Geht der Naturschutz auf Kosten der Erhaltung des Kulturerbes?

ShortId
23.3522
Id
20233522
Updated
26.03.2024 21:53
Language
de
Title
Geht der Naturschutz auf Kosten der Erhaltung des Kulturerbes?
AdditionalIndexing
52;2831;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes mit beratender Funktion, die für Fragen des Natur- und Heimatschutzes zuständig ist.&nbsp;</p><p>1) Das Gutachten der ENHK bildet eine der Grundlagen für die Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde bei Inventaren des Bundes von Objekten mit nationaler Bedeutung (Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; SR 451). Die ENHK beurteilt bei einer Begutachtung einzig die Auswirkungen auf die rechtsgültigen und objektspezifischen Schutzziele der betroffenen Objekte von nationaler Bedeutung. Sie stützt sich dabei auf die Unterlagen, welche die Behörde ihr zur Verfügung stellt sowie auf weitere wissenschaftliche Grundlagen und führt mit einer Delegation eine Ortsbegehung durch.</p><p>2) Die Beurteilung der ENHK stützt sich auf die spezifischen Schutzziele der betroffenen Objekte. Sie hat sich bei ihren Begutachtungen an den vorgegebenen gesetzlichen Auftrag zu halten und beurteilt ausschliesslich die Auswirkungen auf die rechtsgültigen Schutzziele. Sie ist nicht legitimiert, andere Aspekte in ihre Erwägungen einzubeziehen.&nbsp;</p><p>3) Die Abklärung eines allfälligen Denkmalwerts obliegt dem Kanton. Er muss die Stellungnahme der ENHK bei seiner Interessenabwägung berücksichtigen. Es steht ihm frei, weitere Gutachten einzuholen.</p>
  • <p>Die jüngere historische Bausubstanz in der Schweiz ist einer wachsenden Bedrohung ausgesetzt. Während die Verdichtung in den Städten Gebäude mit Erinnerungswert verschwinden lässt, werden einige Bauwerke auf dem Land, die das Leben im 20. Jahrhundert dokumentieren, von den Kantonen und Gemeinden zugunsten einer künstlichen Rückkehr zur unberührten Natur zu Fall gebracht.</p><p>Das passiert im Fischerdorf Yvonand und bei allen Chalets, die bis in die 1960er-Jahre am Südufer des Neuenburgersees rechtens errichtet wurden und heute ein in der Zeit stehengebliebenes und schützenswertes Kulturerbe darstellen. Sie sind ein Sinnbild der altüberlieferten Symbiose der in der Region lebenden Menschen mit dem See, sei es durch ihre einzigartige Architektur der Pfahlbauten oder dadurch, dass sie von den Fischereitätigkeiten unserer Vorfahren zeugen.</p><p>Die Kantone Waadt und Freiburg wollen diese Gebäude nun abreissen. Ihre Entscheidung stützen sie, wie es das Gesetz verlangt, auf Berichte der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Jedoch konzentriert sich die ENHK in ihren Schlussfolgerungen ausschliesslich auf die biologischen und ökologischen Aspekte. Sie berücksichtigt zwar öffentliche Infrastrukturen als Dienstbarkeiten, bemisst aber die Rolle und den Stellenwert anderer menschlicher Bauwerke nur nach ihrer Umweltbeeinträchtigung und nicht nach ihrer Zweckmässigkeit.</p><p>Diese Art, die Natur als einen Raum zu sehen, aus dem der Mensch weitestgehend verdrängt werden sollte, gibt zu denken. Eine solche Ansicht erlaubt es weder, die historische, identitätsstiftende und kulturelle Rolle der Menschen in den untersuchten Gebieten zu messen, noch berücksichtigt sie das schützende und pädagogische Potenzial von Bauwerken der Vergangenheit.</p><p>Es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise das "Refuge de Goncerut" in Yvonand, aber die Kriterien zum Erhalt sind nicht immer objektiv nachvollziehbar.</p><p>- Auf welche objektiven und messbaren Kriterien stützt sich die ENHK bei ihren Empfehlungen zur Erhaltung oder zum Abriss menschlicher Siedlungen in den untersuchten Gebieten?</p><p>- Sollte die ENHK im Rahmen ihrer Untersuchungen das pädagogische Potenzial von Bauwerken im Hinblick auf den Naturschutz ermessen?</p><p>- Sollte nicht die Meinung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege über die Erhaltung bestehender Gebäude eingeholt werden müssen, sobald die ENHK den Abriss dieser Gebäude empfiehlt?</p>
  • Geht der Naturschutz auf Kosten der Erhaltung des Kulturerbes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes mit beratender Funktion, die für Fragen des Natur- und Heimatschutzes zuständig ist.&nbsp;</p><p>1) Das Gutachten der ENHK bildet eine der Grundlagen für die Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde bei Inventaren des Bundes von Objekten mit nationaler Bedeutung (Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz; SR 451). Die ENHK beurteilt bei einer Begutachtung einzig die Auswirkungen auf die rechtsgültigen und objektspezifischen Schutzziele der betroffenen Objekte von nationaler Bedeutung. Sie stützt sich dabei auf die Unterlagen, welche die Behörde ihr zur Verfügung stellt sowie auf weitere wissenschaftliche Grundlagen und führt mit einer Delegation eine Ortsbegehung durch.</p><p>2) Die Beurteilung der ENHK stützt sich auf die spezifischen Schutzziele der betroffenen Objekte. Sie hat sich bei ihren Begutachtungen an den vorgegebenen gesetzlichen Auftrag zu halten und beurteilt ausschliesslich die Auswirkungen auf die rechtsgültigen Schutzziele. Sie ist nicht legitimiert, andere Aspekte in ihre Erwägungen einzubeziehen.&nbsp;</p><p>3) Die Abklärung eines allfälligen Denkmalwerts obliegt dem Kanton. Er muss die Stellungnahme der ENHK bei seiner Interessenabwägung berücksichtigen. Es steht ihm frei, weitere Gutachten einzuholen.</p>
    • <p>Die jüngere historische Bausubstanz in der Schweiz ist einer wachsenden Bedrohung ausgesetzt. Während die Verdichtung in den Städten Gebäude mit Erinnerungswert verschwinden lässt, werden einige Bauwerke auf dem Land, die das Leben im 20. Jahrhundert dokumentieren, von den Kantonen und Gemeinden zugunsten einer künstlichen Rückkehr zur unberührten Natur zu Fall gebracht.</p><p>Das passiert im Fischerdorf Yvonand und bei allen Chalets, die bis in die 1960er-Jahre am Südufer des Neuenburgersees rechtens errichtet wurden und heute ein in der Zeit stehengebliebenes und schützenswertes Kulturerbe darstellen. Sie sind ein Sinnbild der altüberlieferten Symbiose der in der Region lebenden Menschen mit dem See, sei es durch ihre einzigartige Architektur der Pfahlbauten oder dadurch, dass sie von den Fischereitätigkeiten unserer Vorfahren zeugen.</p><p>Die Kantone Waadt und Freiburg wollen diese Gebäude nun abreissen. Ihre Entscheidung stützen sie, wie es das Gesetz verlangt, auf Berichte der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Jedoch konzentriert sich die ENHK in ihren Schlussfolgerungen ausschliesslich auf die biologischen und ökologischen Aspekte. Sie berücksichtigt zwar öffentliche Infrastrukturen als Dienstbarkeiten, bemisst aber die Rolle und den Stellenwert anderer menschlicher Bauwerke nur nach ihrer Umweltbeeinträchtigung und nicht nach ihrer Zweckmässigkeit.</p><p>Diese Art, die Natur als einen Raum zu sehen, aus dem der Mensch weitestgehend verdrängt werden sollte, gibt zu denken. Eine solche Ansicht erlaubt es weder, die historische, identitätsstiftende und kulturelle Rolle der Menschen in den untersuchten Gebieten zu messen, noch berücksichtigt sie das schützende und pädagogische Potenzial von Bauwerken der Vergangenheit.</p><p>Es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise das "Refuge de Goncerut" in Yvonand, aber die Kriterien zum Erhalt sind nicht immer objektiv nachvollziehbar.</p><p>- Auf welche objektiven und messbaren Kriterien stützt sich die ENHK bei ihren Empfehlungen zur Erhaltung oder zum Abriss menschlicher Siedlungen in den untersuchten Gebieten?</p><p>- Sollte die ENHK im Rahmen ihrer Untersuchungen das pädagogische Potenzial von Bauwerken im Hinblick auf den Naturschutz ermessen?</p><p>- Sollte nicht die Meinung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege über die Erhaltung bestehender Gebäude eingeholt werden müssen, sobald die ENHK den Abriss dieser Gebäude empfiehlt?</p>
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