Umgehung internationaler Sanktionen über Schweizer Firmen

ShortId
23.3529
Id
20233529
Updated
26.03.2024 21:49
Language
de
Title
Umgehung internationaler Sanktionen über Schweizer Firmen
AdditionalIndexing
08;09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Infolge der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28.&nbsp;Februar&nbsp;2022 beschlossen, sich den Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland anzuschliessen, und hat am 4.&nbsp;März&nbsp;2022 Massnahmen gegen dieses Land verabschiedet. Diese sind in der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine festgehalten (SR&nbsp;946.231.176.72). Die Schweizer Behörden untersuchen sämtliche vermuteten Verstösse gegen Sanktionen aktiv und verfolgen und bestrafen tatsächliche Verstösse im Rahmen des Embargogesetzes (EmbG, SR&nbsp;946.231). Der Bundesrat nimmt allerdings nicht öffentlich Stellung zu konkreten Fällen.</p><p>3. Die wirksame und lückenlose Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland ist für den Bundesrat prioritär. Die Schweizer Behörden stehen denn auch in engem und regelmässigem Kontakt mit den wichtigsten Partnern der Schweiz und diskutieren unter anderem über Fragen im Zusammenhang mit der Umgehung von internationalen Sanktionen.</p><p>4. Die Einfuhr von Rohöl aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation in die Schweiz ist verboten. Das gilt auch für den Handel, die Vermittlung und den Transport von Rohöl aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation mit oder nach Staaten ausserhalb der Schweiz und des EWR, dessen Einkaufspreis die Preisobergrenze übersteigt (<i>Oil-Price-Cap</i>). Diese Gesetzesbestimmungen entsprechen denjenigen der Europäischen Union. Ausserdem gibt es in den USA, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit dem <i>Oil-Price-Cap</i> Richtlinien zu den Dokumentationserfordernissen. Diese sind rechtlich allerdings nicht verbindlich. Die Schweiz hat darauf verzichtet, zusätzliche Bestimmungen zum <i>Oil-Price-Cap&nbsp;</i>zu verabschieden. Da der Erdölhandel international jedoch stark vernetzt ist, arbeitet die Schweiz eng mit der Europäischen Union und anderen Partnern zusammen.&nbsp;</p><p>5. Im Einklang mit dem EmbG kann der Bundesrat Zwangsmassnahmen erlassen, um die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz, in der Praxis der Europäischen Union, verhängte Massnahmen durchzusetzen. Vor dem Hintergrund der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat sich die Schweiz den Sanktionen der Europäischen Union angeschlossen. Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen entspricht somit derjenigen der Europäischen Union.</p><p>6. In der Schweiz gibt es zahlreiche Rohstoffhändler. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie etwa den hiesigen Finanzplatz und die geografische Lage der Schweiz sowie das Angebot an verbundenen Dienstleistungen.&nbsp;</p><p>Seit Beginn der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union übernommen, auch was den Erdölhandel anbelangt (<i>Oil-Price-Cap</i>); die Händler scheinen sich von diesem Rohstoff abzuwenden, unter anderem weil sie Schwierigkeiten haben, ihre Fracht über die Banken zu finanzieren. Zu einer Aufsichtsbehörde über den Rohstoffsektor in der Schweiz hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion 22.3133 der Sozialdemokratischen Fraktion «Volle Transparenz im Rohstoffhandel. Die Fehler vermeiden, die uns im Bankensektor teuer zu stehen gekommen sind» geäussert. Er ist der Meinung, dass eine solche Behörde nicht notwendig ist, da es für den Rohstoffhandel Gesetze und Standards gibt. Ausserdem verfolgt die interdepartementale Plattform «Rohstoffe» die Entwicklungen in diesem Sektor und pflegt einen regelmässigen Dialog mit allen betroffenen Akteuren.</p><p>7. Die Task Force «Russian Elites, proxies and Oligarchs» (REPO) wurde am 17.&nbsp;März&nbsp;2022 von der G7, der Europäischen Union und Australien gestützt auf eine entsprechende Ministererklärung gegründet. Bislang ist kein weiteres Land der REPO Task Force beigetreten. Auf technischer Ebene funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren Partnerländern reibungslos, und zwar im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe. Aus diesem Grund sieht die Schweiz momentan keine Notwendigkeit, der REPO Task Force formell beizutreten. Sollte eine Mitgliedschaft in Zukunft im Interesse der Schweiz sein, könnte der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p>
  • <p>Mit tiefen Unternehmenssteuern und wirtschaftlicher Offenheit gegenüber Russland etablierte sich die Schweiz als Handelsplatz für russische Rohstoffe. Neun Jahre nach der Annexion der Krim und ein Jahr nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zeigen Recherchen eines Kollektivs aus ukrainischen Radio- und TV-Stationen, die bei Radio Free Europe erschienen sind, wie über eine Firma in Schaffhausen Erdölprodukte aus einer Raffinerie im russischen Nowoschachtinsk an den US-amerikanischen Energiekonzern ExxonMobile verkauft werden. Dies, obwohl der Eigentümer der Raffinerie seit 2014 unter US-Sanktionen steht. </p><p>Die Schaffhauser AZ vom 6. April 2023 hat aufgezeigt, dass über die in Schaffhausen registrierte NewCoal Trading AG Sanktionen unterlaufen wurden. Profiteur dieses Umgehungsgeschäfts ist neben der NewCoal Trading AG vor allem Wiktor Medwedtschuk, persönlicher Freund von Wladimir Putin und eine Schlüsselfigur im Vorfeld des Ukrainekriegs, der seit 2014 unter US-Sanktionen steht. Gemeinsam mit ihren ukrainischen Kolleg:innen konnte die SHAZ weitere Verbindungen zwischen dem putinnahen Oligarchen und der Schaffhauser Firma herstellen. </p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an: </p><p>1. Kann das Seco die Recherchen der Schaffhauser AZ bestätigen, dass über die Schaffhauser NewCoal Trading AG russisches Erdöl in die USA verkauft wird? </p><p>2. Von Sanktionen, welche die Schweiz mitträgt, scheinen diese Geschäfte nicht betroffen zu sein. Ist es im Sinne des Schweizer Sanktionsregimes, dass ein putinnaher Oligarch die Schweiz für Umgehungsgeschäfte verwenden kann? </p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um diese Umgehungsgeschäfte zu unterbinden? </p><p>4. Warum besteht keine Meldepflicht für Einkäufe von Öl aus Russland? </p><p>5. Warum hat die Schweiz Wiktor Medwetschuk nicht, wie etwa die USA, mit Sanktionen belegt, wenn seine Verbindungen zum Kreml und seine Rolle bei der Krim-Annexion seit Jahren gut dokumentiert sind? </p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat generell dagegen, dass Russland bzw. WIadimir Putin die Schweiz als sicheren Hafen für Rohstoffgeschäfte verwenden? Welche Rolle könnte dabei eine Aufsichtsbehörde über den Rohstoffsektor spielen? </p><p>7. Ist die Schweiz bereit, sich an der Taskforce zur Aufspürung von Oligarchengeld zu beteiligen, so wie jüngst von den Botschaftern der G7 gefordert? </p>
  • Umgehung internationaler Sanktionen über Schweizer Firmen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Infolge der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28.&nbsp;Februar&nbsp;2022 beschlossen, sich den Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland anzuschliessen, und hat am 4.&nbsp;März&nbsp;2022 Massnahmen gegen dieses Land verabschiedet. Diese sind in der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine festgehalten (SR&nbsp;946.231.176.72). Die Schweizer Behörden untersuchen sämtliche vermuteten Verstösse gegen Sanktionen aktiv und verfolgen und bestrafen tatsächliche Verstösse im Rahmen des Embargogesetzes (EmbG, SR&nbsp;946.231). Der Bundesrat nimmt allerdings nicht öffentlich Stellung zu konkreten Fällen.</p><p>3. Die wirksame und lückenlose Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland ist für den Bundesrat prioritär. Die Schweizer Behörden stehen denn auch in engem und regelmässigem Kontakt mit den wichtigsten Partnern der Schweiz und diskutieren unter anderem über Fragen im Zusammenhang mit der Umgehung von internationalen Sanktionen.</p><p>4. Die Einfuhr von Rohöl aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation in die Schweiz ist verboten. Das gilt auch für den Handel, die Vermittlung und den Transport von Rohöl aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation mit oder nach Staaten ausserhalb der Schweiz und des EWR, dessen Einkaufspreis die Preisobergrenze übersteigt (<i>Oil-Price-Cap</i>). Diese Gesetzesbestimmungen entsprechen denjenigen der Europäischen Union. Ausserdem gibt es in den USA, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit dem <i>Oil-Price-Cap</i> Richtlinien zu den Dokumentationserfordernissen. Diese sind rechtlich allerdings nicht verbindlich. Die Schweiz hat darauf verzichtet, zusätzliche Bestimmungen zum <i>Oil-Price-Cap&nbsp;</i>zu verabschieden. Da der Erdölhandel international jedoch stark vernetzt ist, arbeitet die Schweiz eng mit der Europäischen Union und anderen Partnern zusammen.&nbsp;</p><p>5. Im Einklang mit dem EmbG kann der Bundesrat Zwangsmassnahmen erlassen, um die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Schweiz, in der Praxis der Europäischen Union, verhängte Massnahmen durchzusetzen. Vor dem Hintergrund der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat sich die Schweiz den Sanktionen der Europäischen Union angeschlossen. Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen entspricht somit derjenigen der Europäischen Union.</p><p>6. In der Schweiz gibt es zahlreiche Rohstoffhändler. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie etwa den hiesigen Finanzplatz und die geografische Lage der Schweiz sowie das Angebot an verbundenen Dienstleistungen.&nbsp;</p><p>Seit Beginn der russischen Militäraggression gegen die Ukraine hat die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union übernommen, auch was den Erdölhandel anbelangt (<i>Oil-Price-Cap</i>); die Händler scheinen sich von diesem Rohstoff abzuwenden, unter anderem weil sie Schwierigkeiten haben, ihre Fracht über die Banken zu finanzieren. Zu einer Aufsichtsbehörde über den Rohstoffsektor in der Schweiz hat sich der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion 22.3133 der Sozialdemokratischen Fraktion «Volle Transparenz im Rohstoffhandel. Die Fehler vermeiden, die uns im Bankensektor teuer zu stehen gekommen sind» geäussert. Er ist der Meinung, dass eine solche Behörde nicht notwendig ist, da es für den Rohstoffhandel Gesetze und Standards gibt. Ausserdem verfolgt die interdepartementale Plattform «Rohstoffe» die Entwicklungen in diesem Sektor und pflegt einen regelmässigen Dialog mit allen betroffenen Akteuren.</p><p>7. Die Task Force «Russian Elites, proxies and Oligarchs» (REPO) wurde am 17.&nbsp;März&nbsp;2022 von der G7, der Europäischen Union und Australien gestützt auf eine entsprechende Ministererklärung gegründet. Bislang ist kein weiteres Land der REPO Task Force beigetreten. Auf technischer Ebene funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren Partnerländern reibungslos, und zwar im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe. Aus diesem Grund sieht die Schweiz momentan keine Notwendigkeit, der REPO Task Force formell beizutreten. Sollte eine Mitgliedschaft in Zukunft im Interesse der Schweiz sein, könnte der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p>
    • <p>Mit tiefen Unternehmenssteuern und wirtschaftlicher Offenheit gegenüber Russland etablierte sich die Schweiz als Handelsplatz für russische Rohstoffe. Neun Jahre nach der Annexion der Krim und ein Jahr nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine zeigen Recherchen eines Kollektivs aus ukrainischen Radio- und TV-Stationen, die bei Radio Free Europe erschienen sind, wie über eine Firma in Schaffhausen Erdölprodukte aus einer Raffinerie im russischen Nowoschachtinsk an den US-amerikanischen Energiekonzern ExxonMobile verkauft werden. Dies, obwohl der Eigentümer der Raffinerie seit 2014 unter US-Sanktionen steht. </p><p>Die Schaffhauser AZ vom 6. April 2023 hat aufgezeigt, dass über die in Schaffhausen registrierte NewCoal Trading AG Sanktionen unterlaufen wurden. Profiteur dieses Umgehungsgeschäfts ist neben der NewCoal Trading AG vor allem Wiktor Medwedtschuk, persönlicher Freund von Wladimir Putin und eine Schlüsselfigur im Vorfeld des Ukrainekriegs, der seit 2014 unter US-Sanktionen steht. Gemeinsam mit ihren ukrainischen Kolleg:innen konnte die SHAZ weitere Verbindungen zwischen dem putinnahen Oligarchen und der Schaffhauser Firma herstellen. </p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an: </p><p>1. Kann das Seco die Recherchen der Schaffhauser AZ bestätigen, dass über die Schaffhauser NewCoal Trading AG russisches Erdöl in die USA verkauft wird? </p><p>2. Von Sanktionen, welche die Schweiz mitträgt, scheinen diese Geschäfte nicht betroffen zu sein. Ist es im Sinne des Schweizer Sanktionsregimes, dass ein putinnaher Oligarch die Schweiz für Umgehungsgeschäfte verwenden kann? </p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um diese Umgehungsgeschäfte zu unterbinden? </p><p>4. Warum besteht keine Meldepflicht für Einkäufe von Öl aus Russland? </p><p>5. Warum hat die Schweiz Wiktor Medwetschuk nicht, wie etwa die USA, mit Sanktionen belegt, wenn seine Verbindungen zum Kreml und seine Rolle bei der Krim-Annexion seit Jahren gut dokumentiert sind? </p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat generell dagegen, dass Russland bzw. WIadimir Putin die Schweiz als sicheren Hafen für Rohstoffgeschäfte verwenden? Welche Rolle könnte dabei eine Aufsichtsbehörde über den Rohstoffsektor spielen? </p><p>7. Ist die Schweiz bereit, sich an der Taskforce zur Aufspürung von Oligarchengeld zu beteiligen, so wie jüngst von den Botschaftern der G7 gefordert? </p>
    • Umgehung internationaler Sanktionen über Schweizer Firmen

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