Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen

ShortId
23.3450
Id
20233450
Updated
31.08.2023 16:23
Language
de
Title
Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Fall CS hat gezeigt, dass auch die vielen Kontrollmechanismen mit interner und externer Revision ungenügend greifen. Wenn die externe Revision von der Bank, die sie analysieren soll, das Honorar bezieht, führt dies offensichtlich zu Interessenkonflikten und Befangenheit. Deshalb ist zu prüfen, wie die Unabhängigkeit der externen Revision gestärkt werden kann. Ein möglicher Ansatz ist, dass die Auswahl der Revisionsstelle nicht mehr durch die zu kontrollierende Bank, sondern durch die FINMA erfolgt. Der Wahlvorschlag der Revisionsstelle geht nach wie vor an die Generalversammlung, die die externe Revision dann wählt. Finanziert wird die externe Revision nach wie vor von der betroffenen Bank allerdings via die FINMA.</p>
  • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Revisionsstellen von systemrelevanten Banken angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, wie die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken (TBTF) gestärkt werden kann.</p>
  • Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Fall CS hat gezeigt, dass auch die vielen Kontrollmechanismen mit interner und externer Revision ungenügend greifen. Wenn die externe Revision von der Bank, die sie analysieren soll, das Honorar bezieht, führt dies offensichtlich zu Interessenkonflikten und Befangenheit. Deshalb ist zu prüfen, wie die Unabhängigkeit der externen Revision gestärkt werden kann. Ein möglicher Ansatz ist, dass die Auswahl der Revisionsstelle nicht mehr durch die zu kontrollierende Bank, sondern durch die FINMA erfolgt. Der Wahlvorschlag der Revisionsstelle geht nach wie vor an die Generalversammlung, die die externe Revision dann wählt. Finanziert wird die externe Revision nach wie vor von der betroffenen Bank allerdings via die FINMA.</p>
    • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Revisionsstellen von systemrelevanten Banken angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei, wie die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken (TBTF) gestärkt werden kann.</p>
    • Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen

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