Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen. Gefahr für die landwirtschaftlichen Nutztiere

ShortId
23.3515
Id
20233515
Updated
26.03.2024 21:54
Language
de
Title
Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen. Gefahr für die landwirtschaftlichen Nutztiere
AdditionalIndexing
66;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Insbesondere in Frankreich beschäftigen seit mehreren Jahren elektromagnetische Belastungen in der Tierhaltung die Branche. Das Thema ist längst auch auf politischer Ebene angekommen. Die Nationalversammlung und der Senat Frankreichs veröffentlichten ausführliche Berichte, während die Vereinigung "Groupe Permanent pour la Sécurité Electrique en milieu agricole" (Ständiger Ausschuss für elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft) 2019 ein Dokument zum Thema störende elektrische Ströme in der Tierhaltung mit dem Titel "Courants électriques parasites en élevage - Connaître et maîtriser" herausgab. Untersuchungen in Frankreich zufolge soll es zu erheblichen Störungen gekommen sein, die in einigen Betrieben sogar zum Tod von Tieren geführt haben. Mehr in unserer Nähe lebt ein Waadtländer Tierhalter, der kürzlich wegen seiner Photovoltaikanlage mit zahlreichen Problemen konfrontiert wurde. </p><p>Sonnenkollektoren oder Windräder sind heute notwendige Anlagen zur Energiegewinnung. Die Landwirtschaft ist nicht dagegen, aber in der Anwendung dieser Technologien müssen sowohl die Tierhalterinnen und Tierhalter als auch die Tiere respektiert werden. Ich stelle dem Bundesrat somit folgende Fragen: </p><p>- Sind in unserem Land in jüngster Zeit Studien zu den erwähnten elektromagnetischen Störungen durch Photovoltaik- oder Windkraftanlagen durchgeführt worden? Zu welchen Erkenntnissen haben diese geführt und welche Massnahmen zur Beseitigung der Störungen wurden ergriffen?</p><p>- Kann der Bundesrat garantieren, dass die von ihm erwünschten Neuinstallationen keine Kriechströme verursachen? </p><p>- Sind dem Bundesrat in der Schweiz ähnliche Fälle bekannt? Welche Massnahmen wurden ergriffen? </p><p>- Hat er im Schadensfall eine Entschädigung für Betriebseinbussen dieser Art vorgesehen? </p><p>Mit vollumfänglicher Transparenz in der erwähnten Problematik können das Vertrauen der Tierhalterinnen und Tierhalter wiederhergestellt und die Konsumentinnen und Konsumenten beruhigt werden.</p>
  • <p>Photovoltaik- und Windenergieanlagen müssen im Betrieb die Vorschriften und Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) einhalten. Die Verordnung hat zum Ziel, Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen. Es existieren keine besonderen Vorschriften zum Schutz von Nutztieren vor nichtionisierender Strahlung.</p><p>Der vom Interpellanten zitierte Bericht aus Frankreich ("Courants électriques parasites en élevage", Groupe Permanent pour la Sécurité Electrique en milieu agricole 2019) nennt als Quellen elektromagnetischer Strahlung und daraus induzierter Ströme im Umfeld der Tierhaltung in erster Linie Freileitungen und elektrische Installationen im Stall. Der Bericht stellt fest, dass eine Analyse wissenschaftlicher Publikationen durch die nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeit (ANSES) keine direkte Wirkung elektromagnetischer Felder nachweisen konnte - weder auf das Verhalten noch auf die Gesundheit von Nutztieren.</p><p>Auch Publikationen aus der Schweiz (z.B. "Streuströme in Tierhaltungsbetrieben", Mitteilung Eidg. Starkstrominspektorats ESTI, 2018 oder "Differenzspannungen / Streuströme in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben, Bedeutung, Erläuterungen und Beurteilung", Technisches Komitee Erdungen des Comité Electrotechnique Suisse CES, Bulletin SEV/VSE 12/2018) weisen darauf hin, dass von korrekt installierten und regelmässig kontrollierten Elektroinstallationen keine Gefahr für Nutztiere ausgeht. Bei Auslegung und Installation des Potenzialausgleichs gemäss Niederspannungsinstallationsnorm erreichen Differenzspannungen Werte von lediglich einigen Millivolt. Bei Differenzspannungen unter 1 Volt (V) konnten in diversen Studien im Ausland keine Befindlichkeitsstörungen bei Nutztieren festgestellt werden.</p><p>In praktisch allen Fällen, die das Eidg. Starkstrominspektorats (ESTI) bislang untersucht hat, sind nicht die Installationen der Verteilnetze, sondern die Hausinstallationen Ursache für allfällige Streustromproblematiken. Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27) sorgt der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 (grundlegende Anforderungen zur Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen) entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen. Die Vermeidung von Störungen - zu welchen Streuströme zu zählen sind, soweit sie nicht eine Gefährdung darstellen - ist also allein Sache des Eigentümers. Für Streustromproblematiken sind folglich Energieerzeugungsanlagen in den seltensten Fällen ursächlich. Mit Installationen, welche nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, betrieben und regelmässig kontrolliert werden (vgl. Art. 3 Abs. 1 NIV), lassen sich Streuströme vermeiden oder zumindest so reduzieren, dass sie durch Mensch und Tier nicht wahrnehmbar sind.</p><p>Bei Verdacht auf Installationsmängel oder wenn Differenzspannungen über 1 V gemessen werden, empfiehlt es sich, die korrekte Erdung und die Wirksamkeit des Potenzialausgleichs durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Die Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA (initiiert durch den Schweizer Bauernverband (SBV) und finanziert durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)) unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und bietet Kontakte zu Fachpersonen an.</p><p>Dem Bundesrat sind keine Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Nutztieren durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen in der Schweiz bekannt. Aus diesem Grund hat sich die Frage nach besonderen regulatorischen Massnahmen bisher nicht gestellt. Ebenso fehlt eine gesetzliche Grundlage dafür in der Elektrizitätsgesetzgebung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gegenwärtig werden auf unsere Wiesen Windkraftanlagen gestellt und unsere Hofdächer mit Photovoltaikanlagen geschmückt. Hat man dabei die Gefahr elektromagnetischer Störungen und anderer Kriechströme für die Nutztiere untersucht? Ich frage den Bundesrat nach Studien und ergriffenen Massnahmen, um den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu versichern, dass die Anlagen zuverlässig sind.</p>
  • Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen. Gefahr für die landwirtschaftlichen Nutztiere
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Insbesondere in Frankreich beschäftigen seit mehreren Jahren elektromagnetische Belastungen in der Tierhaltung die Branche. Das Thema ist längst auch auf politischer Ebene angekommen. Die Nationalversammlung und der Senat Frankreichs veröffentlichten ausführliche Berichte, während die Vereinigung "Groupe Permanent pour la Sécurité Electrique en milieu agricole" (Ständiger Ausschuss für elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft) 2019 ein Dokument zum Thema störende elektrische Ströme in der Tierhaltung mit dem Titel "Courants électriques parasites en élevage - Connaître et maîtriser" herausgab. Untersuchungen in Frankreich zufolge soll es zu erheblichen Störungen gekommen sein, die in einigen Betrieben sogar zum Tod von Tieren geführt haben. Mehr in unserer Nähe lebt ein Waadtländer Tierhalter, der kürzlich wegen seiner Photovoltaikanlage mit zahlreichen Problemen konfrontiert wurde. </p><p>Sonnenkollektoren oder Windräder sind heute notwendige Anlagen zur Energiegewinnung. Die Landwirtschaft ist nicht dagegen, aber in der Anwendung dieser Technologien müssen sowohl die Tierhalterinnen und Tierhalter als auch die Tiere respektiert werden. Ich stelle dem Bundesrat somit folgende Fragen: </p><p>- Sind in unserem Land in jüngster Zeit Studien zu den erwähnten elektromagnetischen Störungen durch Photovoltaik- oder Windkraftanlagen durchgeführt worden? Zu welchen Erkenntnissen haben diese geführt und welche Massnahmen zur Beseitigung der Störungen wurden ergriffen?</p><p>- Kann der Bundesrat garantieren, dass die von ihm erwünschten Neuinstallationen keine Kriechströme verursachen? </p><p>- Sind dem Bundesrat in der Schweiz ähnliche Fälle bekannt? Welche Massnahmen wurden ergriffen? </p><p>- Hat er im Schadensfall eine Entschädigung für Betriebseinbussen dieser Art vorgesehen? </p><p>Mit vollumfänglicher Transparenz in der erwähnten Problematik können das Vertrauen der Tierhalterinnen und Tierhalter wiederhergestellt und die Konsumentinnen und Konsumenten beruhigt werden.</p>
    • <p>Photovoltaik- und Windenergieanlagen müssen im Betrieb die Vorschriften und Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) einhalten. Die Verordnung hat zum Ziel, Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen. Es existieren keine besonderen Vorschriften zum Schutz von Nutztieren vor nichtionisierender Strahlung.</p><p>Der vom Interpellanten zitierte Bericht aus Frankreich ("Courants électriques parasites en élevage", Groupe Permanent pour la Sécurité Electrique en milieu agricole 2019) nennt als Quellen elektromagnetischer Strahlung und daraus induzierter Ströme im Umfeld der Tierhaltung in erster Linie Freileitungen und elektrische Installationen im Stall. Der Bericht stellt fest, dass eine Analyse wissenschaftlicher Publikationen durch die nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeit (ANSES) keine direkte Wirkung elektromagnetischer Felder nachweisen konnte - weder auf das Verhalten noch auf die Gesundheit von Nutztieren.</p><p>Auch Publikationen aus der Schweiz (z.B. "Streuströme in Tierhaltungsbetrieben", Mitteilung Eidg. Starkstrominspektorats ESTI, 2018 oder "Differenzspannungen / Streuströme in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben, Bedeutung, Erläuterungen und Beurteilung", Technisches Komitee Erdungen des Comité Electrotechnique Suisse CES, Bulletin SEV/VSE 12/2018) weisen darauf hin, dass von korrekt installierten und regelmässig kontrollierten Elektroinstallationen keine Gefahr für Nutztiere ausgeht. Bei Auslegung und Installation des Potenzialausgleichs gemäss Niederspannungsinstallationsnorm erreichen Differenzspannungen Werte von lediglich einigen Millivolt. Bei Differenzspannungen unter 1 Volt (V) konnten in diversen Studien im Ausland keine Befindlichkeitsstörungen bei Nutztieren festgestellt werden.</p><p>In praktisch allen Fällen, die das Eidg. Starkstrominspektorats (ESTI) bislang untersucht hat, sind nicht die Installationen der Verteilnetze, sondern die Hausinstallationen Ursache für allfällige Streustromproblematiken. Gemäss Art. 5 Abs. 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27) sorgt der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 (grundlegende Anforderungen zur Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen) entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen. Die Vermeidung von Störungen - zu welchen Streuströme zu zählen sind, soweit sie nicht eine Gefährdung darstellen - ist also allein Sache des Eigentümers. Für Streustromproblematiken sind folglich Energieerzeugungsanlagen in den seltensten Fällen ursächlich. Mit Installationen, welche nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, betrieben und regelmässig kontrolliert werden (vgl. Art. 3 Abs. 1 NIV), lassen sich Streuströme vermeiden oder zumindest so reduzieren, dass sie durch Mensch und Tier nicht wahrnehmbar sind.</p><p>Bei Verdacht auf Installationsmängel oder wenn Differenzspannungen über 1 V gemessen werden, empfiehlt es sich, die korrekte Erdung und die Wirksamkeit des Potenzialausgleichs durch eine Fachperson überprüfen zu lassen. Die Informationsplattform Streuströme von AGRIDEA (initiiert durch den Schweizer Bauernverband (SBV) und finanziert durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)) unterstützt betroffene Landwirtschaftsbetriebe und bietet Kontakte zu Fachpersonen an.</p><p>Dem Bundesrat sind keine Fälle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Nutztieren durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen in der Schweiz bekannt. Aus diesem Grund hat sich die Frage nach besonderen regulatorischen Massnahmen bisher nicht gestellt. Ebenso fehlt eine gesetzliche Grundlage dafür in der Elektrizitätsgesetzgebung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gegenwärtig werden auf unsere Wiesen Windkraftanlagen gestellt und unsere Hofdächer mit Photovoltaikanlagen geschmückt. Hat man dabei die Gefahr elektromagnetischer Störungen und anderer Kriechströme für die Nutztiere untersucht? Ich frage den Bundesrat nach Studien und ergriffenen Massnahmen, um den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu versichern, dass die Anlagen zuverlässig sind.</p>
    • Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen. Gefahr für die landwirtschaftlichen Nutztiere

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