Staatshilfen im Einklang mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen

ShortId
23.3475
Id
20233475
Updated
26.03.2024 21:11
Language
de
Title
Staatshilfen im Einklang mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen
AdditionalIndexing
04;24;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kommen systemrelevante, private Unternehmen in Schwierigkeiten welche staatliche Intervention benötigen, soll mit dem eingesetzten Steuergeld die Wirkung maximiert werden. Mit dem primären Ziel der Stabilisierung des Unternehmens soll das sekundäre Ziel der längerfristigen Überlebensfähigkeit durch ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Geschäftspraktiken gestärkt werden. Überdies können gerade zu Zeiten knapper öffentlicher finanzieller Mittel auch über solche Staatshilfen die Ziele der Eidgenossenschaft verwirklicht werden. Viele Staaten gehen in diese Richtung und orientieren sich an den international anerkannten SDGs - einige Staaten richten sogar ihr Budget danach aus. Mit Nachhaltigkeitszielen soll der Schweizer Finanzmarkt auf einen nachhaltigen Pfad gebracht werden, denn er wird nur überleben, wenn wir Sustainable Finance wirklich umsetzen und raus aus dem fossilen Risikogeschäft gehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der gewährten Garantien angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht zu konkretne Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p><p>Die Einforderung von Massnahmen im Bereich von Nachhaltigkeitszielen hat keine zwingende oder unmittelbar stabilisierende Wirkung auf die systemrelevante Bank, die diese direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 7 des Bankengesetzes benötigt.</p><p>Ausserdem beziehen sich die subsidiären Aufgaben des Staates im Bereich nachhaltige Finanzen auf den gesamten Finanzplatz und auf alle Banken in der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesart wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen Nachhaltigkeitsziele, wie sie sich die Eidgenossenschaft selber gibt resp. international ratifiziert hat, generell einzufordern.</p>
  • Staatshilfen im Einklang mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kommen systemrelevante, private Unternehmen in Schwierigkeiten welche staatliche Intervention benötigen, soll mit dem eingesetzten Steuergeld die Wirkung maximiert werden. Mit dem primären Ziel der Stabilisierung des Unternehmens soll das sekundäre Ziel der längerfristigen Überlebensfähigkeit durch ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Geschäftspraktiken gestärkt werden. Überdies können gerade zu Zeiten knapper öffentlicher finanzieller Mittel auch über solche Staatshilfen die Ziele der Eidgenossenschaft verwirklicht werden. Viele Staaten gehen in diese Richtung und orientieren sich an den international anerkannten SDGs - einige Staaten richten sogar ihr Budget danach aus. Mit Nachhaltigkeitszielen soll der Schweizer Finanzmarkt auf einen nachhaltigen Pfad gebracht werden, denn er wird nur überleben, wenn wir Sustainable Finance wirklich umsetzen und raus aus dem fossilen Risikogeschäft gehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich der gewährten Garantien angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht zu konkretne Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p><p>Die Einforderung von Massnahmen im Bereich von Nachhaltigkeitszielen hat keine zwingende oder unmittelbar stabilisierende Wirkung auf die systemrelevante Bank, die diese direkten oder indirekten staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 7 des Bankengesetzes benötigt.</p><p>Ausserdem beziehen sich die subsidiären Aufgaben des Staates im Bereich nachhaltige Finanzen auf den gesamten Finanzplatz und auf alle Banken in der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesart wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um bei ausserordentlichen Staatshilfen für private Unternehmen Nachhaltigkeitsziele, wie sie sich die Eidgenossenschaft selber gibt resp. international ratifiziert hat, generell einzufordern.</p>
    • Staatshilfen im Einklang mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen

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