Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen

ShortId
23.3501
Id
20233501
Updated
26.03.2024 22:01
Language
de
Title
Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen
AdditionalIndexing
28;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern (Art. 30b ZGB). Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von "männlich" auf "weiblich" bzw. von weiblich" auf "männlich" zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit wenig oder nichts. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2022 dargelegt, dass die Einführung weiterer Geschlechtskategorien im Personenstandsregister oder ein Weglassen des Geschlechtseintrags darin und damit eine Abkehr vom traditionellen binären Geschlechtermodell mit einem grossen Aufwand verbunden wäre und er einen solchen Schritt auch grundsätzlich ablehnt. </p><p>Nicht beantwortet wird im Bericht des Bundesrates dagegen die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Geschlechtermodell rechtlich in Frage zu stellen. Zu denken ist hier etwa an konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und Schutz der Persönlichkeit von nicht binären Personen, an eine Möglichkeit zur erleichterten Änderung des Vornamens, an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen über die Ausweise und anderer Dokumente, an ein Zurverfügungstelln von Formularen, denen ein offeneres Geschlechtsmodell zugrunde liegt oder an eine Berücksichtigung nicht binärer Personen in der amtlichen Statistik.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht zu untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Modell der Geschlechter rechtlich in Frage zu stellen. Es soll dabei nicht darum gehen, durch Änderungen unserer Rechtsordnung ein drittes Geschlecht einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht dazulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nicht binären Personen verbessert werden könnte, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Dazu ist eine Auslegeordnung mit möglichen Massnahmen zu erstellen, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Massnahmen und eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit enthält. Für den Bericht sind sowohl die Erfahrungen der betroffenen Personen einzubeziehen als auch eine Übersicht über die Massnahmen zu erstellen, die im Ausland bereits eingeführt worden sind.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Steinemann, Buffat, Huber, Reimann Lukas, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern (Art. 30b ZGB). Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von "männlich" auf "weiblich" bzw. von weiblich" auf "männlich" zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit wenig oder nichts. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2022 dargelegt, dass die Einführung weiterer Geschlechtskategorien im Personenstandsregister oder ein Weglassen des Geschlechtseintrags darin und damit eine Abkehr vom traditionellen binären Geschlechtermodell mit einem grossen Aufwand verbunden wäre und er einen solchen Schritt auch grundsätzlich ablehnt. </p><p>Nicht beantwortet wird im Bericht des Bundesrates dagegen die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Geschlechtermodell rechtlich in Frage zu stellen. Zu denken ist hier etwa an konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und Schutz der Persönlichkeit von nicht binären Personen, an eine Möglichkeit zur erleichterten Änderung des Vornamens, an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen über die Ausweise und anderer Dokumente, an ein Zurverfügungstelln von Formularen, denen ein offeneres Geschlechtsmodell zugrunde liegt oder an eine Berücksichtigung nicht binärer Personen in der amtlichen Statistik.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht zu untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Modell der Geschlechter rechtlich in Frage zu stellen. Es soll dabei nicht darum gehen, durch Änderungen unserer Rechtsordnung ein drittes Geschlecht einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht dazulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nicht binären Personen verbessert werden könnte, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Dazu ist eine Auslegeordnung mit möglichen Massnahmen zu erstellen, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Massnahmen und eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit enthält. Für den Bericht sind sowohl die Erfahrungen der betroffenen Personen einzubeziehen als auch eine Übersicht über die Massnahmen zu erstellen, die im Ausland bereits eingeführt worden sind.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Steinemann, Buffat, Huber, Reimann Lukas, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen

Back to List