Megabank und Megavermieterin UBS/CS. Wie werden übersetzte Mieten für die Mieterinnen und Mieter verhindert?

ShortId
23.3457
Id
20233457
Updated
26.03.2024 21:17
Language
de
Title
Megabank und Megavermieterin UBS/CS. Wie werden übersetzte Mieten für die Mieterinnen und Mieter verhindert?
AdditionalIndexing
24;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird nicht nur eine Megabank geschaffen, es entsteht auch eine riesige Vermieterin von Wohnliegenschaften: Fast 70 000 Wohnungen haben die mit der CS fusionierte UBS und ihre Anlagestiftungen anscheinend im Portfolio. Bei der neuen UBS wohnen damit etwa 150 000 Menschen zur Miete. </p><p>Das Mietrecht erlaubt Vermieter*innen eine beschränkte Rendite zu erzielen, aktuell liegt die zulässige Nettorendite bei 3,25 Prozent. Bekannterweise liegen die Renditen bei Immobilienfonds oftmals deutlich höher als erlaubt, da bisher ein Kontrollmechanimus fehlt. Dies ist angesichts der steigenden Mieten und der sinkenden Kaufkraft für breitere Bevölkerungsschichten zunehmend ein Problem. Angesichts der finanziellen Garantien, welche der Bund und die SNB für die neue Megabank leisten, braucht es Kontroll- und Transparenzmechanismen um unzulässige Mieten auf Kosten der Mieterinnen und Mieter zu unterbinden und aufzuzeigen ob die Nachhaltigkeit in allen Dimensionen (ökologisch, sozial und wirtschaftlich) erreicht wird.</p>
  • <p>Gemäss den Angaben von Credit Suisse (CS) und UBS lassen sich die Fragen zur Anzahl der Mietwohnungen in den Immobilienportfolios folgendermassen beantworten:</p><p>- Die CS verfügt in ihren Anlagestiftungen über ein Portfolio von rund 13'000 Mietwohnungen. Bei der bisherigen UBS sind es rund 5200 Wohnungen (UBS AST Immobilien Schweiz und UBS AST Kommerzielle Immobilien Schweiz).</p><p>- Die Anzahl Mietwohnungen in der Schweiz in der Pensionskasse der CS beläuft sich auf knapp 2400.</p><p>- Vom CS Immobilienfonds (CS Funds AG, zugehörig zu CS Real Estate Fund SIAT) werden rund 22'800 Wohnungen verwaltet.</p><p>- Die Anzahl Mietwohnungen in der Schweiz, welche durch die bisherige UBS in insgesamt sieben Immobilienfonds (ausserhalb der Pensionskassen) verwaltet werden, beläuft sich auf rund 29'200 Einheiten.</p><p>Zu den Nettorenditen von Wohnliegenschaften von CS und UBS liegen keine Angaben vor. Vom Immobilienberatungsbüro Fahrländer Partner Raumentwicklung wird im schweizweiten Durchschnitt für 2022 eine Nettoanfangsrendite für Mehrfamilienhäuser von 2,9 Prozent bezogen auf den Marktwert ausgewiesen. Sofern der bilanzierte Wert unter dem Marktwert liegt, ergibt sich indessen eine höhere Rendite.</p><p>Die Kostenmiete gemäss Artikel 269f. Obligationenrecht (OR; SR 220) ist für alle Mietverhältnisse anwendbar, soweit nicht aufgrund einer besonderen Rechtsbestimmung oder gestützt auf eine zwischen den Mietparteien getroffene Vereinbarung andere Kriterien zur Anwendung gelangen, so beispielsweise die Orts- und Quartierüblichkeit, die Indexmiete, die Staffelmiete oder bei Geschäftsräumen die Umsatzmiete.</p><p>Die Beurteilung der zulässigen Nettorendite erfolgt bei gegebenen Überprüfungsvoraussetzungen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens oder, bei Nichteinigung und anschliessender Klageeinreichung, durch das zuständige Zivilgericht. Diese Zuständigkeit der richterlichen Behörden entspricht dem Gewaltenteilungsprinzip. Dem Bundesrat steht kein eigenes Instrumentarium für eine Mietzinskontrolle zur Verfügung. Insbesondere verfügt er auch nicht über die Kompetenz zum Erlass von Sonderrecht, das bei einer einzelnen Vermieterin zur Anwendung gelangt. Jedoch erwartet der Bundesrat von der UBS, dass sie sich im Wissen um die rechtlichen Vorgaben zur Nettorendite und um die Anfechtungsmöglichkeiten der Mieterschaft an den für die Mietzinsgestaltung zulässigen Rahmen hält.</p><p>Dem Bundesrat liegen die Immobilienstrategien von UBS und CS nicht vor. Hingegen lässt sich darauf hinweisen, dass REIDA (Real Estate Investment Data Association - ein von der Branche getragener Non-Profit-Verein) zur Offenlegung von Umweltkennzahlen in den letzten Monaten einen Standard für die Berechnung entsprechender Kennzahlen erarbeitet hat. Dadurch können Immobilienportfolios nachvollziehbar bezüglich Energieverbräuchen oder Treibhausgasemissionen verglichen werden. Die CS hat mit allen Schweizer Immobilien-Anlagegefässen am standardisierten Immobilien-Benchmark teilgenommen. Die UBS hat mit allen 9 Schweizer Immobilienanlagegefässen (7 Immobilienfonds und 2 Anlagestiftungen) am REIDA CO2 Benchmark teilgenommen.</p><p>Ein spezielles Monitoring über die Nettorendite, die Mietzinsentwicklung oder den Sanierungsstand bei den Wohnbauportfolios der UBS ist nicht vorgesehen.</p><p>Das Immobilienportfolio der durch die UBS betreuten sieben Immobilienfonds und der beiden Anlagestiftungen beträgt gesamtschweizerisch rund 34'400 Wohnungen, dasjenige der CS rund 38'200, was eine Gesamtzahl von 72'600 Mietwohnungen ergibt. Damit beträgt der Anteil von UBS und CS über die ganze Schweiz gesehen 3,15 Prozent aller bewohnten Miet- und Genossenschaftswohnungen. In den einzelnen Städten betragen die entsprechenden Anteile: Zürich 4,3 Prozent, Basel 7,5 Prozent, Genf 4 Prozent, Lausanne 5,5 Prozent und Bern 2,6 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Wie viele Mietwohnungen haben die bisherige CS und die neu zur UBS fusionierte Grossbank und ihre Anlagestiftungen in der Schweiz im Portfolio?</p><p>- Wie viele Mietwohnungen davon sind im Eigentum der Pensionskassen der (bisherigen) CS? Wie viele Mietwohnungen sind im Eigentum der Pensionskassen der (bisherigen) UBS?</p><p>- Wie viele Mietwohnungen in der Schweiz werden im CS Immobilienfonds verwaltet? (CS Funds AG, zugehörig zu CS Real Estate Fund SIAT). </p><p>- Wie viele Mietwohnungen in der Schweiz werden durch die neue UBS in Immobilienfonds (ausserhalb der Pensionskassen) verwaltet?</p><p>- Welche Nettorenditen haben die Mietwohnungen der bisherigen CS, bzw. der neuen UBS?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit den Immobilienfonds von UBS/CS die Einführung der Kostenmiete vorzuschreiben?</p><p>- Wird der Bundesrat durchsetzen, dass bei den Immobilienfonds der neuen UBS/CS keine Renditen mehr möglich sind, welche die mietrechtlich zulässige Nettorendite (gemäss Bundesgericht aktuell 3,25 Prozent) übersteigen?</p><p>- Wenn Ja, mit welchen Instrumenten? Wenn Nein, warum nicht?</p><p>- Welchen Beitrag leistet die neue UBS mit ihren Immobilienportfolios für die Erreichung der Klimaziele im Bereich Gebäudemanagement und Gebäudesanierung (zum Beispiel wo immer möglich Verzicht auf Ersatzneubauten)?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit die neue UBS mittels eines Monitorings über die Wohnimmobilienportofolios zur Transparenz insbesondere über Netto-Renditen, Sanierungsstand und -Bedarf, Mietentwicklung etc. zu verpflichten?</p><p>- Wie hoch ist der Anteil der fusionierten Megabank am Mietwohnungsmarkt gesamtschweizerisch? Wie hoch ist der Anteil der neuen UBS Immobilienportfolios je für die grossen Städte Zürich, Basel, Genf, Lausanne und Bern?</p>
  • Megabank und Megavermieterin UBS/CS. Wie werden übersetzte Mieten für die Mieterinnen und Mieter verhindert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wird nicht nur eine Megabank geschaffen, es entsteht auch eine riesige Vermieterin von Wohnliegenschaften: Fast 70 000 Wohnungen haben die mit der CS fusionierte UBS und ihre Anlagestiftungen anscheinend im Portfolio. Bei der neuen UBS wohnen damit etwa 150 000 Menschen zur Miete. </p><p>Das Mietrecht erlaubt Vermieter*innen eine beschränkte Rendite zu erzielen, aktuell liegt die zulässige Nettorendite bei 3,25 Prozent. Bekannterweise liegen die Renditen bei Immobilienfonds oftmals deutlich höher als erlaubt, da bisher ein Kontrollmechanimus fehlt. Dies ist angesichts der steigenden Mieten und der sinkenden Kaufkraft für breitere Bevölkerungsschichten zunehmend ein Problem. Angesichts der finanziellen Garantien, welche der Bund und die SNB für die neue Megabank leisten, braucht es Kontroll- und Transparenzmechanismen um unzulässige Mieten auf Kosten der Mieterinnen und Mieter zu unterbinden und aufzuzeigen ob die Nachhaltigkeit in allen Dimensionen (ökologisch, sozial und wirtschaftlich) erreicht wird.</p>
    • <p>Gemäss den Angaben von Credit Suisse (CS) und UBS lassen sich die Fragen zur Anzahl der Mietwohnungen in den Immobilienportfolios folgendermassen beantworten:</p><p>- Die CS verfügt in ihren Anlagestiftungen über ein Portfolio von rund 13'000 Mietwohnungen. Bei der bisherigen UBS sind es rund 5200 Wohnungen (UBS AST Immobilien Schweiz und UBS AST Kommerzielle Immobilien Schweiz).</p><p>- Die Anzahl Mietwohnungen in der Schweiz in der Pensionskasse der CS beläuft sich auf knapp 2400.</p><p>- Vom CS Immobilienfonds (CS Funds AG, zugehörig zu CS Real Estate Fund SIAT) werden rund 22'800 Wohnungen verwaltet.</p><p>- Die Anzahl Mietwohnungen in der Schweiz, welche durch die bisherige UBS in insgesamt sieben Immobilienfonds (ausserhalb der Pensionskassen) verwaltet werden, beläuft sich auf rund 29'200 Einheiten.</p><p>Zu den Nettorenditen von Wohnliegenschaften von CS und UBS liegen keine Angaben vor. Vom Immobilienberatungsbüro Fahrländer Partner Raumentwicklung wird im schweizweiten Durchschnitt für 2022 eine Nettoanfangsrendite für Mehrfamilienhäuser von 2,9 Prozent bezogen auf den Marktwert ausgewiesen. Sofern der bilanzierte Wert unter dem Marktwert liegt, ergibt sich indessen eine höhere Rendite.</p><p>Die Kostenmiete gemäss Artikel 269f. Obligationenrecht (OR; SR 220) ist für alle Mietverhältnisse anwendbar, soweit nicht aufgrund einer besonderen Rechtsbestimmung oder gestützt auf eine zwischen den Mietparteien getroffene Vereinbarung andere Kriterien zur Anwendung gelangen, so beispielsweise die Orts- und Quartierüblichkeit, die Indexmiete, die Staffelmiete oder bei Geschäftsräumen die Umsatzmiete.</p><p>Die Beurteilung der zulässigen Nettorendite erfolgt bei gegebenen Überprüfungsvoraussetzungen im Rahmen des Schlichtungsverfahrens oder, bei Nichteinigung und anschliessender Klageeinreichung, durch das zuständige Zivilgericht. Diese Zuständigkeit der richterlichen Behörden entspricht dem Gewaltenteilungsprinzip. Dem Bundesrat steht kein eigenes Instrumentarium für eine Mietzinskontrolle zur Verfügung. Insbesondere verfügt er auch nicht über die Kompetenz zum Erlass von Sonderrecht, das bei einer einzelnen Vermieterin zur Anwendung gelangt. Jedoch erwartet der Bundesrat von der UBS, dass sie sich im Wissen um die rechtlichen Vorgaben zur Nettorendite und um die Anfechtungsmöglichkeiten der Mieterschaft an den für die Mietzinsgestaltung zulässigen Rahmen hält.</p><p>Dem Bundesrat liegen die Immobilienstrategien von UBS und CS nicht vor. Hingegen lässt sich darauf hinweisen, dass REIDA (Real Estate Investment Data Association - ein von der Branche getragener Non-Profit-Verein) zur Offenlegung von Umweltkennzahlen in den letzten Monaten einen Standard für die Berechnung entsprechender Kennzahlen erarbeitet hat. Dadurch können Immobilienportfolios nachvollziehbar bezüglich Energieverbräuchen oder Treibhausgasemissionen verglichen werden. Die CS hat mit allen Schweizer Immobilien-Anlagegefässen am standardisierten Immobilien-Benchmark teilgenommen. Die UBS hat mit allen 9 Schweizer Immobilienanlagegefässen (7 Immobilienfonds und 2 Anlagestiftungen) am REIDA CO2 Benchmark teilgenommen.</p><p>Ein spezielles Monitoring über die Nettorendite, die Mietzinsentwicklung oder den Sanierungsstand bei den Wohnbauportfolios der UBS ist nicht vorgesehen.</p><p>Das Immobilienportfolio der durch die UBS betreuten sieben Immobilienfonds und der beiden Anlagestiftungen beträgt gesamtschweizerisch rund 34'400 Wohnungen, dasjenige der CS rund 38'200, was eine Gesamtzahl von 72'600 Mietwohnungen ergibt. Damit beträgt der Anteil von UBS und CS über die ganze Schweiz gesehen 3,15 Prozent aller bewohnten Miet- und Genossenschaftswohnungen. In den einzelnen Städten betragen die entsprechenden Anteile: Zürich 4,3 Prozent, Basel 7,5 Prozent, Genf 4 Prozent, Lausanne 5,5 Prozent und Bern 2,6 Prozent.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Wie viele Mietwohnungen haben die bisherige CS und die neu zur UBS fusionierte Grossbank und ihre Anlagestiftungen in der Schweiz im Portfolio?</p><p>- Wie viele Mietwohnungen davon sind im Eigentum der Pensionskassen der (bisherigen) CS? Wie viele Mietwohnungen sind im Eigentum der Pensionskassen der (bisherigen) UBS?</p><p>- Wie viele Mietwohnungen in der Schweiz werden im CS Immobilienfonds verwaltet? (CS Funds AG, zugehörig zu CS Real Estate Fund SIAT). </p><p>- Wie viele Mietwohnungen in der Schweiz werden durch die neue UBS in Immobilienfonds (ausserhalb der Pensionskassen) verwaltet?</p><p>- Welche Nettorenditen haben die Mietwohnungen der bisherigen CS, bzw. der neuen UBS?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit den Immobilienfonds von UBS/CS die Einführung der Kostenmiete vorzuschreiben?</p><p>- Wird der Bundesrat durchsetzen, dass bei den Immobilienfonds der neuen UBS/CS keine Renditen mehr möglich sind, welche die mietrechtlich zulässige Nettorendite (gemäss Bundesgericht aktuell 3,25 Prozent) übersteigen?</p><p>- Wenn Ja, mit welchen Instrumenten? Wenn Nein, warum nicht?</p><p>- Welchen Beitrag leistet die neue UBS mit ihren Immobilienportfolios für die Erreichung der Klimaziele im Bereich Gebäudemanagement und Gebäudesanierung (zum Beispiel wo immer möglich Verzicht auf Ersatzneubauten)?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit die neue UBS mittels eines Monitorings über die Wohnimmobilienportofolios zur Transparenz insbesondere über Netto-Renditen, Sanierungsstand und -Bedarf, Mietentwicklung etc. zu verpflichten?</p><p>- Wie hoch ist der Anteil der fusionierten Megabank am Mietwohnungsmarkt gesamtschweizerisch? Wie hoch ist der Anteil der neuen UBS Immobilienportfolios je für die grossen Städte Zürich, Basel, Genf, Lausanne und Bern?</p>
    • Megabank und Megavermieterin UBS/CS. Wie werden übersetzte Mieten für die Mieterinnen und Mieter verhindert?

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