Abgeltung für Staatsgarantie

ShortId
23.3479
Id
20233479
Updated
26.03.2024 21:09
Language
de
Title
Abgeltung für Staatsgarantie
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse haben gezeigt, dass Staat eingreifen muss, wenn systemrelevante Banken ins Straucheln geraten. Sie geniessen folglich eine implizite Staatsgarantie, was unter anderem mit einer erhöten Risikobereitschaft der Banken einhergehen kann. Der Bund soll von den systemrelevanten Banken entsprechend für diese Staatsgarantie entschädigt werden, wie dies auf kantonaler Ebene mit den Kantonalbanken bereits teilweise der Fall ist.</p>
  • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, ob Massnahmen im Bereich einer Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die implizite Staatsgarantie, mit welcher die systemrelevanten Banken arbeiten, zukünftig abgegolten wird.</p>
  • Abgeltung für Staatsgarantie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse haben gezeigt, dass Staat eingreifen muss, wenn systemrelevante Banken ins Straucheln geraten. Sie geniessen folglich eine implizite Staatsgarantie, was unter anderem mit einer erhöten Risikobereitschaft der Banken einhergehen kann. Der Bund soll von den systemrelevanten Banken entsprechend für diese Staatsgarantie entschädigt werden, wie dies auf kantonaler Ebene mit den Kantonalbanken bereits teilweise der Fall ist.</p>
    • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, ob Massnahmen im Bereich einer Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesen Bereichen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die implizite Staatsgarantie, mit welcher die systemrelevanten Banken arbeiten, zukünftig abgegolten wird.</p>
    • Abgeltung für Staatsgarantie

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