Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Ein Trumpf im Kampf gegen das organisierte Verbrechen?

ShortId
23.3507
Id
20233507
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Ein Trumpf im Kampf gegen das organisierte Verbrechen?
AdditionalIndexing
09;1216;48;08;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat aktuell etwas mehr als 400 Kameras für die automatische Kontrollschilderkennung im Einsatz (AFV-System). An einigen wenigen Standorten ist die Inbetriebnahme von weiteren Kameras noch in Planung.</p><p>2./3./4. Das automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem (AFV) wird in der Schweiz als taktisches Mittel genutzt, z.B. im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität oder bei Alarmfahndungen im Zusammenhang mit Kindesentführungen. Es erlaubt eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung des Verkehrs an neuralgischen Punkten. Gestützt auf Artikel 8 der Verordnung vom 4. April 2007 über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (SR 631.053; VEBBÜ), kann das BAZG fedpol auf Anfrage alle Informationen und Aufzeichnungen des AFV-Systems im Einzelfall bekanntgeben. Pro Jahr werden durch fedpol rund 450 Anfragen beim BAZG im Zusammenhang mit dem System AFV gestellt. Diese standardisierten Anfragen erfolgen mittels eines Formulars, das dem BAZG übermittelt wird. Die Anfragen und Antworten sind rechtlich als Amtshilfe zu qualifizieren. Die Möglichkeit eines direkten Zugriffs von fedpol auf die Informationen des Systems AFV ist in den geltenden Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen.</p><p>5. Die EU-Rechtsgrundlagen würden einen automatisierten Abgleich zwischen den Fahrzeugfahndungen im Schengener Informationssystem (SIS) mit Kontrollschilderkennungssystemen ermöglichen. In der Schweiz fehlt derzeit aber die rechtliche Grundlage, um Fahrzeugkennzeichen aus dem AFV-System mit dem SIS abzugleichen. Dies hat sich auch mit dem weiterentwickelten SIS, das Anfang März 2023 operativ in Betrieb genommen wurde, nicht geändert. Fedpol prüft aktuell die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für automatisierte AFV-Abgleiche im SIS, da diese aus operativer Sicht einen grossen Nutzen haben: AFV-Abfragen bieten Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten und können Informationen zu laufenden Ermittlungen im ganzen Schengenraum liefern. Sie könnten damit zu einer effektiveren Kriminalitätsbekämpfung beitragen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen ist eine tägliche Herausforderung und erfordert umfangreiche Mittel, um Untersuchungen durchzuführen. Wie bei allen Ermittlungs- und Überwachungsaktivitäten ist das Sammeln von Informationen und der Austausch mit den Partnerländern das A und O. Die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) kann ein wirksames Instrument sein, um Informationen über die Aktivitäten von kriminellen Organisationen zu sammeln.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In der Antwort auf die Interpellation 14.3747 sagt der Bundesrat, dass rund 200 Kameras in Betrieb sind. Wurde diese Zahl erhöht oder ist eine Erhöhung geplant?</p><p>2. Hat fedpol im Rahmen seiner Arbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Zugang zu den AFV-Informationen?</p><p>3. Wenn ja, wie viele Abfragen führt fedpol pro Jahr durch?</p><p>4. Wie sieht der aktuelle Prozess aus, damit fedpol auf die Informationen zugreifen kann?</p><p>5. Wurde angesichts der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) die Zweckmässigkeit eines Vergleichs der AFV-Ergebnisse mit dem SIS neu bewertet?</p>
  • Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Ein Trumpf im Kampf gegen das organisierte Verbrechen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat aktuell etwas mehr als 400 Kameras für die automatische Kontrollschilderkennung im Einsatz (AFV-System). An einigen wenigen Standorten ist die Inbetriebnahme von weiteren Kameras noch in Planung.</p><p>2./3./4. Das automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem (AFV) wird in der Schweiz als taktisches Mittel genutzt, z.B. im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität oder bei Alarmfahndungen im Zusammenhang mit Kindesentführungen. Es erlaubt eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung des Verkehrs an neuralgischen Punkten. Gestützt auf Artikel 8 der Verordnung vom 4. April 2007 über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (SR 631.053; VEBBÜ), kann das BAZG fedpol auf Anfrage alle Informationen und Aufzeichnungen des AFV-Systems im Einzelfall bekanntgeben. Pro Jahr werden durch fedpol rund 450 Anfragen beim BAZG im Zusammenhang mit dem System AFV gestellt. Diese standardisierten Anfragen erfolgen mittels eines Formulars, das dem BAZG übermittelt wird. Die Anfragen und Antworten sind rechtlich als Amtshilfe zu qualifizieren. Die Möglichkeit eines direkten Zugriffs von fedpol auf die Informationen des Systems AFV ist in den geltenden Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen.</p><p>5. Die EU-Rechtsgrundlagen würden einen automatisierten Abgleich zwischen den Fahrzeugfahndungen im Schengener Informationssystem (SIS) mit Kontrollschilderkennungssystemen ermöglichen. In der Schweiz fehlt derzeit aber die rechtliche Grundlage, um Fahrzeugkennzeichen aus dem AFV-System mit dem SIS abzugleichen. Dies hat sich auch mit dem weiterentwickelten SIS, das Anfang März 2023 operativ in Betrieb genommen wurde, nicht geändert. Fedpol prüft aktuell die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für automatisierte AFV-Abgleiche im SIS, da diese aus operativer Sicht einen grossen Nutzen haben: AFV-Abfragen bieten Ermittlungs- und Fahndungsmöglichkeiten und können Informationen zu laufenden Ermittlungen im ganzen Schengenraum liefern. Sie könnten damit zu einer effektiveren Kriminalitätsbekämpfung beitragen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Kampf gegen das organisierte Verbrechen ist eine tägliche Herausforderung und erfordert umfangreiche Mittel, um Untersuchungen durchzuführen. Wie bei allen Ermittlungs- und Überwachungsaktivitäten ist das Sammeln von Informationen und der Austausch mit den Partnerländern das A und O. Die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) kann ein wirksames Instrument sein, um Informationen über die Aktivitäten von kriminellen Organisationen zu sammeln.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. In der Antwort auf die Interpellation 14.3747 sagt der Bundesrat, dass rund 200 Kameras in Betrieb sind. Wurde diese Zahl erhöht oder ist eine Erhöhung geplant?</p><p>2. Hat fedpol im Rahmen seiner Arbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Zugang zu den AFV-Informationen?</p><p>3. Wenn ja, wie viele Abfragen führt fedpol pro Jahr durch?</p><p>4. Wie sieht der aktuelle Prozess aus, damit fedpol auf die Informationen zugreifen kann?</p><p>5. Wurde angesichts der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) die Zweckmässigkeit eines Vergleichs der AFV-Ergebnisse mit dem SIS neu bewertet?</p>
    • Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Ein Trumpf im Kampf gegen das organisierte Verbrechen?

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