Dublin-System à la carte

ShortId
23.3453
Id
20233453
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Dublin-System à la carte
AdditionalIndexing
10;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Fragen 1, 2 und 4: Die Dublin-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ABl. L 180 vom 29.06.2013) muss von allen Dublin-Staaten befolgt werden. Die Sistierung der Dublin-Überstellungen durch Italien betrifft den ganzen Dublin-Raum, es handelt sich somit nicht um eine Massnahme, die gegen die Schweiz gerichtet ist. Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten hat die Schweiz&nbsp;deshalb die Europäische Kommission auf verschiedenen Niveaus aufgefordert, gegenüber Italien auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen hinzuwirken. Auch auf bilateraler Ebene hat sich der Bundesrat eingesetzt: So hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Wiederaufnahme der Dublin-Verfahren&nbsp;am Treffen mit ihrem italienischen Amtskollegen Matteo Piantedosi am 31. Mai 2023 in Rom thematisiert. Dieser hat in Aussicht gestellt, dass Italien die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen aufnimmt, sobald es die Situation wieder zulässt. Beim Arbeitsbesuch wies Bundesrätin Baume-Schneider darauf hin, dass die einseitig von Italien ergriffene Massnahme das Dublin-System und die europäische Asylpolitik insgesamt schwächt, und dass die Schweiz von jedem Dublin-Staat erwarte, dass die internationalen&nbsp;Verpflichtungen eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Dublin-Verordnung ist EU-Recht. Daher sind es nur EU-rechtliche Verfahren (insbesondere die Vertragsverletzungsklage), die bei einer Verletzung dieser Verordnung gegen den betreffenden Staat zur Verfügung stehen. Die Schweiz kann solche Verfahren bei Verletzungen des EU-Rechts nicht einleiten. Bisher wurde kein solches Verfahren durch die Institutionen oder die EU-Mitgliedstaaten gegenüber Italien in diesem Bereich eingeleitet. Die Anstrengungen auf bilateraler Ebene sowie in Absprache mit den anderen betroffenen Dublin-Staaten und der Europäischen Kommission werden daher fortgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 3: Die Anlandungen in Italien haben in der Tat markant zugenommen und tun dies auch weiterhin. Von Januar bis Ende Juli 2023 sind 89'158 Migranten angelandet (Vergleichszeitraum 2022: 42'040, + 112 %) davon 9'500 unbegleitete Minderjährige. Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Italien ist daran, seine Aufnahme- und Unterbringungskapazitäten weiter auszubauen. Der Ausnahmezustand ermöglicht der italienischen Regierung, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen, z.B. der Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren. Auf EU-Ebene wird zudem vermehrt mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern zusammengearbeitet, um die Fluchtgründe zu bekämpfen. So hat die EU unlängst ein Migrationsabkommen mit Tunesien unterzeichnet.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 5: Derzeit (Ende August 2023) haben der Aargau und der Kanton Luzern aufgrund der angespannten Asylsituation die Notlage ausgerufen. Grundsätzlich hängt die Anzahl der Fälle, die nicht nach Italien überstellt werden können,– neben dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Verfahren durch Italien – von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise verlängert sich die Frist bei Untertauchen oder bei Inhaftierung und wird ausgesetzt im Falle einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Schweiz stellt trotz der Suspendierung weiterhin Dublin-Übernahmeersuche an Italien. Der vorübergehende Aufnahmestopp von Italien betrifft, wie erwähnt, zudem den ganzen Dublin-Raum. Bisher machen die Personen, die seit Jahresbeginn nicht nach Italien überstellt werden konnten, weniger als 2&nbsp;% der in diesem Zeitraum registrierten Asylsuchenden aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 6: Bislang mussten 233 Personen in das nationale Asylverfahren überführt werden (Stand 31.07.2023). Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Angaben über die Aufwände machen, welche durch die Aussetzung der Überstellungen für die Schweiz insgesamt anfallen. Eine entsprechende finanzielle Entschädigung ist gemäss Dublin-Verordnung nicht vorgesehen.&nbsp;</p>
  • <p>Die Nachricht ist beunruhigend: Italien wird zumindest bis zum 2. Mai keine Asylsuchenden aus der Schweiz mehr aufnehmen. Italien bleibt daher bei seinem im Dezember 2022 in Rom gefassten Beschluss, das Dublin-Abkommen einseitig auszusetzen.</p><p>Das Dublin-System zielt darauf ab, die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs eindeutig einem Staat zuzuweisen. Stellt eine asylsuchende Person ihr Gesuch in einem Land, das den Dublin-Abkommen unterliegt, ist der erste Staat, den die Migrantin oder der Migrant durchquert hat, für die Bearbeitung des Gesuchs zuständig.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration hat die Kantone bereits über diesen Beschluss informiert und sie gebeten, bis mindestens am 2. Mai keine weiteren Rückführungen nach Italien zu planen. Italien hat noch nicht erklärt, wann es die Dublin-Verordnung wieder anwenden will.</p><p>Nach diesem Beschluss stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist das Schengen/Dublin-System nicht sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für die assoziierten Staaten bindend?</p><p>2. Welche Schritte hat unser Land unternommen, um die Anwendung des Dublin-Systems, das wir mitfinanzieren, zu gewährleisten?</p><p>3. Der Zustrom von Migrantinnen und Migranten nimmt in Italien weiter zu. Wenn die italienischen Kapazitäten schon heute unzureichend sind, wie können wir dann glauben, dass sich die Situation in einigen Monaten verbessern wird?</p><p>4. Wie gedenkt der Bund, Italien zur Einhaltung des Dublin-Abkommens zu bewegen, wenn sich die angespannte Situation nicht verbessert?</p><p>5. Zwei Schweizer Kantone haben bereits eine Notlage ausgerufen. Welche zusätzlichen Auswirkungen wird diese Weigerung seitens Italiens auf unser Land haben? Wird sich die Notlage auch in unserem Land verschärfen?</p><p>6. Wie viel wird die italienische Weigerung den Bund kosten? Ist dafür eine finanzielle Entschädigung möglich?</p>
  • Dublin-System à la carte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fragen 1, 2 und 4: Die Dublin-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ABl. L 180 vom 29.06.2013) muss von allen Dublin-Staaten befolgt werden. Die Sistierung der Dublin-Überstellungen durch Italien betrifft den ganzen Dublin-Raum, es handelt sich somit nicht um eine Massnahme, die gegen die Schweiz gerichtet ist. Gemeinsam mit anderen Dublin-Staaten hat die Schweiz&nbsp;deshalb die Europäische Kommission auf verschiedenen Niveaus aufgefordert, gegenüber Italien auf eine Wiederaufnahme der Überstellungen hinzuwirken. Auch auf bilateraler Ebene hat sich der Bundesrat eingesetzt: So hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Wiederaufnahme der Dublin-Verfahren&nbsp;am Treffen mit ihrem italienischen Amtskollegen Matteo Piantedosi am 31. Mai 2023 in Rom thematisiert. Dieser hat in Aussicht gestellt, dass Italien die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen aufnimmt, sobald es die Situation wieder zulässt. Beim Arbeitsbesuch wies Bundesrätin Baume-Schneider darauf hin, dass die einseitig von Italien ergriffene Massnahme das Dublin-System und die europäische Asylpolitik insgesamt schwächt, und dass die Schweiz von jedem Dublin-Staat erwarte, dass die internationalen&nbsp;Verpflichtungen eingehalten werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Dublin-Verordnung ist EU-Recht. Daher sind es nur EU-rechtliche Verfahren (insbesondere die Vertragsverletzungsklage), die bei einer Verletzung dieser Verordnung gegen den betreffenden Staat zur Verfügung stehen. Die Schweiz kann solche Verfahren bei Verletzungen des EU-Rechts nicht einleiten. Bisher wurde kein solches Verfahren durch die Institutionen oder die EU-Mitgliedstaaten gegenüber Italien in diesem Bereich eingeleitet. Die Anstrengungen auf bilateraler Ebene sowie in Absprache mit den anderen betroffenen Dublin-Staaten und der Europäischen Kommission werden daher fortgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 3: Die Anlandungen in Italien haben in der Tat markant zugenommen und tun dies auch weiterhin. Von Januar bis Ende Juli 2023 sind 89'158 Migranten angelandet (Vergleichszeitraum 2022: 42'040, + 112 %) davon 9'500 unbegleitete Minderjährige. Aufgrund der hohen Anlandungszahlen über die zentrale Mittelmeerroute hat Italien am 11. April 2023 den nationalen Ausnahmezustand erklärt. Italien ist daran, seine Aufnahme- und Unterbringungskapazitäten weiter auszubauen. Der Ausnahmezustand ermöglicht der italienischen Regierung, besondere Massnahmen zur Steuerung der Migration zu ergreifen, z.B. der Ausbau von Einrichtungen für die Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf einen Schutzstatus in Italien haben (sogenannte Centri di permanenza per i rimpatri, CPR) oder schnellere Aufnahme- und Unterbringungsverfahren. Auf EU-Ebene wird zudem vermehrt mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern zusammengearbeitet, um die Fluchtgründe zu bekämpfen. So hat die EU unlängst ein Migrationsabkommen mit Tunesien unterzeichnet.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 5: Derzeit (Ende August 2023) haben der Aargau und der Kanton Luzern aufgrund der angespannten Asylsituation die Notlage ausgerufen. Grundsätzlich hängt die Anzahl der Fälle, die nicht nach Italien überstellt werden können,– neben dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Verfahren durch Italien – von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise verlängert sich die Frist bei Untertauchen oder bei Inhaftierung und wird ausgesetzt im Falle einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Schweiz stellt trotz der Suspendierung weiterhin Dublin-Übernahmeersuche an Italien. Der vorübergehende Aufnahmestopp von Italien betrifft, wie erwähnt, zudem den ganzen Dublin-Raum. Bisher machen die Personen, die seit Jahresbeginn nicht nach Italien überstellt werden konnten, weniger als 2&nbsp;% der in diesem Zeitraum registrierten Asylsuchenden aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 6: Bislang mussten 233 Personen in das nationale Asylverfahren überführt werden (Stand 31.07.2023). Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Angaben über die Aufwände machen, welche durch die Aussetzung der Überstellungen für die Schweiz insgesamt anfallen. Eine entsprechende finanzielle Entschädigung ist gemäss Dublin-Verordnung nicht vorgesehen.&nbsp;</p>
    • <p>Die Nachricht ist beunruhigend: Italien wird zumindest bis zum 2. Mai keine Asylsuchenden aus der Schweiz mehr aufnehmen. Italien bleibt daher bei seinem im Dezember 2022 in Rom gefassten Beschluss, das Dublin-Abkommen einseitig auszusetzen.</p><p>Das Dublin-System zielt darauf ab, die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs eindeutig einem Staat zuzuweisen. Stellt eine asylsuchende Person ihr Gesuch in einem Land, das den Dublin-Abkommen unterliegt, ist der erste Staat, den die Migrantin oder der Migrant durchquert hat, für die Bearbeitung des Gesuchs zuständig.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration hat die Kantone bereits über diesen Beschluss informiert und sie gebeten, bis mindestens am 2. Mai keine weiteren Rückführungen nach Italien zu planen. Italien hat noch nicht erklärt, wann es die Dublin-Verordnung wieder anwenden will.</p><p>Nach diesem Beschluss stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist das Schengen/Dublin-System nicht sowohl für die EU-Mitgliedstaaten als auch für die assoziierten Staaten bindend?</p><p>2. Welche Schritte hat unser Land unternommen, um die Anwendung des Dublin-Systems, das wir mitfinanzieren, zu gewährleisten?</p><p>3. Der Zustrom von Migrantinnen und Migranten nimmt in Italien weiter zu. Wenn die italienischen Kapazitäten schon heute unzureichend sind, wie können wir dann glauben, dass sich die Situation in einigen Monaten verbessern wird?</p><p>4. Wie gedenkt der Bund, Italien zur Einhaltung des Dublin-Abkommens zu bewegen, wenn sich die angespannte Situation nicht verbessert?</p><p>5. Zwei Schweizer Kantone haben bereits eine Notlage ausgerufen. Welche zusätzlichen Auswirkungen wird diese Weigerung seitens Italiens auf unser Land haben? Wird sich die Notlage auch in unserem Land verschärfen?</p><p>6. Wie viel wird die italienische Weigerung den Bund kosten? Ist dafür eine finanzielle Entschädigung möglich?</p>
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