Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden

ShortId
23.3493
Id
20233493
Updated
10.04.2024 15:08
Language
de
Title
Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz muss die Produktion erneuerbarer Energie erhöht werden. Bundesrat Rösti hat dies in Interviews auch unter Erwähnung der Wasserkraft geäussert.</p><p>Experten sagen, die Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden könne erhöht werden, falls dazu der Wille aller Eigner, des Bundes und der im Bewilligungsverfahren Involvierten gegeben ist. Die Verlängerung der im Jahr 2034 auslaufenden Konzession wäre dafür unabdingbar.</p><p>Offenbar ist seitens der Eigentümer im Jahr 2018 das Gesuch um Verlängerung der Konzession dem UVEK zugestellt worden, es gilt für die Antwort offenbar eine Frist von 5 Jahren. Das Konzessionserneuerungsverfahren soll - gemäss Behördenangaben - 10 Jahre dauern.</p><p>Mit Blick auf die mögliche Gefährdung der Stromversorgung sind derart lange Fristen nicht nachvollziehbar. Eine seriöse Prüfung und der Einbezug aller Berechtigten ist auch mit kürzeren Fristen möglich.</p><p>Aktuell fehlt eine erkennbare Zuständigkeit für eine Absichtserklärung, den Ausbau des Kraftwerks Birsfelden zu prüfen und erste Vorbereitungsarbeiten zu initiieren, damit im Falle einer Realisierung Zeit gespart werden kann.</p>
  • <p>1.: Untersuchungen des Bundesamts für Energie haben ergeben, dass der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Stromproduktion leisten kann. Vom notwendigen Bruttozubau von ca. 4500 GWh könnte rund ein Drittel durch Erneuerungen und Erweiterungen bestehender Anlagen getragen werden. Der Nationalrat hat mit dem Postulat 23.3006 UREK-N "Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft" in der Frühlingssession 2023 dem Bundesrat einen Auftrag erteilt, dieses Potenzial zu konkretisieren. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen.</p><p>2. und 3.: Eine Erhöhung der Produktionskapazitäten bestehender Kraftwerke zur Erreichung der seitens Bund festgelegten Ausbauziele ist sehr hilfreich und für die Deckung des Bedarfs nach elektrischer Energie zwingend notwendig. Die Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden bedingt jedoch voraussichtlich eine Anpassung der Konzession und gegebenenfalls der baulichen Anlagen, die bewilligungspflichtig ist. Dies müsste durch die jetzige Konzessionärin, die Kraftwerk Birsfelden AG (KWB), beantragt werden. Das UVEK würde in Abstimmung mit Deutschland sowie den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Antrag prüfen.</p><p>4.: Die KWB hat als aktuelle Konzessionärin ein Gesuch um Konzessionserneuerung beim UVEK eingereicht. Der Bund befindet sich aktuell in Abstimmungsgesprächen mit den Kantonen und Deutschland für eine Erneuerung der Konzession nach 2034.</p><p>5.: In den 1990er-Jahren liess die KWB ein Projekt für eine Unterwasseraustiefung ausarbeiten. Dieses wies eine Mehrproduktion von rund 25 GWh/a respektive von 5 Prozent aus. Die darauf basierende Zusatzkonzession wurde vor Gericht angefochten und das Gesuch in der Folge von der KWB zurückgezogen. Damals wurde auch ein leichter Höherstau (4 GWh/a) untersucht, jedoch nicht weiterverfolgt.</p><p>Der Bund hat die Aufgabe, Vorhaben, welche die Nutzung von Gewässern an der Landesgrenze betreffen, zu prüfen und gegebenenfalls zu bewilligen. Er hat nicht die Aufgabe, solche Vorhaben selber zu entwickeln.</p><p>Im aktuellen Konzessionserneuerungsverfahren haben beide Kantone ihr Interesse an einer Rheinaustiefung zur Erhöhung der Stromproduktion am Standort Birsfelden bekundet.</p><p>6.: Bei den in der Begründung genannten Fristen handelt es sich um die Angaben für die reguläre Erneuerung der Konzession (vgl. Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, Art. 58a Abs. 2; SR 721.80). Diese sind unabhängig von möglichen Vorhaben zur Erhöhung der Stromproduktion. Das UVEK würde ein allfälliges Gesuch um Erhöhung der Stromproduktion der KWB ohne Verzug prüfen und insbesondere unter der Voraussetzung des Einvernehmens mit Deutschland sowie unter Einbezug der Kantone über die Bewilligung und die Konzessionsänderung entscheiden.</p><p>7.: Das hängt vom Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und dem konkreten Vorhaben ab. Darüber hinaus hängt die Bewilligungsfähigkeit eines solchen Vorhabens beim Grenzwasserkraftwerk Birsfelden von der Haltung und den Rechtsgrundlagen des Nachbarstaates Deutschland ab. Deshalb kann diese Frage nicht allgemein beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird zur Erreichung der Zielsetzung, möglichst schnell mehr Strom zu produzieren, auch der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke in Betracht gezogen?</p><p>2. Ist es aus Sicht des Bundes denkbar und wünschbar, die Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden zu erhöhen?</p><p>3. Wer müsste initiativ werden, um die Voraussetzungen für die Erhöhung der Stromproduktion beim Kraftwerk Birsfelden (Konzessionsverlängerung, Absprachen mit den Eigentümern, Naturschutz-Organisationen und dem Land Baden-Württemberg, Finanzierung etc.) zu schaffen?</p><p>4. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, die Konzession über 2034 hinaus zu verlängern?</p><p>5. Sind bereits Vorarbeiten seitens der Eigner und des Bundes geleistet worden, um die dortige Stromproduktion steigern zu können?</p><p>6. Besteht seitens des Bundes mit Blick auf die drohende Mangellage Bereitschaft, die aktuellen Fristen eines Gesuches deutlich zu verkürzen, so dass die Bewilligung zeitnah erteilt werden und mit der Umsetzung rasch begonnen werden kann?</p><p>7. Bis wann könnte frühestens - falls alle Bedingungen erfüllt sind - vom Kraftwerk Birsfelden mehr Strom produziert und geliefert werden?</p>
  • Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz muss die Produktion erneuerbarer Energie erhöht werden. Bundesrat Rösti hat dies in Interviews auch unter Erwähnung der Wasserkraft geäussert.</p><p>Experten sagen, die Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden könne erhöht werden, falls dazu der Wille aller Eigner, des Bundes und der im Bewilligungsverfahren Involvierten gegeben ist. Die Verlängerung der im Jahr 2034 auslaufenden Konzession wäre dafür unabdingbar.</p><p>Offenbar ist seitens der Eigentümer im Jahr 2018 das Gesuch um Verlängerung der Konzession dem UVEK zugestellt worden, es gilt für die Antwort offenbar eine Frist von 5 Jahren. Das Konzessionserneuerungsverfahren soll - gemäss Behördenangaben - 10 Jahre dauern.</p><p>Mit Blick auf die mögliche Gefährdung der Stromversorgung sind derart lange Fristen nicht nachvollziehbar. Eine seriöse Prüfung und der Einbezug aller Berechtigten ist auch mit kürzeren Fristen möglich.</p><p>Aktuell fehlt eine erkennbare Zuständigkeit für eine Absichtserklärung, den Ausbau des Kraftwerks Birsfelden zu prüfen und erste Vorbereitungsarbeiten zu initiieren, damit im Falle einer Realisierung Zeit gespart werden kann.</p>
    • <p>1.: Untersuchungen des Bundesamts für Energie haben ergeben, dass der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Stromproduktion leisten kann. Vom notwendigen Bruttozubau von ca. 4500 GWh könnte rund ein Drittel durch Erneuerungen und Erweiterungen bestehender Anlagen getragen werden. Der Nationalrat hat mit dem Postulat 23.3006 UREK-N "Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft" in der Frühlingssession 2023 dem Bundesrat einen Auftrag erteilt, dieses Potenzial zu konkretisieren. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen.</p><p>2. und 3.: Eine Erhöhung der Produktionskapazitäten bestehender Kraftwerke zur Erreichung der seitens Bund festgelegten Ausbauziele ist sehr hilfreich und für die Deckung des Bedarfs nach elektrischer Energie zwingend notwendig. Die Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden bedingt jedoch voraussichtlich eine Anpassung der Konzession und gegebenenfalls der baulichen Anlagen, die bewilligungspflichtig ist. Dies müsste durch die jetzige Konzessionärin, die Kraftwerk Birsfelden AG (KWB), beantragt werden. Das UVEK würde in Abstimmung mit Deutschland sowie den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Antrag prüfen.</p><p>4.: Die KWB hat als aktuelle Konzessionärin ein Gesuch um Konzessionserneuerung beim UVEK eingereicht. Der Bund befindet sich aktuell in Abstimmungsgesprächen mit den Kantonen und Deutschland für eine Erneuerung der Konzession nach 2034.</p><p>5.: In den 1990er-Jahren liess die KWB ein Projekt für eine Unterwasseraustiefung ausarbeiten. Dieses wies eine Mehrproduktion von rund 25 GWh/a respektive von 5 Prozent aus. Die darauf basierende Zusatzkonzession wurde vor Gericht angefochten und das Gesuch in der Folge von der KWB zurückgezogen. Damals wurde auch ein leichter Höherstau (4 GWh/a) untersucht, jedoch nicht weiterverfolgt.</p><p>Der Bund hat die Aufgabe, Vorhaben, welche die Nutzung von Gewässern an der Landesgrenze betreffen, zu prüfen und gegebenenfalls zu bewilligen. Er hat nicht die Aufgabe, solche Vorhaben selber zu entwickeln.</p><p>Im aktuellen Konzessionserneuerungsverfahren haben beide Kantone ihr Interesse an einer Rheinaustiefung zur Erhöhung der Stromproduktion am Standort Birsfelden bekundet.</p><p>6.: Bei den in der Begründung genannten Fristen handelt es sich um die Angaben für die reguläre Erneuerung der Konzession (vgl. Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, Art. 58a Abs. 2; SR 721.80). Diese sind unabhängig von möglichen Vorhaben zur Erhöhung der Stromproduktion. Das UVEK würde ein allfälliges Gesuch um Erhöhung der Stromproduktion der KWB ohne Verzug prüfen und insbesondere unter der Voraussetzung des Einvernehmens mit Deutschland sowie unter Einbezug der Kantone über die Bewilligung und die Konzessionsänderung entscheiden.</p><p>7.: Das hängt vom Zeitpunkt der Gesuchseinreichung und dem konkreten Vorhaben ab. Darüber hinaus hängt die Bewilligungsfähigkeit eines solchen Vorhabens beim Grenzwasserkraftwerk Birsfelden von der Haltung und den Rechtsgrundlagen des Nachbarstaates Deutschland ab. Deshalb kann diese Frage nicht allgemein beantwortet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird zur Erreichung der Zielsetzung, möglichst schnell mehr Strom zu produzieren, auch der Ausbau bestehender Wasserkraftwerke in Betracht gezogen?</p><p>2. Ist es aus Sicht des Bundes denkbar und wünschbar, die Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden zu erhöhen?</p><p>3. Wer müsste initiativ werden, um die Voraussetzungen für die Erhöhung der Stromproduktion beim Kraftwerk Birsfelden (Konzessionsverlängerung, Absprachen mit den Eigentümern, Naturschutz-Organisationen und dem Land Baden-Württemberg, Finanzierung etc.) zu schaffen?</p><p>4. Besteht seitens des Bundes Bereitschaft, die Konzession über 2034 hinaus zu verlängern?</p><p>5. Sind bereits Vorarbeiten seitens der Eigner und des Bundes geleistet worden, um die dortige Stromproduktion steigern zu können?</p><p>6. Besteht seitens des Bundes mit Blick auf die drohende Mangellage Bereitschaft, die aktuellen Fristen eines Gesuches deutlich zu verkürzen, so dass die Bewilligung zeitnah erteilt werden und mit der Umsetzung rasch begonnen werden kann?</p><p>7. Bis wann könnte frühestens - falls alle Bedingungen erfüllt sind - vom Kraftwerk Birsfelden mehr Strom produziert und geliefert werden?</p>
    • Erhöhung der Stromproduktion des Kraftwerks Birsfelden

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