Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen

ShortId
23.3460
Id
20233460
Updated
15.04.2024 16:52
Language
de
Title
Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen
AdditionalIndexing
24;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Rettung der CS hat der Bundesrat Sicherheiten im Gesamtumfang von 109 Milliarden CHF gesprochen. Finanzielle Verpflichtungen in dieser Grössenordnung reduzieren den Spielraum, um andere für das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung relevante Ziele zu verfolgen, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel. Dies akzentuiert sich, wenn es sich um staatliche Beihilfen an eine systemrelevante Bank handelt, ohne deren Beitrag die Erfüllung der Klimaziele von Paris ("eine Ausrichtung von staatlichen und privaten Finanzflüssen auf eine treibhausgasarme Entwicklung sowie eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an ein verändertes Klima") nicht umgesetzt werden kann. Der Bundesrat soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen (direkt oder indirekter Art) aus Bundesmitteln, die an systemrelevanten Banken oder ihre Konzernobergesellschaften gesprochen werden, Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Diese Massnahmen sollen verhältnismässig und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Bank getroffen werden, und sich am Ziel des von der Schweiz unterzeichneten Abkommens von Paris orientieren.</p><p>Für die Umsetzung kann ein neuer Artikel 10b angedacht werden, welcher sich am heutigen Artikel 10a BankG orientiert. Dieser gewährt dem Bundesrat die Möglichkeit, Massnahmen im Bereich der Vergütung anzuordnen, sofern dieser einer systemrelevanten Bank trotz Umsetzung der besonderen TBTF-Anforderungen staatliche Beihilfen gewähren muss.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der gewährten Garantien angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bankengesetz dahingehend anzupassen, dass dieser bei Gewährung von direkt oder indirekt staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der von der Schweiz angestrebten Klimaziele anordnen kann.</p>
  • Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Rettung der CS hat der Bundesrat Sicherheiten im Gesamtumfang von 109 Milliarden CHF gesprochen. Finanzielle Verpflichtungen in dieser Grössenordnung reduzieren den Spielraum, um andere für das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung relevante Ziele zu verfolgen, wie etwa die Anpassung an den Klimawandel. Dies akzentuiert sich, wenn es sich um staatliche Beihilfen an eine systemrelevante Bank handelt, ohne deren Beitrag die Erfüllung der Klimaziele von Paris ("eine Ausrichtung von staatlichen und privaten Finanzflüssen auf eine treibhausgasarme Entwicklung sowie eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an ein verändertes Klima") nicht umgesetzt werden kann. Der Bundesrat soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei der Gewährung von staatlichen Beihilfen (direkt oder indirekter Art) aus Bundesmitteln, die an systemrelevanten Banken oder ihre Konzernobergesellschaften gesprochen werden, Massnahmen im Bereich nachhaltiger Finanzflüsse anzuordnen. Diese Massnahmen sollen verhältnismässig und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Bank getroffen werden, und sich am Ziel des von der Schweiz unterzeichneten Abkommens von Paris orientieren.</p><p>Für die Umsetzung kann ein neuer Artikel 10b angedacht werden, welcher sich am heutigen Artikel 10a BankG orientiert. Dieser gewährt dem Bundesrat die Möglichkeit, Massnahmen im Bereich der Vergütung anzuordnen, sofern dieser einer systemrelevanten Bank trotz Umsetzung der besonderen TBTF-Anforderungen staatliche Beihilfen gewähren muss.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der gewährten Garantien angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bankengesetz dahingehend anzupassen, dass dieser bei Gewährung von direkt oder indirekt staatlichen Beihilfen aus Bundesmitteln an systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der von der Schweiz angestrebten Klimaziele anordnen kann.</p>
    • Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen

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