote der systemrelevanten Banken;</p><p>i. Einführung eines Trennbankensystems bei systemrelevanten Banken mittels Abspaltung der Investment- von der Geschäftsbank.</p>
    • Nachträgliche Genehmigung der dringlichen Verpflichtungskredite für eine Ausfallgarantie des Bundes an die SNB und die Verlustabsicherung an die UBS AG (23.007). Aus Sicht der Finanzkommission des Nationalrates zu prüfende Fragen

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