Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken

ShortId
23.3483
Id
20233483
Updated
26.03.2024 21:05
Language
de
Title
Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Banken erbringen Leistungen, die für die Volkswirtschaft unabdingbar sind. Gemäss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gilt eine Bank als systemrelevant, wenn ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Bei einem Ausfall könnten die von ihr erbrachten Leistungen nicht innert nützlicher Frist durch andere Banken übernommen werden. Eine solche Bank kann nicht einfach so aus dem Markt ausscheiden, sondern müsste durch den Staat gerettet werden. Sie ist "too big to fail" und profitiert deshalb von einer impliziten Staatsgarantie.</p><p>Für diese implizite Staatsgarantie zahlen die systemrelevanten Banken allerdings keine Abgeltung - ganz im Gegensatz zu den meisten Kantonalbanken, die den Kantonen für die Staatsgarantie jährlich viel Geld abliefern. So leistet beispielsweise die Aargauische Kantonalbank als Abgeltung für die Staatsgarantie an den Kanton Aargau einen Betrag in der Höhe von 1 Prozent der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. 2022 belief sich diese Abgeltung auf 11,9 Millionen Franken.</p><p>Die implizite Staatsgarantie ohne Abgeltung stellt eine ungerechte Bevorzugung der systemrelevanten Banken dar. Diese können sich sicher sein, im schlimmsten Fall vom Staat gerettet zu werden, ohne dass sie für diese Sicherheit zahlen müssen. Der Bundesrat soll dem Parlament deshalb eine Gesetzesvorlage unterbreiten, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Künftig soll die implizite Staatsgarantie, die die systemrelevanten Banken geniessen, von diesen finanziell abgegolten werden.</p>
  • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich einer Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesem Bereich verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie, welche die systemrelevanten Banken geniessen, zu unterbreiten.</p>
  • Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Banken erbringen Leistungen, die für die Volkswirtschaft unabdingbar sind. Gemäss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gilt eine Bank als systemrelevant, wenn ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Bei einem Ausfall könnten die von ihr erbrachten Leistungen nicht innert nützlicher Frist durch andere Banken übernommen werden. Eine solche Bank kann nicht einfach so aus dem Markt ausscheiden, sondern müsste durch den Staat gerettet werden. Sie ist "too big to fail" und profitiert deshalb von einer impliziten Staatsgarantie.</p><p>Für diese implizite Staatsgarantie zahlen die systemrelevanten Banken allerdings keine Abgeltung - ganz im Gegensatz zu den meisten Kantonalbanken, die den Kantonen für die Staatsgarantie jährlich viel Geld abliefern. So leistet beispielsweise die Aargauische Kantonalbank als Abgeltung für die Staatsgarantie an den Kanton Aargau einen Betrag in der Höhe von 1 Prozent der gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenmittel. 2022 belief sich diese Abgeltung auf 11,9 Millionen Franken.</p><p>Die implizite Staatsgarantie ohne Abgeltung stellt eine ungerechte Bevorzugung der systemrelevanten Banken dar. Diese können sich sicher sein, im schlimmsten Fall vom Staat gerettet zu werden, ohne dass sie für diese Sicherheit zahlen müssen. Der Bundesrat soll dem Parlament deshalb eine Gesetzesvorlage unterbreiten, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Künftig soll die implizite Staatsgarantie, die die systemrelevanten Banken geniessen, von diesen finanziell abgegolten werden.</p>
    • <p>Das EFD wird - unter Einbezug externer Gutachten - einerseits die Umstände gründlich analysieren, die das Massnahmenpaket vom 16. und 19.3.2023 nötig machten, und andererseits auch die Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren. Die Ergebnisse sollen dem Parlament innert Jahresfrist im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 Bankengesetz unterbreitet werden.</p><p>Dieser Bericht wird sich auch vertieft mit der Frage auseinandersetzen, welche Massnahmen im Bereich einer Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken angezeigt sind. Daher kann sich der Bundesrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu konkreten Massnahmen in diesem Bereich verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie, welche die systemrelevanten Banken geniessen, zu unterbreiten.</p>
    • Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken

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