Gotthardtunnel. Eigene Fahrspur für Fahrzeuge mit Tessiner und Urner Kennzeichen

ShortId
23.3517
Id
20233517
Updated
26.03.2024 21:28
Language
de
Title
Gotthardtunnel. Eigene Fahrspur für Fahrzeuge mit Tessiner und Urner Kennzeichen
AdditionalIndexing
48;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat 22.4044 Stadler weist zu Recht darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen entlang der Gotthard-Achse in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Lange Staus an beiden Tunnelportalen sind inzwischen übers ganze Jahr hinweg die Regel, und zu Spitzenzeiten erreichen die Staus gar Längen von bis zu 15-18 km. Dabei handelt es sich grossmehrheitlich um Transitverkehr von ausländischen und Schweizer Touristinnen und Touristen, die Ziele ausserhalb der Schweiz ansteuern. Der Gotthard-Basistunnel für den Eisenbahnverkehr hatte zwar unbestreitbar positive Auswirkungen auf den Personenverkehr. Doch leider hat er die Gotthard-Autobahnachse nicht entlastet. </p><p>Diese Situation hat zahlreiche Nebenwirkungen: Umweltbelastung, Ausweichverkehr, Lärmverschmutzung usw. Darunter leidet in erster Linie die Bevölkerung der direkt betroffenen Kantone Tessin und Uri. Angesichts dieser Probleme ist klar, dass die heutigen Massnahmen nicht ausreichen und daher ausgeweitet werden müssen. Dabei ist die Umsetzbarkeit sowohl aus praktischer als auch aus rechtlicher Sicht zu beurteilen. Es wäre sinnvoll, die Erkenntnisse, die aus dem Bericht zum vorliegenden Postulat resultieren, in die Erkenntnisse des Berichts in Erfüllung zum oben genannten Postulat Stadler zu integrieren. </p><p>Zu den schwerwiegenden Beeinträchtigungen kommt hinzu, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der direkt betroffenen Regionen offensichtlich auch immer stärker in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. So stehen beispielsweise viele Tessinerinnen und Tessiner, die aus beruflichen Gründen mit ihrem Auto in die Deutschschweiz fahren müssen, stundenlang mitten unter den Touristinnen und Touristen im Stau. Dasselbe gilt, wenn auch in geringerem Ausmass, natürlich auch für die Urner Bevölkerung. Diese Situation beeinträchtigt und diskriminiert die Betroffenen. Daher müssen Lösungen gefunden werden, die es der Tessiner und Urner Bevölkerung ermöglichen, von einem prioritären Zugang zum Gotthard-Strassentunnel zu profitieren. Ein solcher Zugang könnte mit bestimmten Bedingungen verbunden werden. Diese dürfen aber nicht zu restriktiv sein. </p><p>Man könnte sich am Modell des S-Verkehrs inspirieren, das 2002 für den Schwerverkehr eingeführt wurde (Verordnung über den S-Verkehr, SR 741.631). Dieses hat sich als tauglich erwiesen und steht im Einklang mit dem geltenden Landverkehrsabkommen mit der EU.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen und der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner bewusst. Er hat daher auch das Postulat 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt. In diesem Rahmen wird der Bundesrat verschiedene Massnahmen vertiefen. Der Bundesrat wird auch die mit vorliegendem Postulat geforderte Massnahme prüfen und die Vor- und Nachteile darlegen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu beurteilen, ob es in technischer wie auch in rechtlicher Hinsicht machbar ist, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit Wohnsitz in den Kantonen Tessin und Uri einen prioritären Zugang zum Gotthard-Strassentunnel bekommen, dies analog zum Modell, das mit dem S-Verkehr für den Schwerverkehr besteht. </p><p>Dieser Bericht soll den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4044 Stadler ergänzen, der zurzeit ausgearbeitet wird.</p>
  • Gotthardtunnel. Eigene Fahrspur für Fahrzeuge mit Tessiner und Urner Kennzeichen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat 22.4044 Stadler weist zu Recht darauf hin, dass das Verkehrsaufkommen entlang der Gotthard-Achse in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Lange Staus an beiden Tunnelportalen sind inzwischen übers ganze Jahr hinweg die Regel, und zu Spitzenzeiten erreichen die Staus gar Längen von bis zu 15-18 km. Dabei handelt es sich grossmehrheitlich um Transitverkehr von ausländischen und Schweizer Touristinnen und Touristen, die Ziele ausserhalb der Schweiz ansteuern. Der Gotthard-Basistunnel für den Eisenbahnverkehr hatte zwar unbestreitbar positive Auswirkungen auf den Personenverkehr. Doch leider hat er die Gotthard-Autobahnachse nicht entlastet. </p><p>Diese Situation hat zahlreiche Nebenwirkungen: Umweltbelastung, Ausweichverkehr, Lärmverschmutzung usw. Darunter leidet in erster Linie die Bevölkerung der direkt betroffenen Kantone Tessin und Uri. Angesichts dieser Probleme ist klar, dass die heutigen Massnahmen nicht ausreichen und daher ausgeweitet werden müssen. Dabei ist die Umsetzbarkeit sowohl aus praktischer als auch aus rechtlicher Sicht zu beurteilen. Es wäre sinnvoll, die Erkenntnisse, die aus dem Bericht zum vorliegenden Postulat resultieren, in die Erkenntnisse des Berichts in Erfüllung zum oben genannten Postulat Stadler zu integrieren. </p><p>Zu den schwerwiegenden Beeinträchtigungen kommt hinzu, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der direkt betroffenen Regionen offensichtlich auch immer stärker in ihrer Mobilität eingeschränkt werden. So stehen beispielsweise viele Tessinerinnen und Tessiner, die aus beruflichen Gründen mit ihrem Auto in die Deutschschweiz fahren müssen, stundenlang mitten unter den Touristinnen und Touristen im Stau. Dasselbe gilt, wenn auch in geringerem Ausmass, natürlich auch für die Urner Bevölkerung. Diese Situation beeinträchtigt und diskriminiert die Betroffenen. Daher müssen Lösungen gefunden werden, die es der Tessiner und Urner Bevölkerung ermöglichen, von einem prioritären Zugang zum Gotthard-Strassentunnel zu profitieren. Ein solcher Zugang könnte mit bestimmten Bedingungen verbunden werden. Diese dürfen aber nicht zu restriktiv sein. </p><p>Man könnte sich am Modell des S-Verkehrs inspirieren, das 2002 für den Schwerverkehr eingeführt wurde (Verordnung über den S-Verkehr, SR 741.631). Dieses hat sich als tauglich erwiesen und steht im Einklang mit dem geltenden Landverkehrsabkommen mit der EU.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen und der negativen Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner bewusst. Er hat daher auch das Postulat 22.4044 «Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr» zur Annahme beantragt. In diesem Rahmen wird der Bundesrat verschiedene Massnahmen vertiefen. Der Bundesrat wird auch die mit vorliegendem Postulat geforderte Massnahme prüfen und die Vor- und Nachteile darlegen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu beurteilen, ob es in technischer wie auch in rechtlicher Hinsicht machbar ist, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit Wohnsitz in den Kantonen Tessin und Uri einen prioritären Zugang zum Gotthard-Strassentunnel bekommen, dies analog zum Modell, das mit dem S-Verkehr für den Schwerverkehr besteht. </p><p>Dieser Bericht soll den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4044 Stadler ergänzen, der zurzeit ausgearbeitet wird.</p>
    • Gotthardtunnel. Eigene Fahrspur für Fahrzeuge mit Tessiner und Urner Kennzeichen

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