VBS. Wozu ein Staatssekretariat?

ShortId
23.3521
Id
20233521
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
VBS. Wozu ein Staatssekretariat?
AdditionalIndexing
09;04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 19. April 2023 hat der Bundesrat beschlossen, im VBS ein Staatssekretariat zu schaffen. Dieses soll "im Departement strategische Grundlagen zur gesamtheitlichen Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik erarbeiten und koordinieren". Abgesehen von diesem eigenartig unklaren, um nicht zu sagen schleierhaften Auftrag, ist nichts über den Umfang und die tatsächlichen Aufgaben dieser neuen Einheit bekannt.</p>
  • <p>1. Der Ukraine-Krieg zeigt die Notwendigkeit einer stärkeren Koordination in der Sicherheitspolitik. Gemäss Artikel 45a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) kann der Bundesrat ein Staatssekretariat für "wichtige Aufgabenbereiche eines Departements" schaffen. Die Koordination der Sicherheitspolitik ist ein solch wichtiger Bereich im VBS. Angesichts der zunehmenden Breite an Bedrohungen und Gefahren und der verschärften Sicherheitslage steigen die Anforderungen an diese Aufgabe des Departements.</p><p>Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär hat als Person, die die Sicherheitspolitik aus gesamtheitlicher Sicht koordiniert, eine gestärkte Stellung. Diese Rolle kann nicht durch das Generalsekretariat wahrgenommen werden.</p><p>2. Nein. Eine Stärkung des zivilen Sicherheitsbereichs und der sicherheitspolitischen Koordination bedeutet nicht, dass die Armee im Gegenzug geschwächt wird.</p><p>3. Sicherheitspolitik wird in der Schweiz schon lange nicht nur auf Verteidigungspolitik beschränkt, sondern verfolgt einen umfassenden Ansatz. Die verschärfte Sicherheitslage in Europa führt das ganze Spektrum von Bedrohungen und Gefahren vor Augen. Ihnen soll mit der Schaffung des Staatssekretariats effizienter als bislang begegnet werden, ohne zusätzliche Mittel. Das Staatssekretariat erarbeitet die sicherheitspolitischen Grundlagen und nimmt eine stärkere Koordination der Sicherheitspolitik im VBS und darüber hinaus wahr. Die Schaffung des Staatssekretariats ist somit eine organisatorische Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und den damit einhergehenden Konsequenzen.</p><p>4. Die Aufgaben des Staatssekretariates, die strategische Gestaltung der bilateralen und multilateralen Beziehungen im Bereich der Sicherheit zu koordinieren, werden an der bestehenden Zusammenarbeit zwischen dem EDA und dem VBS anknüpfen. Die heutige Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den beiden Departementen wird nicht verändert. Somit besteht keine Gefahr, dass in die Kompetenzen des EDA eingegriffen wird. Vielmehr wird die Rolle der Staatssekretärin oder des Staatssekretärs die Funktionen der Chefin VBS in international-repräsentativen Arbeiten unterstützen: Sie wird der Schweiz im sicherheitspolitischen Austausch mehr Gewicht geben und internationale Verhandlungen auf Augenhöhe erleichtern.</p><p>5. Nein. Die Schaffung des Staatssekretariats im VBS, welches die Erarbeitung von sicherheitspolitischen Grundlagen sowie die stärkere Koordination der Sicherheitspolitik vornimmt, ist eine organisatorische Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und den damit einhergehenden Konsequenzen.</p><p>6. Das Staatssekretariat gruppiert bestehende Bereiche und Aufgaben im VBS neu. Deshalb entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund. Verlässliche Aussagen zum Personalbestand für das neue Staatssekretariat sind erst möglich, wenn die Aufgaben vollständig definiert sind.</p><p>Der Ressourcenbedarf für die Schaffung des neuen Staatssekretariats wird vollumfänglich VBS-intern kompensiert; dies gilt auch für Supportaufgaben (z. B. HR, Finanzen, IKT). Der Bundeshaushalt wird durch die Schaffung des Staatssekretariats nicht zusätzlich belastet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>- Als Begründung für die Schaffung eines Staatssekretariates im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) werden Koordinationsaufgaben angeführt. Sind dies nicht wie in anderen Departementen Aufgaben des Generalsekretariats, in diesem Fall also des Generalsekretariats des VBS?</p><p> - Es ist die Rede davon, "den zivilen Bereich im VBS zu stärken". Wird diese Stärkung auf Kosten der Armee und der anderen militärischen Komponenten für unsere Sicherheit gehen? </p><p>- Es sei auch wichtig, "Sicherheitspolitik nicht auf die Verteidigungspolitik zu beschränken". Inwiefern ist diese Idee so neu, dass sie die Schaffung einer neuen Einheit rechtfertigt? </p><p>- Sollen mit diesem zusätzlichen Staatssekretariat die Kapazitäten der Schweiz auf der diplomatischen Bühne gestärkt werden? Wenn ja, besteht nicht die Gefahr, dass das Staatssekretariat des VBS in die Kompetenzen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten eingreift? </p><p>- Geht es darum, die Beziehungen zur NATO enger zu gestalten?</p><p>- Wie viele Mitarbeitende soll das neue Staatssekretariat neben der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär haben? Aus welchem Voranschlagsposten (Nachtragskredit?) werden die Löhne dieser Mitarbeitenden bezahlt? Auf Kosten welcher Aufgaben des VBS geht die Bezahlung dieser Löhne?</p>
  • VBS. Wozu ein Staatssekretariat?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 19. April 2023 hat der Bundesrat beschlossen, im VBS ein Staatssekretariat zu schaffen. Dieses soll "im Departement strategische Grundlagen zur gesamtheitlichen Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik erarbeiten und koordinieren". Abgesehen von diesem eigenartig unklaren, um nicht zu sagen schleierhaften Auftrag, ist nichts über den Umfang und die tatsächlichen Aufgaben dieser neuen Einheit bekannt.</p>
    • <p>1. Der Ukraine-Krieg zeigt die Notwendigkeit einer stärkeren Koordination in der Sicherheitspolitik. Gemäss Artikel 45a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) kann der Bundesrat ein Staatssekretariat für "wichtige Aufgabenbereiche eines Departements" schaffen. Die Koordination der Sicherheitspolitik ist ein solch wichtiger Bereich im VBS. Angesichts der zunehmenden Breite an Bedrohungen und Gefahren und der verschärften Sicherheitslage steigen die Anforderungen an diese Aufgabe des Departements.</p><p>Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär hat als Person, die die Sicherheitspolitik aus gesamtheitlicher Sicht koordiniert, eine gestärkte Stellung. Diese Rolle kann nicht durch das Generalsekretariat wahrgenommen werden.</p><p>2. Nein. Eine Stärkung des zivilen Sicherheitsbereichs und der sicherheitspolitischen Koordination bedeutet nicht, dass die Armee im Gegenzug geschwächt wird.</p><p>3. Sicherheitspolitik wird in der Schweiz schon lange nicht nur auf Verteidigungspolitik beschränkt, sondern verfolgt einen umfassenden Ansatz. Die verschärfte Sicherheitslage in Europa führt das ganze Spektrum von Bedrohungen und Gefahren vor Augen. Ihnen soll mit der Schaffung des Staatssekretariats effizienter als bislang begegnet werden, ohne zusätzliche Mittel. Das Staatssekretariat erarbeitet die sicherheitspolitischen Grundlagen und nimmt eine stärkere Koordination der Sicherheitspolitik im VBS und darüber hinaus wahr. Die Schaffung des Staatssekretariats ist somit eine organisatorische Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und den damit einhergehenden Konsequenzen.</p><p>4. Die Aufgaben des Staatssekretariates, die strategische Gestaltung der bilateralen und multilateralen Beziehungen im Bereich der Sicherheit zu koordinieren, werden an der bestehenden Zusammenarbeit zwischen dem EDA und dem VBS anknüpfen. Die heutige Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den beiden Departementen wird nicht verändert. Somit besteht keine Gefahr, dass in die Kompetenzen des EDA eingegriffen wird. Vielmehr wird die Rolle der Staatssekretärin oder des Staatssekretärs die Funktionen der Chefin VBS in international-repräsentativen Arbeiten unterstützen: Sie wird der Schweiz im sicherheitspolitischen Austausch mehr Gewicht geben und internationale Verhandlungen auf Augenhöhe erleichtern.</p><p>5. Nein. Die Schaffung des Staatssekretariats im VBS, welches die Erarbeitung von sicherheitspolitischen Grundlagen sowie die stärkere Koordination der Sicherheitspolitik vornimmt, ist eine organisatorische Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und den damit einhergehenden Konsequenzen.</p><p>6. Das Staatssekretariat gruppiert bestehende Bereiche und Aufgaben im VBS neu. Deshalb entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund. Verlässliche Aussagen zum Personalbestand für das neue Staatssekretariat sind erst möglich, wenn die Aufgaben vollständig definiert sind.</p><p>Der Ressourcenbedarf für die Schaffung des neuen Staatssekretariats wird vollumfänglich VBS-intern kompensiert; dies gilt auch für Supportaufgaben (z. B. HR, Finanzen, IKT). Der Bundeshaushalt wird durch die Schaffung des Staatssekretariats nicht zusätzlich belastet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>- Als Begründung für die Schaffung eines Staatssekretariates im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) werden Koordinationsaufgaben angeführt. Sind dies nicht wie in anderen Departementen Aufgaben des Generalsekretariats, in diesem Fall also des Generalsekretariats des VBS?</p><p> - Es ist die Rede davon, "den zivilen Bereich im VBS zu stärken". Wird diese Stärkung auf Kosten der Armee und der anderen militärischen Komponenten für unsere Sicherheit gehen? </p><p>- Es sei auch wichtig, "Sicherheitspolitik nicht auf die Verteidigungspolitik zu beschränken". Inwiefern ist diese Idee so neu, dass sie die Schaffung einer neuen Einheit rechtfertigt? </p><p>- Sollen mit diesem zusätzlichen Staatssekretariat die Kapazitäten der Schweiz auf der diplomatischen Bühne gestärkt werden? Wenn ja, besteht nicht die Gefahr, dass das Staatssekretariat des VBS in die Kompetenzen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten eingreift? </p><p>- Geht es darum, die Beziehungen zur NATO enger zu gestalten?</p><p>- Wie viele Mitarbeitende soll das neue Staatssekretariat neben der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär haben? Aus welchem Voranschlagsposten (Nachtragskredit?) werden die Löhne dieser Mitarbeitenden bezahlt? Auf Kosten welcher Aufgaben des VBS geht die Bezahlung dieser Löhne?</p>
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