Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen

ShortId
23.3452
Id
20233452
Updated
31.08.2023 16:23
Language
de
Title
Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Vergütungen der Grossbanken für ihre Topleute haben ein Ausmass erreicht, das in keinem Verhältnis mehr steht zur erbrachten Arbeitsleistung. Eine Regulierung ist gerechtfertigt, weil die gleichen Institute aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung für allfällige gravierende Fehler nicht einfach ihrem Schicksal überlassen werden können, sondern vom Staat im Notfall unterstützt und gerettet werden müssen. Dies wiederum wird von der Bevölkerung, aber auch von vielen Unternehmen jeder Grösse mit viel Unmut aufgenommen, die ihre Steuern korrekt bezahlen, ihren Verpflichtungen nachkommen, im Notfall aber nur die gesetzlich vorgesehenen Instrumente beanspruchen können. Mit einer Limitierung der Vergütungen (sämtliche Bezüge im Sinne einer "total compensation") ist deshalb ein Korrektiv zu schaffen, das dazu führt, die Akzeptanz der geltenden allgemeinen Ordnung und die "Volksmoral" zu bewahren und zu schützen. </p><p>Die vorgeschlagene Limite von 3-5 Millionen Franken, die im Gesetzgebungsprozess justiert werden soll, ist immer noch grosszügig, jedoch nötig, um im (internationalen) Arbeitsmarkt ausreichend konkurrenzfähig zu sein. Entsprechend dieser Limite für die grössten Institute werden sich die Vergütungen für die anderen Banken gemäss ihrer Bilanzsumme und ihrer spezifischen Geschäftsfelder anpassen, sollte es denn überhaupt nötig sein. Auch die Vergütungen für die Mitglieder der Verwaltungsräte würden sich entsprechend anpassen. </p><p>Die Ausgestaltung der Vergütungen soll weiterhin den einzelnen Banken überlassen bleiben. Die Limitierung stellt aber sicher, dass auch allfällige variable Vergütungsanteile wie beispielsweise Boni nicht zu einer Überschreitung der Obergrenze von 3-5 Millionen Franken führen. Exzessive Vergütungen bis zu 90 Millionen Franken pro Jahr, wie sie in der Vergangenheit erfolgten, wären ganz einfach nicht mehr möglich.</p>
  • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Vergütungen von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu dieser konkreten Massnahme in diesem Bereich verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und allfälllger weiterer gesetzlicher Grundlagen vorzulegen, um die Vergütungen ("total compensation") im Bankenwesen zu limitieren. Die Vergütung pro Jahr darf 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten.</p>
  • Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vergütungen der Grossbanken für ihre Topleute haben ein Ausmass erreicht, das in keinem Verhältnis mehr steht zur erbrachten Arbeitsleistung. Eine Regulierung ist gerechtfertigt, weil die gleichen Institute aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung für allfällige gravierende Fehler nicht einfach ihrem Schicksal überlassen werden können, sondern vom Staat im Notfall unterstützt und gerettet werden müssen. Dies wiederum wird von der Bevölkerung, aber auch von vielen Unternehmen jeder Grösse mit viel Unmut aufgenommen, die ihre Steuern korrekt bezahlen, ihren Verpflichtungen nachkommen, im Notfall aber nur die gesetzlich vorgesehenen Instrumente beanspruchen können. Mit einer Limitierung der Vergütungen (sämtliche Bezüge im Sinne einer "total compensation") ist deshalb ein Korrektiv zu schaffen, das dazu führt, die Akzeptanz der geltenden allgemeinen Ordnung und die "Volksmoral" zu bewahren und zu schützen. </p><p>Die vorgeschlagene Limite von 3-5 Millionen Franken, die im Gesetzgebungsprozess justiert werden soll, ist immer noch grosszügig, jedoch nötig, um im (internationalen) Arbeitsmarkt ausreichend konkurrenzfähig zu sein. Entsprechend dieser Limite für die grössten Institute werden sich die Vergütungen für die anderen Banken gemäss ihrer Bilanzsumme und ihrer spezifischen Geschäftsfelder anpassen, sollte es denn überhaupt nötig sein. Auch die Vergütungen für die Mitglieder der Verwaltungsräte würden sich entsprechend anpassen. </p><p>Die Ausgestaltung der Vergütungen soll weiterhin den einzelnen Banken überlassen bleiben. Die Limitierung stellt aber sicher, dass auch allfällige variable Vergütungsanteile wie beispielsweise Boni nicht zu einer Überschreitung der Obergrenze von 3-5 Millionen Franken führen. Exzessive Vergütungen bis zu 90 Millionen Franken pro Jahr, wie sie in der Vergangenheit erfolgten, wären ganz einfach nicht mehr möglich.</p>
    • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Vergütungen von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu dieser konkreten Massnahme in diesem Bereich verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und allfälllger weiterer gesetzlicher Grundlagen vorzulegen, um die Vergütungen ("total compensation") im Bankenwesen zu limitieren. Die Vergütung pro Jahr darf 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten.</p>
    • Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen

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