Neuvergabe von Spielbankenkonzessionen

ShortId
23.3508
Id
20233508
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Neuvergabe von Spielbankenkonzessionen
AdditionalIndexing
15;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) am 1. Juni 2022 das Ausschreibungsverfahren eröffnete, gingen bis zum Abschluss am 31. Oktober 2022 29 Konzessionsgesuche ein. In vier Zonen bewarben sich mehrere Gesuchstellerinnen um die gleiche Konzession. 28 Gesuche haben die formellen Anforderungen erfüllt. Anhand eines vorgängig definierten Beurteilungsrasters überprüft die ESBK, ob die Gesuche die gesetzlichen Kriterien für die Erteilung einer Konzession erfüllen und bewertet diese nach einem festgelegten Punktesystem. Je besser die Gesuchstellerin die gesetzlichen Vorgaben umsetzt bzw. die Umsetzung der noch ausstehenden Schritte vorbereitet, desto besser fällt die Bewertung aus.</p><p>&nbsp;</p><p>In Zonen, in denen sich mehrere Gesuchstellerinnen um den Erhalt der gleichen Konzession bewerben, nimmt die ESBK zusätzlich zur Beurteilung der Konzessionsgesuche auf der Grundlage vordefinierter Bewertungskriterien eine qualitative Bewertung der Gesuche vor, um diejenige Gesuchstellerin zu eruieren, die die gesetzlichen Voraussetzungen am umfassendsten erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Abschluss ihrer Überprüfung wird die ESBK gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS; SR 935.51) dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrats einen Antrag zur Vergabe der Konzessionen und Konzessionserweiterungen stellen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen unterbreiten. Der Bundesrat entscheidet dann über die Vergabe der Konzessionen; sein Entscheid ist nicht anfechtbar (Art. 11 Abs. 1 BGS).</p><p>&nbsp;</p><p>2. und 3. Die ESBK überprüft mit definierten Kriterien, ob die Konzessionsvoraussetzungen gemäss Artikel 8 BGS erfüllt sind. Welche Kriterien dies sind, hat sie im Bericht zur Casinolandschaft Schweiz 2021 in den Grundzügen dargestellt: Wahl des Standorts und der Lokalität, Spielangebot, interne Organisation der Gesellschaft, finanzielle Situation und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Gesellschaft, guter Ruf und Unabhängigkeit der Gesellschaft, Erfahrung der Gesellschaft im Betrieb von Spielbanken, Sicherheitsmassnahmen, Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität und der Geldwäscherei, Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und exzessivem Spiel und Massnahmen zur ordnungsgemässen Veranlagung der Spielbankenabgabe. Die Kommission entschied im September 2022 über die Verteilung der Gewichtung der einzelnen Kriterien und trug dabei dem gesetzlichen Auftrag Rechnung. So sind die Themenbereiche Sozialschutz und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit am höchsten gewichtet. Weitere Ausführungen zur Gewichtung sind für den Entscheid des Bundesrates vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Den Gesuchstellerinnen wurden die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt, ebenso hinsichtlich welcher Anforderungen die ESBK eine qualitative Bewertung des Gesuchs vornimmt, sollte die Gesuchstellerin in Konkurrenz zu anderen Gesuchstellerinnen stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die ESBK hat alle Standortkantone und Standortgemeinden ersucht, ihr mitzuteilen, ob sie den Betrieb einer Spielbank auf ihrem Hoheitsgebiet befürworten. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e BGS kann eine Konzession nur erteilt werden kann, wenn der Kanton und die Standortgemeinde den Betrieb auf ihrem Gebiet befürworten. Eine weitere Beteiligung der Gemeinden oder der Kantone am Vergabeverfahren ist im BGS nicht vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat entscheidet über die Konzessionierung auf der Grundlage des geltenden Rechts. Die Konzession wird im Bundesblatt und im Amtsblatt des Standortkantons veröffentlicht (Art. 11 Abs. 2 BGS). Der Bundesrat wird seinen Entscheid angemessen kommunizieren.</p>
  • <p>Am 19. April 2023 informierte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) über den aktuellen Stand der Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen. Aus der Medienmitteilung geht hervor, dass 28 Gesuche eingereicht wurden, die derzeit geprüft werden. Gemäss einer Publikation vom 17. Februar 2023 im Bundesblatt gibt es vier Gebiete, in denen sich mehr als ein Gesuchsteller um eine Konzession bewirbt. Angesichts dieser Tatsache bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie (nach welchem System) werden die einzelnen Gesuche von der ESBK beurteilt - insbesondere wenn es in einem Gebiet mehrere Gesuchsteller gibt?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden die Gesuche beurteilt?</p><p>3. Werden die verschiedenen Beurteilungskriterien gewichtet? Wenn ja, wie sieht diese Gewichtung aus?</p><p>4. Inwiefern berücksichtigen die ESBK und der Bundesrat bei der Vergabe der Konzessionen die Interessen und Empfehlungen der Standortkantone und gemeinden?</p><p>5. Wird das EJPD die Art und Weise, wie die Entscheide gefällt wurden, nach der Konzessionsvergabe veröffentlichen?</p>
  • Neuvergabe von Spielbankenkonzessionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nachdem die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) am 1. Juni 2022 das Ausschreibungsverfahren eröffnete, gingen bis zum Abschluss am 31. Oktober 2022 29 Konzessionsgesuche ein. In vier Zonen bewarben sich mehrere Gesuchstellerinnen um die gleiche Konzession. 28 Gesuche haben die formellen Anforderungen erfüllt. Anhand eines vorgängig definierten Beurteilungsrasters überprüft die ESBK, ob die Gesuche die gesetzlichen Kriterien für die Erteilung einer Konzession erfüllen und bewertet diese nach einem festgelegten Punktesystem. Je besser die Gesuchstellerin die gesetzlichen Vorgaben umsetzt bzw. die Umsetzung der noch ausstehenden Schritte vorbereitet, desto besser fällt die Bewertung aus.</p><p>&nbsp;</p><p>In Zonen, in denen sich mehrere Gesuchstellerinnen um den Erhalt der gleichen Konzession bewerben, nimmt die ESBK zusätzlich zur Beurteilung der Konzessionsgesuche auf der Grundlage vordefinierter Bewertungskriterien eine qualitative Bewertung der Gesuche vor, um diejenige Gesuchstellerin zu eruieren, die die gesetzlichen Voraussetzungen am umfassendsten erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Abschluss ihrer Überprüfung wird die ESBK gemäss Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS; SR 935.51) dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuhanden des Bundesrats einen Antrag zur Vergabe der Konzessionen und Konzessionserweiterungen stellen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen unterbreiten. Der Bundesrat entscheidet dann über die Vergabe der Konzessionen; sein Entscheid ist nicht anfechtbar (Art. 11 Abs. 1 BGS).</p><p>&nbsp;</p><p>2. und 3. Die ESBK überprüft mit definierten Kriterien, ob die Konzessionsvoraussetzungen gemäss Artikel 8 BGS erfüllt sind. Welche Kriterien dies sind, hat sie im Bericht zur Casinolandschaft Schweiz 2021 in den Grundzügen dargestellt: Wahl des Standorts und der Lokalität, Spielangebot, interne Organisation der Gesellschaft, finanzielle Situation und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Gesellschaft, guter Ruf und Unabhängigkeit der Gesellschaft, Erfahrung der Gesellschaft im Betrieb von Spielbanken, Sicherheitsmassnahmen, Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität und der Geldwäscherei, Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht und exzessivem Spiel und Massnahmen zur ordnungsgemässen Veranlagung der Spielbankenabgabe. Die Kommission entschied im September 2022 über die Verteilung der Gewichtung der einzelnen Kriterien und trug dabei dem gesetzlichen Auftrag Rechnung. So sind die Themenbereiche Sozialschutz und wirtschaftliche Überlebensfähigkeit am höchsten gewichtet. Weitere Ausführungen zur Gewichtung sind für den Entscheid des Bundesrates vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Den Gesuchstellerinnen wurden die Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt, ebenso hinsichtlich welcher Anforderungen die ESBK eine qualitative Bewertung des Gesuchs vornimmt, sollte die Gesuchstellerin in Konkurrenz zu anderen Gesuchstellerinnen stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die ESBK hat alle Standortkantone und Standortgemeinden ersucht, ihr mitzuteilen, ob sie den Betrieb einer Spielbank auf ihrem Hoheitsgebiet befürworten. Gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e BGS kann eine Konzession nur erteilt werden kann, wenn der Kanton und die Standortgemeinde den Betrieb auf ihrem Gebiet befürworten. Eine weitere Beteiligung der Gemeinden oder der Kantone am Vergabeverfahren ist im BGS nicht vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Der Bundesrat entscheidet über die Konzessionierung auf der Grundlage des geltenden Rechts. Die Konzession wird im Bundesblatt und im Amtsblatt des Standortkantons veröffentlicht (Art. 11 Abs. 2 BGS). Der Bundesrat wird seinen Entscheid angemessen kommunizieren.</p>
    • <p>Am 19. April 2023 informierte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) über den aktuellen Stand der Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen. Aus der Medienmitteilung geht hervor, dass 28 Gesuche eingereicht wurden, die derzeit geprüft werden. Gemäss einer Publikation vom 17. Februar 2023 im Bundesblatt gibt es vier Gebiete, in denen sich mehr als ein Gesuchsteller um eine Konzession bewirbt. Angesichts dieser Tatsache bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie (nach welchem System) werden die einzelnen Gesuche von der ESBK beurteilt - insbesondere wenn es in einem Gebiet mehrere Gesuchsteller gibt?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden die Gesuche beurteilt?</p><p>3. Werden die verschiedenen Beurteilungskriterien gewichtet? Wenn ja, wie sieht diese Gewichtung aus?</p><p>4. Inwiefern berücksichtigen die ESBK und der Bundesrat bei der Vergabe der Konzessionen die Interessen und Empfehlungen der Standortkantone und gemeinden?</p><p>5. Wird das EJPD die Art und Weise, wie die Entscheide gefällt wurden, nach der Konzessionsvergabe veröffentlichen?</p>
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