Soll die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden?

ShortId
23.3470
Id
20233470
Updated
31.08.2023 16:18
Language
de
Title
Soll die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden?
AdditionalIndexing
15;52;55;2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren wurde weltweit immer mehr Kapital für In-vitro-Fleisch-Start-ups mobilisiert, und zwar in Millionenhöhe: 347 Millionen Dollar im Januar 2022 für das israelische Unternehmen Future Meat, 155 Millionen Dollar im Januar 2020 für das amerikanische Unternehmen Memphys Meats. In der Szene brodelt es: Im Oktober 2020 starteten französische Köchinnen und Köche eine Petition gegen In-vitro-Fleisch, in der sie "Nein zu Laborfleisch aus Stammzellen" sagten und bekräftigten, dass sie die Herstellung von Ersatzfleisch nicht unterstützen. Im November 2022 bestätigte die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), die für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist, die Studie eines kalifornischen Start-up-Unternehmens, das zum Schluss kam, dass Fleisch aus Kulturen für den menschlichen Verzehr unbedenklich sei. Fachleute schätzen, dass bis 2040 60 Prozent des konsumierten Fleisches aus pflanzlichen Ersatzstoffen oder aus Fleisch aus Kulturen bestehen wird.</p><p>Die Schweiz kann sich rühmen, den Konsumentinnen und Konsumenten Qualitätsfleisch anzubieten, das unter strengen Haltungsbedingungen und unter Beachtung des Tierschutzes erzeugt wird und dessen Herstellung eine lange Tradition hat; dabei kommt dem Produkt das Know-how jedes einzelnen Glieds der Kette, vom Bauern bis zum Metzger, zugute. Diese Situation muss in der Schweiz unbedingt erhalten bleiben. Dies gilt umso mehr, als es auch um den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten geht, spricht man doch bereits von synthetischer Milch oder einer Omelette ohne Eier...</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auf der Grundlage von seriösen und dokumentierten Studien der Branche alle Massnahmen zu ergreifen, um die Produktion von Kunstfleisch in der Schweiz zu verbieten bzw. ein Importverbot für solche Produkte zu prüfen?</p>
  • <p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie zur Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten einer Bewilligungspflicht (Art. 16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02).</p><p>Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft. Nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel werden bewilligt. Der Bundesrat erachtet daher ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie heute weder als notwendig noch als verhältnismässig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in der Schweiz im Übrigen noch keine Bewilligungsgesuche für Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen eingereicht worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zu einer Zeit, in der das echte Lammgigot unsere Ostertische schmückt, bedroht der Markteintritt von künstlichem Fleisch unser Land. Nach dem Vorbild unseres Nachbarlandes Italien soll auch in der Schweiz die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden. Dieses Verbot dient dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch dem Schutz unserer eigenen Zuchtbetriebe.</p>
  • Soll die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren wurde weltweit immer mehr Kapital für In-vitro-Fleisch-Start-ups mobilisiert, und zwar in Millionenhöhe: 347 Millionen Dollar im Januar 2022 für das israelische Unternehmen Future Meat, 155 Millionen Dollar im Januar 2020 für das amerikanische Unternehmen Memphys Meats. In der Szene brodelt es: Im Oktober 2020 starteten französische Köchinnen und Köche eine Petition gegen In-vitro-Fleisch, in der sie "Nein zu Laborfleisch aus Stammzellen" sagten und bekräftigten, dass sie die Herstellung von Ersatzfleisch nicht unterstützen. Im November 2022 bestätigte die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), die für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist, die Studie eines kalifornischen Start-up-Unternehmens, das zum Schluss kam, dass Fleisch aus Kulturen für den menschlichen Verzehr unbedenklich sei. Fachleute schätzen, dass bis 2040 60 Prozent des konsumierten Fleisches aus pflanzlichen Ersatzstoffen oder aus Fleisch aus Kulturen bestehen wird.</p><p>Die Schweiz kann sich rühmen, den Konsumentinnen und Konsumenten Qualitätsfleisch anzubieten, das unter strengen Haltungsbedingungen und unter Beachtung des Tierschutzes erzeugt wird und dessen Herstellung eine lange Tradition hat; dabei kommt dem Produkt das Know-how jedes einzelnen Glieds der Kette, vom Bauern bis zum Metzger, zugute. Diese Situation muss in der Schweiz unbedingt erhalten bleiben. Dies gilt umso mehr, als es auch um den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten geht, spricht man doch bereits von synthetischer Milch oder einer Omelette ohne Eier...</p><p>Ist der Bundesrat bereit, auf der Grundlage von seriösen und dokumentierten Studien der Branche alle Massnahmen zu ergreifen, um die Produktion von Kunstfleisch in der Schweiz zu verbieten bzw. ein Importverbot für solche Produkte zu prüfen?</p>
    • <p>Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz wie in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Da diese bis heute nicht Bestandteil der üblichen Ernährung sind und somit keine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel aufweisen, unterstehen sie zur Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten einer Bewilligungspflicht (Art. 16 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02).</p><p>Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens werden insbesondere die Sicherheit des Lebensmittels und spezifische Deklarationsanforderungen geprüft. Nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel werden bewilligt. Der Bundesrat erachtet daher ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie heute weder als notwendig noch als verhältnismässig. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in der Schweiz im Übrigen noch keine Bewilligungsgesuche für Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen eingereicht worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zu einer Zeit, in der das echte Lammgigot unsere Ostertische schmückt, bedroht der Markteintritt von künstlichem Fleisch unser Land. Nach dem Vorbild unseres Nachbarlandes Italien soll auch in der Schweiz die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden. Dieses Verbot dient dem Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch dem Schutz unserer eigenen Zuchtbetriebe.</p>
    • Soll die Herstellung von Kunstfleisch verboten werden?

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