Den 20-Millionen-Kredit für Italien einfrieren, solange das Land das Dublin-Abkommen nicht einhält

ShortId
23.3537
Id
20233537
Updated
25.09.2023 08:00
Language
de
Title
Den 20-Millionen-Kredit für Italien einfrieren, solange das Land das Dublin-Abkommen nicht einhält
AdditionalIndexing
2811;10;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch das Schengen-Abkommen wird die Mobilität erleichtert, fallen die systematischen Passkontrollen weg und wird dank der internationalen Zusammenarbeit gleichzeitig die Bekämpfung der Kriminalität verstärkt. Durch das Dublin-Abkommen sollen die Missbräuche im Asylbereich bekämpft werden: Dank der internationalen Zusammenarbeit muss ein Asylgesuch in der ganzen EU und der Schweiz nur ein einziges Mal geprüft werden. Schengen und Dublin hängen somit eng zusammen, worauf schon der Bundesrat 2005 in seinen Abstimmungserläuterungen hingewiesen hat. </p><p>Italien wendet seit Dezember 2022 das Dublin-Abkommen nicht mehr an. Daher muss der von der Schweiz gewährte Rahmenkredit Migration (2022-2026) mit sofortiger Wirkung eingefroren werden. Für Italien sind 20 Millionen Schweizer Franken vorgesehen. </p>
  • <p>Die Mittelausstattung des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von rund 1.3 Milliarden Franken wurde in zwei Bundesbeschlüssen (BBI 2018 6729 und BBI 2018 6731), wie in der Botschaft 18.067 (BBI 2018 6665) vorgesehen, vom Parlament genehmigt und im rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Unterstanding (MoU) vom 30. Juni 2022 zwischen der Schweiz und der EU festgehalten. Mit dem Rahmenkredit Migration (CHF 190 Mio.) trägt die Schweiz zur Bewältigung aktueller migrationsbedingter Herausforderungen in Europa bei, die auch die Schweiz betreffen. Die Unterstützung der von Migration besonders betroffenen Länder stärkt auch die Schengen-Dublin-Zusammenarbeit, von der unser Land profitiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Von Januar bis Juli 2023 sind über 89’158 Geflüchtete an Italiens Küsten angelandet, was eine Erhöhung um 112 % gegenüber der Vorjahresperiode bedeutet. Auch auf der Balkan-Route nimmt die Migration zu. Die italienischen Migrationsstrukturen sind stark ausgelastet. Vor dem Hintergrund der steigenden Anlandungszahlen nimmt Italien seit Dezember 2022 keine Asylsuchenden mehr zurück, für die das Land gemäss Dublin-Abkommen zuständig ist. Der Aufnahmestopp betrifft ganz Europa respektive den ganzen Dublin-Raum. Es handelt sich also nicht um eine Massnahme, die spezifisch gegen die Schweiz gerichtet wäre. Am 11. April 2023 hat der italienische Ministerrat schliesslich den Migrationsnotstand ausgerufen. Im Anschluss daran hat der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, in einer Medienmitteilung die europäischen Staaten aufgefordert, Italien bei der Bewältigung der Rettungsaktionen und Anlandungen über die zentrale Mittelmeerroute solidarisch zu unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Italien wurde von der Schweiz zusammen mit den anderen europäischen Staaten während der letzten Monate auf verschiedenen Stufen gegenüber den italienischen Behörden und der EU-Kommission eingefordert. So betonte Bundesrätin Baume-Schneider beim Treffen mit dem italienischen Innenminister Matteo Piantedosi am 31. Mai 2023 in Rom, dass die von Italien einseitig eingeführte Massnahme das Dublin-System und damit die gemeinsame europäische Asylpolitik schwäche. Das geltende Recht müsse daher zwingend eingehalten werden. Laut Innenminister Matteo Piantedosi arbeitet Italien derzeit an einer Erhöhung der Unterbringungskapazitäten, damit in den nächsten Monaten wieder Dublin-Überstellungen angenommen werden können, wenn die Situation dies zulasse.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Zweiten Schweizer Beitrag kann die Schweiz Italien bei der Stärkung der Migrationsstrukturen unterstützen, z. B. in Bereichen wie beschleunigte Asylverfahren, Infrastrukturausbau und freiwillige Rückkehr. Wenn Italien, mit dem wir die längste Grenze teilen, seine Migrationsgouvernanz verbessert, profitiert auch die Schweiz. Diese Form der bilateralen Zusammenarbeit bietet zudem eine Plattform für einen engeren und regelmässigen Austausch im Migrationsbereich.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Zweite Schweizer Beitrag ist ein Instrument der Schweizer Europapolitik. Im aktuellen Kontext der bilateralen Beziehungen mit der EU wäre es nicht zielführend, die längerfristige und strukturelle Unterstützung Italiens in Frage zu stellen. Dies auch deshalb, weil der Rat der Europäischen Union am 8. Juni 2023 eine grundsätzliche Einigung über die rechtliche Verankerung der Solidarität im Migrationsbereich erzielte. Der vorgesehene Solidaritätsmechanismus ist in seiner aktuellen Form für die Schweiz zwar nicht bindend, mit der Unterstützung für Italien zeigt die Schweiz aber, dass sie ihre Verantwortung im Rahmen der europäischen Migrationspolitik wahrnimmt. Bereits heute finanziert die Schweiz ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Italien. Dieses setzt kulturelle Mediatorinnen und Mediatoren ein, um die Kommunikation zwischen der Polizei und den anlandenden Migrantinnen und Migranten zu erleichtern. Es stärkt so nicht nur den Schutz der Rechte der Migrantinnen und Migranten, sondern trägt auch zu geordneten und beschleunigten Verfahren und zur Steuerung sekundärer Migration bei.</p>
  • <p>Mit dem zweiten Schweizer Beitrag (Rahmenkredit Migration) an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten fördert die Schweiz über Kooperationsprogramme Massnahmen im Bereich der Migration. Der Bundesrat wird beauftragt, den für Italien bestimmten Beitrag so lange einzufrieren, bis Italien das Dublin-Abkommen wieder einhält.</p>
  • Den 20-Millionen-Kredit für Italien einfrieren, solange das Land das Dublin-Abkommen nicht einhält
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch das Schengen-Abkommen wird die Mobilität erleichtert, fallen die systematischen Passkontrollen weg und wird dank der internationalen Zusammenarbeit gleichzeitig die Bekämpfung der Kriminalität verstärkt. Durch das Dublin-Abkommen sollen die Missbräuche im Asylbereich bekämpft werden: Dank der internationalen Zusammenarbeit muss ein Asylgesuch in der ganzen EU und der Schweiz nur ein einziges Mal geprüft werden. Schengen und Dublin hängen somit eng zusammen, worauf schon der Bundesrat 2005 in seinen Abstimmungserläuterungen hingewiesen hat. </p><p>Italien wendet seit Dezember 2022 das Dublin-Abkommen nicht mehr an. Daher muss der von der Schweiz gewährte Rahmenkredit Migration (2022-2026) mit sofortiger Wirkung eingefroren werden. Für Italien sind 20 Millionen Schweizer Franken vorgesehen. </p>
    • <p>Die Mittelausstattung des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von rund 1.3 Milliarden Franken wurde in zwei Bundesbeschlüssen (BBI 2018 6729 und BBI 2018 6731), wie in der Botschaft 18.067 (BBI 2018 6665) vorgesehen, vom Parlament genehmigt und im rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Unterstanding (MoU) vom 30. Juni 2022 zwischen der Schweiz und der EU festgehalten. Mit dem Rahmenkredit Migration (CHF 190 Mio.) trägt die Schweiz zur Bewältigung aktueller migrationsbedingter Herausforderungen in Europa bei, die auch die Schweiz betreffen. Die Unterstützung der von Migration besonders betroffenen Länder stärkt auch die Schengen-Dublin-Zusammenarbeit, von der unser Land profitiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Von Januar bis Juli 2023 sind über 89’158 Geflüchtete an Italiens Küsten angelandet, was eine Erhöhung um 112 % gegenüber der Vorjahresperiode bedeutet. Auch auf der Balkan-Route nimmt die Migration zu. Die italienischen Migrationsstrukturen sind stark ausgelastet. Vor dem Hintergrund der steigenden Anlandungszahlen nimmt Italien seit Dezember 2022 keine Asylsuchenden mehr zurück, für die das Land gemäss Dublin-Abkommen zuständig ist. Der Aufnahmestopp betrifft ganz Europa respektive den ganzen Dublin-Raum. Es handelt sich also nicht um eine Massnahme, die spezifisch gegen die Schweiz gerichtet wäre. Am 11. April 2023 hat der italienische Ministerrat schliesslich den Migrationsnotstand ausgerufen. Im Anschluss daran hat der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, in einer Medienmitteilung die europäischen Staaten aufgefordert, Italien bei der Bewältigung der Rettungsaktionen und Anlandungen über die zentrale Mittelmeerroute solidarisch zu unterstützen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Italien wurde von der Schweiz zusammen mit den anderen europäischen Staaten während der letzten Monate auf verschiedenen Stufen gegenüber den italienischen Behörden und der EU-Kommission eingefordert. So betonte Bundesrätin Baume-Schneider beim Treffen mit dem italienischen Innenminister Matteo Piantedosi am 31. Mai 2023 in Rom, dass die von Italien einseitig eingeführte Massnahme das Dublin-System und damit die gemeinsame europäische Asylpolitik schwäche. Das geltende Recht müsse daher zwingend eingehalten werden. Laut Innenminister Matteo Piantedosi arbeitet Italien derzeit an einer Erhöhung der Unterbringungskapazitäten, damit in den nächsten Monaten wieder Dublin-Überstellungen angenommen werden können, wenn die Situation dies zulasse.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit dem Zweiten Schweizer Beitrag kann die Schweiz Italien bei der Stärkung der Migrationsstrukturen unterstützen, z. B. in Bereichen wie beschleunigte Asylverfahren, Infrastrukturausbau und freiwillige Rückkehr. Wenn Italien, mit dem wir die längste Grenze teilen, seine Migrationsgouvernanz verbessert, profitiert auch die Schweiz. Diese Form der bilateralen Zusammenarbeit bietet zudem eine Plattform für einen engeren und regelmässigen Austausch im Migrationsbereich.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Zweite Schweizer Beitrag ist ein Instrument der Schweizer Europapolitik. Im aktuellen Kontext der bilateralen Beziehungen mit der EU wäre es nicht zielführend, die längerfristige und strukturelle Unterstützung Italiens in Frage zu stellen. Dies auch deshalb, weil der Rat der Europäischen Union am 8. Juni 2023 eine grundsätzliche Einigung über die rechtliche Verankerung der Solidarität im Migrationsbereich erzielte. Der vorgesehene Solidaritätsmechanismus ist in seiner aktuellen Form für die Schweiz zwar nicht bindend, mit der Unterstützung für Italien zeigt die Schweiz aber, dass sie ihre Verantwortung im Rahmen der europäischen Migrationspolitik wahrnimmt. Bereits heute finanziert die Schweiz ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Italien. Dieses setzt kulturelle Mediatorinnen und Mediatoren ein, um die Kommunikation zwischen der Polizei und den anlandenden Migrantinnen und Migranten zu erleichtern. Es stärkt so nicht nur den Schutz der Rechte der Migrantinnen und Migranten, sondern trägt auch zu geordneten und beschleunigten Verfahren und zur Steuerung sekundärer Migration bei.</p>
    • <p>Mit dem zweiten Schweizer Beitrag (Rahmenkredit Migration) an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten fördert die Schweiz über Kooperationsprogramme Massnahmen im Bereich der Migration. Der Bundesrat wird beauftragt, den für Italien bestimmten Beitrag so lange einzufrieren, bis Italien das Dublin-Abkommen wieder einhält.</p>
    • Den 20-Millionen-Kredit für Italien einfrieren, solange das Land das Dublin-Abkommen nicht einhält

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