Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten

ShortId
23.3455
Id
20233455
Updated
31.08.2023 16:22
Language
de
Title
Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten
AdditionalIndexing
15;04;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nachhaltiges Wachstum, verantwortungsvoller Umgang mit den Angestellten und der Beitrag zu einer stabilen Wirtschaft bilden wichtige Voraussetzungen zur Erbringung kritischer (systemrelevanter) Dienstleistungen oder bei der Produktion von Schlüsselgütern. Es muss sichergestellt werden, dass bei systemrelevanten Unternehmen auch die Schweiz und die Stabilität unserer Volkswirtschaft bei Entscheiden mitberücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Entscheidungs- und Verantwortungsträger, nämlich die Verwaltungsräte auch mit der Schweiz identifizieren und abschätzen können, welche Auswirkungen strategische Entscheidungen für unser Land und unsere Bevölkerung haben können.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet es von zentraler Bedeutung, dass die Schweizer Unterneh-men stark und nachhaltig bleiben. Dies gilt umso mehr, wenn sie systemrelevant sind. Zu diesem Zweck sieht das Bundesrecht eine breite Palette unterschiedlicher Schutzmassnahmen für systemrelevante Unternehmen vor. Die Massnahmen betreffen beispielsweise die Eigenkapitalanforderungen, die staatliche Beteiligung am Kapital und an unternehmerischen Entscheidungen oder die Beaufsichtigung des Unternehmens.</p><p>Dieser Rechtsrahmen wurde ständig weiterentwickelt; in den letzten Monaten wur-den zudem zahlreiche neue Vorschläge unterbreitet.</p><p>Was die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Massnahme - ein Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernis für den Verwaltungsrat - betrifft, so ist der Bundesrat nicht überzeugt, dass sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. So gibt es keinerlei Hinweise, dass die Schweizer Nationalität bzw. der Wohnsitz der Verwaltungsratsmitglieder in der Schweiz zu einer besseren Governance führt und die Risiken begrenzt, die systemrelevante Unternehmen einzugehen geneigt sind. Unter diesen Umständen erscheint diese Einschränkung bei der Auswahl von qualifizierten Expertinnen und Experten für den Verwaltungsrat der betroffenen Unternehmen nicht gerechtfertigt.</p><p>Der Bundesgesetzgeber hat im Übrigen mit der Änderung vom 16. Dezember 2005 des Obligationenrechts (AS 2007 4791), in Kraft seit dem 1. Januar 2008, eine iden-tische Anforderung für alle Aktiengesellschaften (Art. 708 aOR) abgeschafft, insbe-sondere aufgrund der Diskriminierung ausländischer Staatsangehöriger und der Tatsache, dass sie den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widersprach (vgl. Gutachten der Prof. Cottier, Kraft, Locher und von Büren, "Sind Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernisse für Gesellschaftsorgane mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar?" Rechtsgutachten erstattet dem Bundes-amt für Justiz Bern und Lausanne, 3. November 2003, in: REPRAX 1/2004, S. 1 ff.). Die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Massnahme steht dabei im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, damit die Verwaltungsräte von systemrelevanten Unternehmen Entscheidungen im Sinne der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz fällen. Dabei soll folgende Vorgabe gelten: Die Mehrheit der Verwaltungsräte von als systemrelevant definierten Unternehmen müssen das Schweizer Bürgerrecht innehaben und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.</p>
  • Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
  • 20233448
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nachhaltiges Wachstum, verantwortungsvoller Umgang mit den Angestellten und der Beitrag zu einer stabilen Wirtschaft bilden wichtige Voraussetzungen zur Erbringung kritischer (systemrelevanter) Dienstleistungen oder bei der Produktion von Schlüsselgütern. Es muss sichergestellt werden, dass bei systemrelevanten Unternehmen auch die Schweiz und die Stabilität unserer Volkswirtschaft bei Entscheiden mitberücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Entscheidungs- und Verantwortungsträger, nämlich die Verwaltungsräte auch mit der Schweiz identifizieren und abschätzen können, welche Auswirkungen strategische Entscheidungen für unser Land und unsere Bevölkerung haben können.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet es von zentraler Bedeutung, dass die Schweizer Unterneh-men stark und nachhaltig bleiben. Dies gilt umso mehr, wenn sie systemrelevant sind. Zu diesem Zweck sieht das Bundesrecht eine breite Palette unterschiedlicher Schutzmassnahmen für systemrelevante Unternehmen vor. Die Massnahmen betreffen beispielsweise die Eigenkapitalanforderungen, die staatliche Beteiligung am Kapital und an unternehmerischen Entscheidungen oder die Beaufsichtigung des Unternehmens.</p><p>Dieser Rechtsrahmen wurde ständig weiterentwickelt; in den letzten Monaten wur-den zudem zahlreiche neue Vorschläge unterbreitet.</p><p>Was die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Massnahme - ein Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernis für den Verwaltungsrat - betrifft, so ist der Bundesrat nicht überzeugt, dass sie geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. So gibt es keinerlei Hinweise, dass die Schweizer Nationalität bzw. der Wohnsitz der Verwaltungsratsmitglieder in der Schweiz zu einer besseren Governance führt und die Risiken begrenzt, die systemrelevante Unternehmen einzugehen geneigt sind. Unter diesen Umständen erscheint diese Einschränkung bei der Auswahl von qualifizierten Expertinnen und Experten für den Verwaltungsrat der betroffenen Unternehmen nicht gerechtfertigt.</p><p>Der Bundesgesetzgeber hat im Übrigen mit der Änderung vom 16. Dezember 2005 des Obligationenrechts (AS 2007 4791), in Kraft seit dem 1. Januar 2008, eine iden-tische Anforderung für alle Aktiengesellschaften (Art. 708 aOR) abgeschafft, insbe-sondere aufgrund der Diskriminierung ausländischer Staatsangehöriger und der Tatsache, dass sie den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widersprach (vgl. Gutachten der Prof. Cottier, Kraft, Locher und von Büren, "Sind Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernisse für Gesellschaftsorgane mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar?" Rechtsgutachten erstattet dem Bundes-amt für Justiz Bern und Lausanne, 3. November 2003, in: REPRAX 1/2004, S. 1 ff.). Die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Massnahme steht dabei im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, damit die Verwaltungsräte von systemrelevanten Unternehmen Entscheidungen im Sinne der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz fällen. Dabei soll folgende Vorgabe gelten: Die Mehrheit der Verwaltungsräte von als systemrelevant definierten Unternehmen müssen das Schweizer Bürgerrecht innehaben und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.</p>
    • Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten

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