Produkte mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) bereits am Ursprungsort begrenzen

ShortId
23.3499
Id
20233499
Updated
10.04.2024 08:08
Language
de
Title
Produkte mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) bereits am Ursprungsort begrenzen
AdditionalIndexing
15;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) umfassen mehrere Tausend chemische Verbindungen. PFAS werden für mehr als 200 verschiedene Anwendungen hergestellt und verwendet. Dazu zählen unter anderem Hilfsstoffe für industrielle Herstellungsprozesse von Chemikalien, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Anwendungen in der Galvanik und MEM-Industrie, Feuerlöschschäume und funktionale Ausrüstungen zahlreicher Produkte. Die meisten Produkte, die PFAS enthalten und in der Schweiz in Verkehr gebracht und verwendet werden, werden aus dem Ausland importiert. Es ist deshalb kaum möglich, umfassende Informationen über die verwendeten PFAS und über Ersatzstoffe zu erhalten. Solche Informationen werden in der Regel von den Herstellerfirmen nicht offengelegt.</p><p>In der EU werden gegenwärtig Grundlagen für die Unterscheidung von essentiellen und nicht essentiellen Verwendungen von PFAS entwickelt. Diese Unterscheidung ist für die Festlegung von Ausnahmen von umfassenden Verboten entscheidend. Um das Schutzniveau von Mensch und Umwelt im Vergleich mit der EU gleich hoch zu halten und künftige Handelshemmnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass die Schweiz keine eigenen Kriterien für die Abgrenzung von essentiellen und nicht essentiellen Verwendungen entwickelt und anwendet.</p><p>Für die aus toxikologischer Sicht relevantesten und in der Umwelt am häufigsten gemessenen PFAS und deren Vorläuferverbindungen hat der Bundesrat bereits Verbotsbestimmungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) erlassen. Diese sind mit entsprechenden Regelungen in der EU abgestimmt. Darüber hinaus ist in der EU für diejenigen PFAS, welche heute hauptsächlich als Ersatzstoffe für bereits verbotene PFAS verwendet werden, eine weitere Beschränkungsregelung in Vorbereitung. Davon betroffen sind PFAS, die unter anderem in galvanischen Prozessen und in Feuerlöschschäumen verwendet werden. Die EU entscheidet darüber voraussichtlich bis 2024. Der Bundesrat verfolgt die Fortschreibung der Beschränkungen für PFAS in der EU und wird zeitnah deren Bedeutung für die Schweiz prüfen.</p><p>Der Nationalrat hat am 3. Mai 2023 das Postulat 22.4585 Moser überwiesen. Demzufolge wird der Bundesrat in einem Bericht den Handlungsbedarf namentlich in den Bereichen Verwendung von PFAS, Sanierung von Altlasten, Grenzwertfestlegung sowie Information der Öffentlichkeit darlegen. Dem grundsätzlichen Anliegen der vorliegenden Motion betreffend Einschränkungen soll im Rahmen der laufenden Arbeiten Rechnung getragen und allfälliger zusätzlicher Handlungsbedarf im Rahmen des Postulatberichts bearbeitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, um die Herstellung und die Verwendung von Produkten, die perfluorierte Chemikalien PFAS enthalten können, einzuschränken:</p><p>- potenzielle neue Ersatzstoffe zu berücksichtigen, wie dies in den Ergebnissen der vom BAFU im Jahr 2019 veröffentlichten Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA), Stand 2016, vorgeschlagen wird;</p><p>- eine Methode einzusetzen, bei der je nach Relevanz der Produkte zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden wird. Denn PFAS sind in sehr unterschiedlichen Produkten enthalten, beispielsweise in Fast-Food-Verpackungen, Feuerlöschschaum oder Medikamenten und Kosmetika. In manchen Fällen sind diese Produkte womöglich nicht notwendig, in anderen Fällen sind sie hingegen für die Gesundheit, die Sicherheit oder das Funktionieren unserer Gesellschaft erforderlich und in wiederum anderen Situationen können sie durch andere Produkte oder Verfahren ersetzt werden.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Jauslin, Bourgeois, de Montmollin, Gafner, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Produkte mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) bereits am Ursprungsort begrenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) umfassen mehrere Tausend chemische Verbindungen. PFAS werden für mehr als 200 verschiedene Anwendungen hergestellt und verwendet. Dazu zählen unter anderem Hilfsstoffe für industrielle Herstellungsprozesse von Chemikalien, Arzneimitteln und Medizinprodukten, Anwendungen in der Galvanik und MEM-Industrie, Feuerlöschschäume und funktionale Ausrüstungen zahlreicher Produkte. Die meisten Produkte, die PFAS enthalten und in der Schweiz in Verkehr gebracht und verwendet werden, werden aus dem Ausland importiert. Es ist deshalb kaum möglich, umfassende Informationen über die verwendeten PFAS und über Ersatzstoffe zu erhalten. Solche Informationen werden in der Regel von den Herstellerfirmen nicht offengelegt.</p><p>In der EU werden gegenwärtig Grundlagen für die Unterscheidung von essentiellen und nicht essentiellen Verwendungen von PFAS entwickelt. Diese Unterscheidung ist für die Festlegung von Ausnahmen von umfassenden Verboten entscheidend. Um das Schutzniveau von Mensch und Umwelt im Vergleich mit der EU gleich hoch zu halten und künftige Handelshemmnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass die Schweiz keine eigenen Kriterien für die Abgrenzung von essentiellen und nicht essentiellen Verwendungen entwickelt und anwendet.</p><p>Für die aus toxikologischer Sicht relevantesten und in der Umwelt am häufigsten gemessenen PFAS und deren Vorläuferverbindungen hat der Bundesrat bereits Verbotsbestimmungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) erlassen. Diese sind mit entsprechenden Regelungen in der EU abgestimmt. Darüber hinaus ist in der EU für diejenigen PFAS, welche heute hauptsächlich als Ersatzstoffe für bereits verbotene PFAS verwendet werden, eine weitere Beschränkungsregelung in Vorbereitung. Davon betroffen sind PFAS, die unter anderem in galvanischen Prozessen und in Feuerlöschschäumen verwendet werden. Die EU entscheidet darüber voraussichtlich bis 2024. Der Bundesrat verfolgt die Fortschreibung der Beschränkungen für PFAS in der EU und wird zeitnah deren Bedeutung für die Schweiz prüfen.</p><p>Der Nationalrat hat am 3. Mai 2023 das Postulat 22.4585 Moser überwiesen. Demzufolge wird der Bundesrat in einem Bericht den Handlungsbedarf namentlich in den Bereichen Verwendung von PFAS, Sanierung von Altlasten, Grenzwertfestlegung sowie Information der Öffentlichkeit darlegen. Dem grundsätzlichen Anliegen der vorliegenden Motion betreffend Einschränkungen soll im Rahmen der laufenden Arbeiten Rechnung getragen und allfälliger zusätzlicher Handlungsbedarf im Rahmen des Postulatberichts bearbeitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, um die Herstellung und die Verwendung von Produkten, die perfluorierte Chemikalien PFAS enthalten können, einzuschränken:</p><p>- potenzielle neue Ersatzstoffe zu berücksichtigen, wie dies in den Ergebnissen der vom BAFU im Jahr 2019 veröffentlichten Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA), Stand 2016, vorgeschlagen wird;</p><p>- eine Methode einzusetzen, bei der je nach Relevanz der Produkte zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden wird. Denn PFAS sind in sehr unterschiedlichen Produkten enthalten, beispielsweise in Fast-Food-Verpackungen, Feuerlöschschaum oder Medikamenten und Kosmetika. In manchen Fällen sind diese Produkte womöglich nicht notwendig, in anderen Fällen sind sie hingegen für die Gesundheit, die Sicherheit oder das Funktionieren unserer Gesellschaft erforderlich und in wiederum anderen Situationen können sie durch andere Produkte oder Verfahren ersetzt werden.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Jauslin, Bourgeois, de Montmollin, Gafner, Paganini, Page, Rüegger, Strupler, Wobmann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Produkte mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) bereits am Ursprungsort begrenzen

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