Medienmitteilung der Finma und der SNB vom Abend des 15. März 2023. Entsprach diese Medienmitteilung bezüglich Credit Suisse der Realität?

ShortId
23.3467
Id
20233467
Updated
10.04.2024 14:54
Language
de
Title
Medienmitteilung der Finma und der SNB vom Abend des 15. März 2023. Entsprach diese Medienmitteilung bezüglich Credit Suisse der Realität?
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Fragen 1 und 3</p><p>Die gemeinsame Kommunikation von FINMA und SNB erfolgte aufgrund der enormen Marktverwerfungen am 15. März 2023. Die darin enthaltenen Aussagen zur Einhaltung der besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken basierten auf den in diesem Zeitpunkt seitens der Credit Suisse vorliegenden Daten. Es gab zudem keine Hinweise auf eine direkte Ansteckungsgefahr für Schweizer Institute gegenüber den Verwerfungen auf dem US-Bankenmarkt, wohl aber auf eine indirekt provozierte grosse Verunsicherung auf den Finanzmärkten.</p><p>Zu Frage 2</p><p>Siehe Antwort zu Frage 1. Es gelten die von der FINMA im Rahmen ihrer Aufsicht festgelegten Anforderungen (vgl. Artikel 31c LiqV). Die dadurch aufgebaute Liquidität kann in ausserordentlichen Situationen zur Deckung von erhöhten Liquiditätsabflüssen genutzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) publizierten am Mittwoch, 15. März 2023, am Abend eine Medienmitteilung, in der sie darüber informierten, "dass von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt ausgeht. Die für die Schweizer Finanzinstitute geltenden strengen Kapital- und Liquiditätsanforderungen sorgen für die Stabilität der Institute. Die Credit Suisse erfüllt die an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität. Die SNB wird im Bedarfsfall der CS Liquidität zur Verfügung stellen".</p><p>In der Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2023 (23.007), in der es um die Verpflichtungskredite im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS geht, steht auf S. 6 Folgendes: "Am 15. März 2023 haben sich die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) zu einem gemeinsamen Statement entschieden, [...] mit dem Ziel, die Lage soweit möglich zu beruhigen".</p><p>1. Entsprach die Medienmitteilung vom 15. März 2023 der Realität oder hatte sie einzig den Zweck, "die Lage zu beruhigen" und die öffentliche Meinung auf die Nothilfe in Höhe von 50 Milliarden Franken vorzubereiten, die die SNB der Credit Suisse am nächsten Tag zur Verfügung stellte?</p><p>2. Erfüllte die Credit Suisse am Abend des 15. März 2023 tatsächlich die an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität?</p><p>3. Ging am Mittwoch, 15. März 2023, am Abend von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA tatsächlich keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt aus?</p>
  • Medienmitteilung der Finma und der SNB vom Abend des 15. März 2023. Entsprach diese Medienmitteilung bezüglich Credit Suisse der Realität?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Fragen 1 und 3</p><p>Die gemeinsame Kommunikation von FINMA und SNB erfolgte aufgrund der enormen Marktverwerfungen am 15. März 2023. Die darin enthaltenen Aussagen zur Einhaltung der besonderen Anforderungen für systemrelevante Banken basierten auf den in diesem Zeitpunkt seitens der Credit Suisse vorliegenden Daten. Es gab zudem keine Hinweise auf eine direkte Ansteckungsgefahr für Schweizer Institute gegenüber den Verwerfungen auf dem US-Bankenmarkt, wohl aber auf eine indirekt provozierte grosse Verunsicherung auf den Finanzmärkten.</p><p>Zu Frage 2</p><p>Siehe Antwort zu Frage 1. Es gelten die von der FINMA im Rahmen ihrer Aufsicht festgelegten Anforderungen (vgl. Artikel 31c LiqV). Die dadurch aufgebaute Liquidität kann in ausserordentlichen Situationen zur Deckung von erhöhten Liquiditätsabflüssen genutzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) publizierten am Mittwoch, 15. März 2023, am Abend eine Medienmitteilung, in der sie darüber informierten, "dass von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt ausgeht. Die für die Schweizer Finanzinstitute geltenden strengen Kapital- und Liquiditätsanforderungen sorgen für die Stabilität der Institute. Die Credit Suisse erfüllt die an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität. Die SNB wird im Bedarfsfall der CS Liquidität zur Verfügung stellen".</p><p>In der Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2023 (23.007), in der es um die Verpflichtungskredite im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS geht, steht auf S. 6 Folgendes: "Am 15. März 2023 haben sich die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) zu einem gemeinsamen Statement entschieden, [...] mit dem Ziel, die Lage soweit möglich zu beruhigen".</p><p>1. Entsprach die Medienmitteilung vom 15. März 2023 der Realität oder hatte sie einzig den Zweck, "die Lage zu beruhigen" und die öffentliche Meinung auf die Nothilfe in Höhe von 50 Milliarden Franken vorzubereiten, die die SNB der Credit Suisse am nächsten Tag zur Verfügung stellte?</p><p>2. Erfüllte die Credit Suisse am Abend des 15. März 2023 tatsächlich die an systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität?</p><p>3. Ging am Mittwoch, 15. März 2023, am Abend von den Problemen gewisser Bankinstitute in den USA tatsächlich keine direkte Ansteckungsgefahr für den Schweizer Finanzmarkt aus?</p>
    • Medienmitteilung der Finma und der SNB vom Abend des 15. März 2023. Entsprach diese Medienmitteilung bezüglich Credit Suisse der Realität?

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