Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen

ShortId
23.3458
Id
20233458
Updated
26.03.2024 20:51
Language
de
Title
Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen
AdditionalIndexing
24;15;28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die schweren Mängel im Management der Credit Suisse erfordern langfristige Massnahmen. Sie erforderten jedoch auch die Anwendung von Notrecht, um einen Konkurs mit katastrophalen Folgen für die Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus zu verhindern. So sprach der Bundesrat Garantien im Gesamtumfang von 109 Milliarden Schweizerfranken. </p><p>Trotz dieser gigantischen Summe sieht der Bundesrat keine Unterstützungsmassnahmen für die derzeit beschäftigten Angestellten der Credit Suisse vor. Gleichzeitig beantragt er jedoch einen Kredit von 5 Millionen Schweizerfranken für externe Begleitung und zusätzliche befristete Angestellte im laufenden Prozess. Die Mitarbeitenden der Credit Suisse sollten nicht für die Fehler ihrer Managements bezahlen.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei der Gewährung von (direkter oder indirekter) staatlicher Beihilfe aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften soziale Massnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen müssen verhältnismässig sein und die wirtschaftliche Lage der Bank berücksichtigen. Ebenso müssen sie in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden. </p><p>Für die Umsetzung ist ein neuer Artikel 10b denkbar, der sich am heutigen Artikel 10a BankG orientiert. Dieser gewährt dem Bundesrat die Möglichkeit, Massnahmen im Bereich der Vergütung anzuordnen, wenn er einer systemrelevanten Bank trotz Umsetzung der spezifischen Too-big-to-fail-Regelungen staatliche Beihilfen gewähren muss.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Bedingungen von Staatshilfen angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht auf konkrete Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten lassen.</p><p>Die konkret vorgeschlagene Massnahme steht allerdings in keinem Zusammenhang mit der Stabilität resp. mit den getroffenen Massnahmen zur Stabilisierung einer systemrelevanten Bank.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bankengesetz (BankG) dahingehend anzupassen, dass er bei Gewährung von direkter oder indirekter staatlicher Beihilfe aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften Massnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen für die Angestellten oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen anordnen kann. </p>
  • Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schweren Mängel im Management der Credit Suisse erfordern langfristige Massnahmen. Sie erforderten jedoch auch die Anwendung von Notrecht, um einen Konkurs mit katastrophalen Folgen für die Wirtschaft und Gesellschaft in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus zu verhindern. So sprach der Bundesrat Garantien im Gesamtumfang von 109 Milliarden Schweizerfranken. </p><p>Trotz dieser gigantischen Summe sieht der Bundesrat keine Unterstützungsmassnahmen für die derzeit beschäftigten Angestellten der Credit Suisse vor. Gleichzeitig beantragt er jedoch einen Kredit von 5 Millionen Schweizerfranken für externe Begleitung und zusätzliche befristete Angestellte im laufenden Prozess. Die Mitarbeitenden der Credit Suisse sollten nicht für die Fehler ihrer Managements bezahlen.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei der Gewährung von (direkter oder indirekter) staatlicher Beihilfe aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften soziale Massnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen müssen verhältnismässig sein und die wirtschaftliche Lage der Bank berücksichtigen. Ebenso müssen sie in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden. </p><p>Für die Umsetzung ist ein neuer Artikel 10b denkbar, der sich am heutigen Artikel 10a BankG orientiert. Dieser gewährt dem Bundesrat die Möglichkeit, Massnahmen im Bereich der Vergütung anzuordnen, wenn er einer systemrelevanten Bank trotz Umsetzung der spezifischen Too-big-to-fail-Regelungen staatliche Beihilfen gewähren muss.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der Bedingungen von Staatshilfen angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht auf konkrete Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten lassen.</p><p>Die konkret vorgeschlagene Massnahme steht allerdings in keinem Zusammenhang mit der Stabilität resp. mit den getroffenen Massnahmen zur Stabilisierung einer systemrelevanten Bank.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bankengesetz (BankG) dahingehend anzupassen, dass er bei Gewährung von direkter oder indirekter staatlicher Beihilfe aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften Massnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen für die Angestellten oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen anordnen kann. </p>
    • Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen

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