Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen

ShortId
23.3446
Id
20233446
Updated
18.04.2024 10:17
Language
de
Title
Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und die Fragen dieses Postulats bestmöglich beantworten. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wieso die Regulierung von Too big to fail bei der Rettung der CS nicht angewendet wurde und welche Änderungen in der Too big to fail-Gesetzgebung vorzunehmen sind, damit sich ein solches Ereignis bei einer systemrelevanten Bank infolge eines Bankruns nicht wiederholt. Zudem ist die Too big to fail-Regulierung daraufhin zu überprüfen, ob weitere Sachverhalte denkbar sind, welche zum Sturz einer systemrelevanten Bank führen, die von der aktuellen Too big to fail-Gesetzgebung nicht erfasst sind.</p>
  • Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen, dass die Ereignisse, welche zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und den ergriffenen staatlichen Massnahmen führten, gründlich aufzuarbeiten sowie das bestehende "Too-big-to-fail" Regelwerk umfassend zu evaluieren sind. Diese Analyse wird externe Gutachten einbeziehen und die Fragen dieses Postulats bestmöglich beantworten. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrates zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wieso die Regulierung von Too big to fail bei der Rettung der CS nicht angewendet wurde und welche Änderungen in der Too big to fail-Gesetzgebung vorzunehmen sind, damit sich ein solches Ereignis bei einer systemrelevanten Bank infolge eines Bankruns nicht wiederholt. Zudem ist die Too big to fail-Regulierung daraufhin zu überprüfen, ob weitere Sachverhalte denkbar sind, welche zum Sturz einer systemrelevanten Bank führen, die von der aktuellen Too big to fail-Gesetzgebung nicht erfasst sind.</p>
    • Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen

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