Haltung der Schweiz zur Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024

ShortId
23.3519
Id
20233519
Updated
26.03.2024 21:52
Language
de
Title
Haltung der Schweiz zur Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024
AdditionalIndexing
08;09;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Regel der Olympischen Charta ist vorgeschrieben, dass das IOC ein Jahr vor Eröffnung der Olympischen Spiele Einladungen an die Nationalen Olympischen Komitees versenden muss. Dies wäre der 26. Juli 2023. Das Internationale Olympische Komitee will den Beschluss über einen möglichen Start von russischen und belarussischen Athleten bei den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris erst deutlich nach Ablauf der üblichen Frist treffen, so IOC-Präsident Thomas Bach. Es wird von einer Teilnahme Russland unter Bedingungen gesprochen, die in Empfehlungen formuliert sind, wonach die Teilnahme von Athletinnen und Athleten mit Russischem oder Weissrussischem Pass individuell als "Neutrale" möglich wäre (Individual Neutral Athletes).</p><p><a href="https://olympics.com/ioc/news/q-a-on-solidarity-with-ukraine-sanctions-against-russia-and-belarus-and-the-status-of-athletes-from-these-countries">https://olympics.com/ioc/news/q-a-on-solidarity-with-ukraine-sanctions-against-russia-and-belarus-and-the-status-of-athletes-from-these-countries</a></p>
  • <p>1.+2. Der Bundesrat verurteilt die militärische Aggression von Russland gegen die Ukraine auf das Schärfste. Sie stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen das Völkerrecht dar. Die Schweiz verurteilt auch die Beteiligung von Weissrussland an der russischen Aggression. In diesem Zusammenhang hat die Vorsteherin des VBS Viola Amherd für die Schweiz eine internationale Erklärung von rund dreissig Staaten unterzeichnet, die den Ausschluss von russischen und belarussischen Sportlern an internationalen Wettkämpfen fordert.</p><p>Es liegt in der Kompetenz des IOC und der internationalen Sportverbände, die Teilnahmebedingungen der Athletinnen und Athleten an internationalen Wettkämpfen festzulegen. Dies gilt auch für eine mögliche Teilnahme russischer und weissrussischer Athleten als «Neutrale» an den Olympischen Spielen 2024 in Paris. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es nicht Sache des Bundesrates ist, darüber zu entscheiden, wer an internationalen Sportwettkämpfen teilnehmen darf.</p><p>3. Die Schweiz führt einen regelmässigen Dialog mit dem IOC und den wichtigsten internationalen Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz. Beispielsweise steht die Schweiz über das EDA bezüglich des 2018 geschaffenen Zentrums für Sport und Menschenrechte – zu dessen Gründungsmitgliedern das EDA zählt – sowie der Anwendung des Abkommens vom 1. November 2000 zwischen dem Bundesrat und dem Internationalen Olympischen Komitee betreffend den Status des Internationalen Olympischen Komitees in der Schweiz (SR 0.192.122.415.1) mit dem IOC in Kontakt.&nbsp;</p><p>4.-7. Swiss Olympic, als Dachverband des privatrechtlich organisierten Sports, mit dem das BASPO in regelmässigem Kontakt steht, hat am 29. März 2023 seine Forderung bekräftigt, russische und weissrussische Athletinnen und Athleten von der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen auszuschliessen. Hingegen empfiehlt Swiss Olympic den nationalen Sportinstanzen, den Athletinnen und Athleten die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu erlauben, auch wenn russische und weissrussische Athletinnen und Athleten startberechtigt sind. Ziel ist, die Entwicklung der Schweizer Sportler und ihre Chancen, sich für die Teilnahme an Sportgrossanlässen wie die Olympischen Spiele 2024 zu qualifizieren, nicht zu behindern.&nbsp;</p><p>8. Neben dem in der Frage erwähnten Beispiel aus dem Jahr 1956 gibt es einen zweiten Fall: Der damalige Schweizerische Olympische Verband hatte eigenständig entschieden, eine Schweizer Delegation an die Olympischen Spiele 1980 in Moskau zu entsenden, allerdings ohne Nationalhymne und Schweizer Flagge und ohne die Präsenz Schweizer Funktionäre an den offiziellen Feiern. Es handelte sich um eine Art «diplomatischen» Boykott zur Verurteilung der Intervention der UdSSR in Afghanistan.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Was ist die Haltung des Bundesrates bezüglich der möglichen Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024?</p><p>2. Was ist die Haltung des Bundesrates zur sogenannt "Neutralen Teilnahme", da gemäss der Stellungnahme des IOC vom 5. April 2023 die Empfehlung gilt, dass Athletinnen und Athleten mit Russischem oder Weissrussischem Pass individuell als Neutrale teilnehmen könnten (Individual Neutral Athletes)?</p><p>3. Ist die Schweiz in Kontakt mit dem IOC?</p><p>4. Für den Fall, dass russische oder weissrussische Athletinnen und Athleten als "Neutrale" an den Olympischen Spielen 2024 teilnehmen würden, was würde das für die Teilnahme der Schweizer Delegation bedeuten?</p><p>5. Wie ist der Bundesrat mit Swissolympics in Kontakt?</p><p>6. Gemäss Swissolympics (29.3.23) steht es Schweizer Sportverbänden und ihren Athletinnen und Athleten frei, selbst über die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen mit (bela-) russischer Beteiligung zu entscheiden. Teilt der Bundesrat diese Haltung?</p><p>7. Wer entscheidet abschliessend ob die Schweiz an Olympischen Spielen teilnimmt (oder sie allenfalls boykotiert)? </p><p>8. Welche Beispiele von schweizerischen Boykotten in der Geschichte der Olympischen Spiele gab es, wie beispielsweise die Sommerspiele 1956 in Melburne/Australien nach dem Einmarsch der Russen in Ungarn, welche von Spanien, Niederlande und der Schweiz boykotiert wurden?</p>
  • Haltung der Schweiz zur Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Regel der Olympischen Charta ist vorgeschrieben, dass das IOC ein Jahr vor Eröffnung der Olympischen Spiele Einladungen an die Nationalen Olympischen Komitees versenden muss. Dies wäre der 26. Juli 2023. Das Internationale Olympische Komitee will den Beschluss über einen möglichen Start von russischen und belarussischen Athleten bei den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris erst deutlich nach Ablauf der üblichen Frist treffen, so IOC-Präsident Thomas Bach. Es wird von einer Teilnahme Russland unter Bedingungen gesprochen, die in Empfehlungen formuliert sind, wonach die Teilnahme von Athletinnen und Athleten mit Russischem oder Weissrussischem Pass individuell als "Neutrale" möglich wäre (Individual Neutral Athletes).</p><p><a href="https://olympics.com/ioc/news/q-a-on-solidarity-with-ukraine-sanctions-against-russia-and-belarus-and-the-status-of-athletes-from-these-countries">https://olympics.com/ioc/news/q-a-on-solidarity-with-ukraine-sanctions-against-russia-and-belarus-and-the-status-of-athletes-from-these-countries</a></p>
    • <p>1.+2. Der Bundesrat verurteilt die militärische Aggression von Russland gegen die Ukraine auf das Schärfste. Sie stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen das Völkerrecht dar. Die Schweiz verurteilt auch die Beteiligung von Weissrussland an der russischen Aggression. In diesem Zusammenhang hat die Vorsteherin des VBS Viola Amherd für die Schweiz eine internationale Erklärung von rund dreissig Staaten unterzeichnet, die den Ausschluss von russischen und belarussischen Sportlern an internationalen Wettkämpfen fordert.</p><p>Es liegt in der Kompetenz des IOC und der internationalen Sportverbände, die Teilnahmebedingungen der Athletinnen und Athleten an internationalen Wettkämpfen festzulegen. Dies gilt auch für eine mögliche Teilnahme russischer und weissrussischer Athleten als «Neutrale» an den Olympischen Spielen 2024 in Paris. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es nicht Sache des Bundesrates ist, darüber zu entscheiden, wer an internationalen Sportwettkämpfen teilnehmen darf.</p><p>3. Die Schweiz führt einen regelmässigen Dialog mit dem IOC und den wichtigsten internationalen Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz. Beispielsweise steht die Schweiz über das EDA bezüglich des 2018 geschaffenen Zentrums für Sport und Menschenrechte – zu dessen Gründungsmitgliedern das EDA zählt – sowie der Anwendung des Abkommens vom 1. November 2000 zwischen dem Bundesrat und dem Internationalen Olympischen Komitee betreffend den Status des Internationalen Olympischen Komitees in der Schweiz (SR 0.192.122.415.1) mit dem IOC in Kontakt.&nbsp;</p><p>4.-7. Swiss Olympic, als Dachverband des privatrechtlich organisierten Sports, mit dem das BASPO in regelmässigem Kontakt steht, hat am 29. März 2023 seine Forderung bekräftigt, russische und weissrussische Athletinnen und Athleten von der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen auszuschliessen. Hingegen empfiehlt Swiss Olympic den nationalen Sportinstanzen, den Athletinnen und Athleten die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu erlauben, auch wenn russische und weissrussische Athletinnen und Athleten startberechtigt sind. Ziel ist, die Entwicklung der Schweizer Sportler und ihre Chancen, sich für die Teilnahme an Sportgrossanlässen wie die Olympischen Spiele 2024 zu qualifizieren, nicht zu behindern.&nbsp;</p><p>8. Neben dem in der Frage erwähnten Beispiel aus dem Jahr 1956 gibt es einen zweiten Fall: Der damalige Schweizerische Olympische Verband hatte eigenständig entschieden, eine Schweizer Delegation an die Olympischen Spiele 1980 in Moskau zu entsenden, allerdings ohne Nationalhymne und Schweizer Flagge und ohne die Präsenz Schweizer Funktionäre an den offiziellen Feiern. Es handelte sich um eine Art «diplomatischen» Boykott zur Verurteilung der Intervention der UdSSR in Afghanistan.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Was ist die Haltung des Bundesrates bezüglich der möglichen Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024?</p><p>2. Was ist die Haltung des Bundesrates zur sogenannt "Neutralen Teilnahme", da gemäss der Stellungnahme des IOC vom 5. April 2023 die Empfehlung gilt, dass Athletinnen und Athleten mit Russischem oder Weissrussischem Pass individuell als Neutrale teilnehmen könnten (Individual Neutral Athletes)?</p><p>3. Ist die Schweiz in Kontakt mit dem IOC?</p><p>4. Für den Fall, dass russische oder weissrussische Athletinnen und Athleten als "Neutrale" an den Olympischen Spielen 2024 teilnehmen würden, was würde das für die Teilnahme der Schweizer Delegation bedeuten?</p><p>5. Wie ist der Bundesrat mit Swissolympics in Kontakt?</p><p>6. Gemäss Swissolympics (29.3.23) steht es Schweizer Sportverbänden und ihren Athletinnen und Athleten frei, selbst über die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen mit (bela-) russischer Beteiligung zu entscheiden. Teilt der Bundesrat diese Haltung?</p><p>7. Wer entscheidet abschliessend ob die Schweiz an Olympischen Spielen teilnimmt (oder sie allenfalls boykotiert)? </p><p>8. Welche Beispiele von schweizerischen Boykotten in der Geschichte der Olympischen Spiele gab es, wie beispielsweise die Sommerspiele 1956 in Melburne/Australien nach dem Einmarsch der Russen in Ungarn, welche von Spanien, Niederlande und der Schweiz boykotiert wurden?</p>
    • Haltung der Schweiz zur Teilnahme von Russland und Weissrussland an den Olympischen Spielen 2024

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