Sind Reservekraftwerke wirklich notwendig?

ShortId
23.3459
Id
20233459
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Sind Reservekraftwerke wirklich notwendig?
AdditionalIndexing
66;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 16. Februar 2022 beschloss der Bundesrat, auf der Grundlage des "Konzepts Spitzenlast-Gaskraftwerk" der Eidgenössischen Elektrizitätskommission die notwendigen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Reservekraftwerken auszuarbeiten. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat er die Winterreserveverordnung gutgeheissen und per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Laut dem Bundesrat stellt diese Verordnung eine Übergangslösung dar. Sie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet und soll mittelfristig durch eine Regelung im Gesetz abgelöst werden. Falls sich der Bau von neuen Reservekraftwerken als erforderlich erweist, würden diese laut dem Bundesrat ebenfalls einer solchen gesetzlichen Regelung unterliegen. Der Bundesrat stellte jedoch klar, dass Ausschreibungen für neue solche Kraftwerke bereits unter der vorliegenden Verordnung möglich sind, wenn dies aufgrund langer Umsetzungsphasen nötig ist. Bisher hat der Bund Verträge mit den Betreibern dreier Reservekraftwerke (Birr, Cornaux 1 und Monthey) mit einer Gesamtleistung von rund 336 MW abgeschlossen. Zwei neue Studien der ZHAW (Rohrer et al., Gibt es bessere Alternativen zu fossilen Kraftwerken für die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom?, 6. März 2023) und der ETH Zürich (Van Liedekerke et al., Assessing the Feasibility of Scenarios for the Swiss Electricity System, 1. März 2023) zeigen, dass die Schweiz keine Reservekraftwerke braucht, um ihre Stromversorgung (im Winter) zu sichern.</p>
  • <p>1. Der erwähnte Gesetzesentwurf sollte bis Ende 2023 dem Bundesrat vorgelegt und in der Folge an das Parlament überwiesen werden.</p><p>2. Es ist geplant, bis zum Sommer 2023 eine Ausschreibung für die Bereitstellung einer ergänzenden Reserve zu lancieren. Die besten Projekte dürften Anfang 2024 den Zuschlag erhalten.</p><p>3. Die beiden genannten Studien lassen bestimmte Kriterien ausser Acht (z. B. die Nichtverfügbarkeit der französischen Kernkraft oder wahrscheinliche meteorologische Einflüsse) oder sind sehr optimistisch in Bezug auf die Annahme, dass erneuerbare Energien schnell zur Verfügung stehen werden. Ausserdem sind Reservekraftwerke dafür vorgesehen, nur in kritischen Situationen, das bedeutet ausserhalb des Marktes, Strom zu produzieren.</p><p>4. Die Produktion von tausend Megawatt (1000 MW) durch Reservekraftwerke, wie in der Studie der ElCom vom November 2021 dargelegt, würde bei 24-stündigem Volllastbetrieb mit Erdgas als Brennstoff etwa 14 500 Tonnen CO2 und mit Diesel rund 19 100 Tonnen CO2 verursachen. Dies entspricht zwischen 0,032 Prozent (Erdgas) und 0,042 Prozent (Diesel) der jährlichen Treibhausgasemissionen in der Schweiz.</p><p>5. Die Kostenschätzungen für 2022 bis April 2026 gehen für bestehende Reservekraftwerke von insgesamt rund 569 Millionen Franken aus. Dies entspricht einer Erhöhung des Netznutzungsentgelts von durchschnittlich rund 0,32 Rp./kWh in der Zeitperiode 2024-2026 (Tarife 2023 sind bereits festgelegt). Dabei handelt es sich um vorläufige Kosten, weil allenfalls noch weitere Anlagen dazukommen. Werden die Reservekraftwerke tatsächlich eingesetzt, entstehen zusätzliche Kosten (variable Kosten, wie beispielsweise für das Gas oder andere Energieträger). Diese Kosten werden nicht über das Netznutzungsentgelt auf alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt, sondern den Bilanzgruppen verrechnet, bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt (fehlende Markträumung).</p><p>6. Ziel ist, dass die Reservekraftwerke gar nie laufen. Sie sind eine Versicherung für den Notfall: Reservekraftwerke sowie Notstromgruppen werden nur in kritischen Situationen in Betrieb genommen, um eine Stromknappheit zu vermeiden, wenn der Markt die Nachfrage nicht decken kann. Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Folgen einer Strommangellage führt die auf Krisensituationen beschränkte Produktion (ausserhalb des Marktes) zu einem geringeren CO2-Ausstoss als eine marktgebundene Produktion.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf über Reservekraftwerke vorzulegen? </p><p>2. Will der Bundesrat vor 2026 zusätzlich zu den bestehenden Kraftwerken Birr, Monthey und Corneaux 1 weitere Kraftwerke in Betrieb nehmen oder bauen? Wenn ja, an welchen Standorten? Hat er bereits Kontakte zu möglichen Betreibern von Reservekraftwerken? Wenn ja, zu welchen? </p><p>3. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat seine Planung aufgrund der jüngsten von der ZHAW und der ETH Zürich veröffentlichten Studien zu ändern? Erwägt er, vor dem Hintergrund der veröffentlichten Studien auf den Bau und die Inbetriebnahme von Reservekraftwerken zu verzichten? </p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat die täglichen Treibhausgasemissionen der verschiedenen Reservekraftwerke bei einer Inbetriebnahme? </p><p>5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Bau und den Betrieb der Reservekraftwerke? </p><p>6. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Bau des Kraftwerks Birr, die Wiederinbetriebnahme der Kraftwerke Monthey und Cornaux und die Planung neuer Reservekraftwerke angesichts des jüngsten Berichts des Intergovernmental Panel on Climate Change und der Aufforderung der Internationalen Energieagentur, keine neue fossile Infrastruktur zu bauen? </p>
  • Sind Reservekraftwerke wirklich notwendig?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 16. Februar 2022 beschloss der Bundesrat, auf der Grundlage des "Konzepts Spitzenlast-Gaskraftwerk" der Eidgenössischen Elektrizitätskommission die notwendigen Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Reservekraftwerken auszuarbeiten. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat er die Winterreserveverordnung gutgeheissen und per 15. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Laut dem Bundesrat stellt diese Verordnung eine Übergangslösung dar. Sie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet und soll mittelfristig durch eine Regelung im Gesetz abgelöst werden. Falls sich der Bau von neuen Reservekraftwerken als erforderlich erweist, würden diese laut dem Bundesrat ebenfalls einer solchen gesetzlichen Regelung unterliegen. Der Bundesrat stellte jedoch klar, dass Ausschreibungen für neue solche Kraftwerke bereits unter der vorliegenden Verordnung möglich sind, wenn dies aufgrund langer Umsetzungsphasen nötig ist. Bisher hat der Bund Verträge mit den Betreibern dreier Reservekraftwerke (Birr, Cornaux 1 und Monthey) mit einer Gesamtleistung von rund 336 MW abgeschlossen. Zwei neue Studien der ZHAW (Rohrer et al., Gibt es bessere Alternativen zu fossilen Kraftwerken für die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom?, 6. März 2023) und der ETH Zürich (Van Liedekerke et al., Assessing the Feasibility of Scenarios for the Swiss Electricity System, 1. März 2023) zeigen, dass die Schweiz keine Reservekraftwerke braucht, um ihre Stromversorgung (im Winter) zu sichern.</p>
    • <p>1. Der erwähnte Gesetzesentwurf sollte bis Ende 2023 dem Bundesrat vorgelegt und in der Folge an das Parlament überwiesen werden.</p><p>2. Es ist geplant, bis zum Sommer 2023 eine Ausschreibung für die Bereitstellung einer ergänzenden Reserve zu lancieren. Die besten Projekte dürften Anfang 2024 den Zuschlag erhalten.</p><p>3. Die beiden genannten Studien lassen bestimmte Kriterien ausser Acht (z. B. die Nichtverfügbarkeit der französischen Kernkraft oder wahrscheinliche meteorologische Einflüsse) oder sind sehr optimistisch in Bezug auf die Annahme, dass erneuerbare Energien schnell zur Verfügung stehen werden. Ausserdem sind Reservekraftwerke dafür vorgesehen, nur in kritischen Situationen, das bedeutet ausserhalb des Marktes, Strom zu produzieren.</p><p>4. Die Produktion von tausend Megawatt (1000 MW) durch Reservekraftwerke, wie in der Studie der ElCom vom November 2021 dargelegt, würde bei 24-stündigem Volllastbetrieb mit Erdgas als Brennstoff etwa 14 500 Tonnen CO2 und mit Diesel rund 19 100 Tonnen CO2 verursachen. Dies entspricht zwischen 0,032 Prozent (Erdgas) und 0,042 Prozent (Diesel) der jährlichen Treibhausgasemissionen in der Schweiz.</p><p>5. Die Kostenschätzungen für 2022 bis April 2026 gehen für bestehende Reservekraftwerke von insgesamt rund 569 Millionen Franken aus. Dies entspricht einer Erhöhung des Netznutzungsentgelts von durchschnittlich rund 0,32 Rp./kWh in der Zeitperiode 2024-2026 (Tarife 2023 sind bereits festgelegt). Dabei handelt es sich um vorläufige Kosten, weil allenfalls noch weitere Anlagen dazukommen. Werden die Reservekraftwerke tatsächlich eingesetzt, entstehen zusätzliche Kosten (variable Kosten, wie beispielsweise für das Gas oder andere Energieträger). Diese Kosten werden nicht über das Netznutzungsentgelt auf alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt, sondern den Bilanzgruppen verrechnet, bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt (fehlende Markträumung).</p><p>6. Ziel ist, dass die Reservekraftwerke gar nie laufen. Sie sind eine Versicherung für den Notfall: Reservekraftwerke sowie Notstromgruppen werden nur in kritischen Situationen in Betrieb genommen, um eine Stromknappheit zu vermeiden, wenn der Markt die Nachfrage nicht decken kann. Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Folgen einer Strommangellage führt die auf Krisensituationen beschränkte Produktion (ausserhalb des Marktes) zu einem geringeren CO2-Ausstoss als eine marktgebundene Produktion.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Bis wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf über Reservekraftwerke vorzulegen? </p><p>2. Will der Bundesrat vor 2026 zusätzlich zu den bestehenden Kraftwerken Birr, Monthey und Corneaux 1 weitere Kraftwerke in Betrieb nehmen oder bauen? Wenn ja, an welchen Standorten? Hat er bereits Kontakte zu möglichen Betreibern von Reservekraftwerken? Wenn ja, zu welchen? </p><p>3. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat seine Planung aufgrund der jüngsten von der ZHAW und der ETH Zürich veröffentlichten Studien zu ändern? Erwägt er, vor dem Hintergrund der veröffentlichten Studien auf den Bau und die Inbetriebnahme von Reservekraftwerken zu verzichten? </p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat die täglichen Treibhausgasemissionen der verschiedenen Reservekraftwerke bei einer Inbetriebnahme? </p><p>5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Bau und den Betrieb der Reservekraftwerke? </p><p>6. Wie rechtfertigt der Bundesrat den Bau des Kraftwerks Birr, die Wiederinbetriebnahme der Kraftwerke Monthey und Cornaux und die Planung neuer Reservekraftwerke angesichts des jüngsten Berichts des Intergovernmental Panel on Climate Change und der Aufforderung der Internationalen Energieagentur, keine neue fossile Infrastruktur zu bauen? </p>
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