Nachhaltiger Finanzplan ohne kurzfristige kontraproduktive Sparübungen

ShortId
23.3506
Id
20233506
Updated
26.03.2024 21:59
Language
de
Title
Nachhaltiger Finanzplan ohne kurzfristige kontraproduktive Sparübungen
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1) Die Bundesverfassung gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten muss (Art. 126, Abs. 1 BV). Dies führt im Minimum zu einer Schuldenstabilisierung. Die Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz sind so ausgestaltet, dass strukturelle Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt für den Schuldenabbau verwendet werden. Aus diesem Grund konnte der Bund die Bruttoschulden seit Einführung der Schuldenbremse 2003 bis 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken reduzieren. Die Schuldenbremse gibt im Krisenfall aber auch Flexibilität und erlaubt hohe ausserordentliche Ausgaben. Wegen der Corona-Pandemie sind die Bruttoschulden deshalb bis 2022 wieder auf 120&nbsp;Milliarden angestiegen.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat das Parlament gemäss Botschaft des Bundesrates entschieden, dass die coronabedingte Verschuldung wieder abgebaut werden soll. Dafür eingesetzt werden die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt sowie die Zusatzausschüttungen der SNB.&nbsp;</p><p>Zu 2) Das strukturelle Finanzierungsdefizit in der Staatsrechnung 2022 kam vor allem durch die tiefen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer zustande. Der Bereinigungsbedarf im Voranschlag 2024 und in den Folgejahren ist jedoch nicht auf tiefere Einnahmen zurückzuführen, sondern auf zusätzlich beschlossene Ausgaben. Insbesondere die stark steigenden Ausgaben für die Armee und für die familienexterne Kinderbetreuung (gemäss Beschluss des Nationalrates als Erstrat) belasten den Haushalt. Aus diesem Grund fokussiert der Bundesrat die Konsolidierungsmassnahmen auf die Ausgaben. Hingegen soll bei der Automobilsteuer die Steuerbefreiung für Elektroautos aufgehoben werden. Unabhängig davon werden ab 2026 auch Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer infolge der OECD-Mindestbesteuerung erwartet, wobei diese für Massnahmen zur Standortförderung zweckgebunden sind.&nbsp;</p><p>Eine Haushaltssanierung über die Erhöhung von Entgelten ist nicht realistisch. Zu Entgelten gehören beispielsweise Einnahmen aus kleineren Verkäufen (z.B. Landeskarten), Gebühren für Amtshandlungen sowie die Wehrpflichtersatzabgabe. Der Bund nimmt heute rund eine Milliarde in Form von Entgelten ein. Will er dieselbe Entlastung wie mit der 2-Prozent-Kürzung erreichen – also in etwa 500 Millionen – müsste er die Entgelte um 50 Prozent erhöhen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Departemente verpflichtet 2 Prozent Querschnittskürzungen für den Voranschlag 2024 zu vollziehen. Die Arbeiten zur Umsetzung sind im Gange. Begründet wird dieser Schritt mit der Einhaltung der Schuldenbremse. </p><p>1. Die restriktive Ausgestaltung der Schuldenbremse führt zu einem Schuldenabbau und nicht - wie es die Verfassung vorsieht - zu einer Schuldenstabilisierung. Vertritt der Bundesrat die Meinung, dass es zielführend ist in Krisenzeiten den sehr tiefen Schuldenstand der Schweiz noch weiter abzubauen? </p><p>2. Das FHG besagt, dass die Ausgaben die Einnahmen und den Konjunkturfaktor entsprechen müsse (Art. 13 FHG). Aus der Rechnung 2022 wird klar, dass das strukturelle Defizit durch Mindereinnahmen und nicht Mehrausgaben resultierte. Dennoch fokussiert sich der Bundesrat in seinem Vorschlag zur Bereinigung des Finanzplanes hauptsächlich auf die Ausgaben. Wäre es finanzrechtlich möglich anstatt 2 Prozent Kürzungen (Ausgabenreduktion), 2 Prozent Mehreinnahmen (und zum Beispiel durch Abgeltung zur Erbringung von Leistungen an Dritte) zu generieren? Falls ja, steht diese Option den Departementen offen, sofern dies ohne Gesetzesänderung möglich ist?</p>
  • Nachhaltiger Finanzplan ohne kurzfristige kontraproduktive Sparübungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1) Die Bundesverfassung gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten muss (Art. 126, Abs. 1 BV). Dies führt im Minimum zu einer Schuldenstabilisierung. Die Bestimmungen im Finanzhaushaltsgesetz sind so ausgestaltet, dass strukturelle Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt für den Schuldenabbau verwendet werden. Aus diesem Grund konnte der Bund die Bruttoschulden seit Einführung der Schuldenbremse 2003 bis 2019 von 124 auf 97 Milliarden Franken reduzieren. Die Schuldenbremse gibt im Krisenfall aber auch Flexibilität und erlaubt hohe ausserordentliche Ausgaben. Wegen der Corona-Pandemie sind die Bruttoschulden deshalb bis 2022 wieder auf 120&nbsp;Milliarden angestiegen.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat das Parlament gemäss Botschaft des Bundesrates entschieden, dass die coronabedingte Verschuldung wieder abgebaut werden soll. Dafür eingesetzt werden die strukturellen Finanzierungsüberschüsse im ordentlichen Haushalt sowie die Zusatzausschüttungen der SNB.&nbsp;</p><p>Zu 2) Das strukturelle Finanzierungsdefizit in der Staatsrechnung 2022 kam vor allem durch die tiefen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer zustande. Der Bereinigungsbedarf im Voranschlag 2024 und in den Folgejahren ist jedoch nicht auf tiefere Einnahmen zurückzuführen, sondern auf zusätzlich beschlossene Ausgaben. Insbesondere die stark steigenden Ausgaben für die Armee und für die familienexterne Kinderbetreuung (gemäss Beschluss des Nationalrates als Erstrat) belasten den Haushalt. Aus diesem Grund fokussiert der Bundesrat die Konsolidierungsmassnahmen auf die Ausgaben. Hingegen soll bei der Automobilsteuer die Steuerbefreiung für Elektroautos aufgehoben werden. Unabhängig davon werden ab 2026 auch Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer infolge der OECD-Mindestbesteuerung erwartet, wobei diese für Massnahmen zur Standortförderung zweckgebunden sind.&nbsp;</p><p>Eine Haushaltssanierung über die Erhöhung von Entgelten ist nicht realistisch. Zu Entgelten gehören beispielsweise Einnahmen aus kleineren Verkäufen (z.B. Landeskarten), Gebühren für Amtshandlungen sowie die Wehrpflichtersatzabgabe. Der Bund nimmt heute rund eine Milliarde in Form von Entgelten ein. Will er dieselbe Entlastung wie mit der 2-Prozent-Kürzung erreichen – also in etwa 500 Millionen – müsste er die Entgelte um 50 Prozent erhöhen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Departemente verpflichtet 2 Prozent Querschnittskürzungen für den Voranschlag 2024 zu vollziehen. Die Arbeiten zur Umsetzung sind im Gange. Begründet wird dieser Schritt mit der Einhaltung der Schuldenbremse. </p><p>1. Die restriktive Ausgestaltung der Schuldenbremse führt zu einem Schuldenabbau und nicht - wie es die Verfassung vorsieht - zu einer Schuldenstabilisierung. Vertritt der Bundesrat die Meinung, dass es zielführend ist in Krisenzeiten den sehr tiefen Schuldenstand der Schweiz noch weiter abzubauen? </p><p>2. Das FHG besagt, dass die Ausgaben die Einnahmen und den Konjunkturfaktor entsprechen müsse (Art. 13 FHG). Aus der Rechnung 2022 wird klar, dass das strukturelle Defizit durch Mindereinnahmen und nicht Mehrausgaben resultierte. Dennoch fokussiert sich der Bundesrat in seinem Vorschlag zur Bereinigung des Finanzplanes hauptsächlich auf die Ausgaben. Wäre es finanzrechtlich möglich anstatt 2 Prozent Kürzungen (Ausgabenreduktion), 2 Prozent Mehreinnahmen (und zum Beispiel durch Abgeltung zur Erbringung von Leistungen an Dritte) zu generieren? Falls ja, steht diese Option den Departementen offen, sofern dies ohne Gesetzesänderung möglich ist?</p>
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