Auswirkungen angekündigter Abbaumassnahmen auf die ÖV-Ziele

ShortId
23.3539
Id
20233539
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Auswirkungen angekündigter Abbaumassnahmen auf die ÖV-Ziele
AdditionalIndexing
48;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Kürzung gegenüber dem Vorjahr inklusive Nachtragskredit beläuft sich beim Kredit des Bundes für den regionalen Personenverkehr auf 92 Millionen Franken. Mit dem Nachtragskredit werden teilweise die Folgekosten der Corona-Pandemie finanziert. Aufgrund der wieder angestiegenen Nachfrage sowie den von Alliance SwissPass angekündigten Tarifmassnahmen auf Ende 2023 kann zudem ein Teil der gestiegenen Kosten kompensiert werden.</p><p>Die Erstofferten der Transportunternehmen für 2024 zeigen eine Erhöhung des Abgeltungsbedarfs. Ohne weitere substantielle Nachbesserungen der Offerten durch die Transportunternehmen mit einer realistischeren Einschätzung der positiven Entwicklungen sind die Angebote nicht finanzierbar. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kantone bereit sein werden, die Anteile des Bundes an den Abgeltungen zu übernehmen, können der Verzicht auf Angebotsausbauten und allenfalls Angebotsreduktionen nicht ausgeschlossen werden.</p><p>2. Der Bundesrat kann eine mögliche Angebotsreduktion nicht beziffern. Priorität haben im Moment die Prüfung der Offerten durch die Besteller und die Anpassung der Offerten durch die Transportunternehmen.</p><p>3. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich mittel- oder langfristige Auswirkungen auf den Modal Split ergeben. Die in den Folgejahren vorgesehenen Wachstumsraten im Budget bzw. Finanzplan des Bundes für den Regionalen Personenverkehr werden einen weiteren moderaten Ausbau des Angebotes ermöglichen.</p><p>4. Der Bund wird sich im Jahr 2024 gemäss der seit 2010 in Kraft stehenden Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im Regionalen Personenverkehr nicht mehr an der Finanzierung von Angeboten beteiligen, welche die Anforderungen nicht erfüllen. Dabei sind die Anforderungen für die Angebote der Grunderschliessung in Randregion mit einem geforderten minimalen Kostendeckungsgrad von 10 % bewusst sehr tief gehalten. Für die übrigen Linien gilt ein minimaler, ebenfalls tiefer Kostendeckungsgrad von 20 %.</p><p>5. Es ist davon auszugehen, dass ein weiterer moderater Angebotsausbau möglich bleibt.</p><p>6. Für die Festlegung der Preise im öffentlichen Verkehr sind die Transportunternehmen bzw. die Alliance SwissPass zuständig. Die Preisentwicklung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. von der Teuerung und der Nachfrage. Eine verlässliche Aussage über die weitere Preisentwicklung im öffentlichen Verkehr ist daher nicht möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Annahme vier gleichlautenden Motionen hat das Parlament einen Massnahmenplan verlangt, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Modalsplit zu erhöhen. Diese Forderung erscheint ebenfalls in allen Grundlagenpapieren des Bundes zu den Bereichen Mobilität und Klima. Auch Kantone und Gemeinden setzen darauf, dass in dichtbesiedelten Gebieten mehr Leute umsteigen und auf der Landschaft ein Grundangebot des öffentlichen Verkehrs besteht. </p><p>Im Februar 2023 hat der Bundesrat angekündigt, dass er im Rahmen einer Sparübung den Beitrag an den regionalen Personenverkehr um 2 Prozent gegenüber dem Budget 2023 kürzen will. Gegenüber den effektiven Kosten von 2023 bedeutet dies sogar eine Kürzung von 7,8 Prozent. </p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kann diese Kürzung ohne Angebotsabbau durchgeführt werden? </p><p>2. Wenn nein, kann der Bundesrat beziffern, wie hoch der Abbau an Linien oder Fahrkilometer auf Grund dieser Kürzung sein wird? </p><p>3. Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen mittel- und langfristig auf die Erreichung der Zielsetzung im Modalsplit? </p><p>4. Werden davon die Randregionen übermässig betroffen sein, da deren Linien oft einen tieferen Kostendeckungsgrad aufweisen? </p><p>5. Werden geplante Verbesserungen des Angebots in den Agglomerationen durch die tieferen Beiträge gefährdet? </p><p>6. Drohen auf Grund der tieferen Beiträge durch den Bund und damit auch durch die Kantone weitere Preisaufschläge bei den Billetspreisen?</p>
  • Auswirkungen angekündigter Abbaumassnahmen auf die ÖV-Ziele
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kürzung gegenüber dem Vorjahr inklusive Nachtragskredit beläuft sich beim Kredit des Bundes für den regionalen Personenverkehr auf 92 Millionen Franken. Mit dem Nachtragskredit werden teilweise die Folgekosten der Corona-Pandemie finanziert. Aufgrund der wieder angestiegenen Nachfrage sowie den von Alliance SwissPass angekündigten Tarifmassnahmen auf Ende 2023 kann zudem ein Teil der gestiegenen Kosten kompensiert werden.</p><p>Die Erstofferten der Transportunternehmen für 2024 zeigen eine Erhöhung des Abgeltungsbedarfs. Ohne weitere substantielle Nachbesserungen der Offerten durch die Transportunternehmen mit einer realistischeren Einschätzung der positiven Entwicklungen sind die Angebote nicht finanzierbar. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kantone bereit sein werden, die Anteile des Bundes an den Abgeltungen zu übernehmen, können der Verzicht auf Angebotsausbauten und allenfalls Angebotsreduktionen nicht ausgeschlossen werden.</p><p>2. Der Bundesrat kann eine mögliche Angebotsreduktion nicht beziffern. Priorität haben im Moment die Prüfung der Offerten durch die Besteller und die Anpassung der Offerten durch die Transportunternehmen.</p><p>3. Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass sich mittel- oder langfristige Auswirkungen auf den Modal Split ergeben. Die in den Folgejahren vorgesehenen Wachstumsraten im Budget bzw. Finanzplan des Bundes für den Regionalen Personenverkehr werden einen weiteren moderaten Ausbau des Angebotes ermöglichen.</p><p>4. Der Bund wird sich im Jahr 2024 gemäss der seit 2010 in Kraft stehenden Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im Regionalen Personenverkehr nicht mehr an der Finanzierung von Angeboten beteiligen, welche die Anforderungen nicht erfüllen. Dabei sind die Anforderungen für die Angebote der Grunderschliessung in Randregion mit einem geforderten minimalen Kostendeckungsgrad von 10 % bewusst sehr tief gehalten. Für die übrigen Linien gilt ein minimaler, ebenfalls tiefer Kostendeckungsgrad von 20 %.</p><p>5. Es ist davon auszugehen, dass ein weiterer moderater Angebotsausbau möglich bleibt.</p><p>6. Für die Festlegung der Preise im öffentlichen Verkehr sind die Transportunternehmen bzw. die Alliance SwissPass zuständig. Die Preisentwicklung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u.a. von der Teuerung und der Nachfrage. Eine verlässliche Aussage über die weitere Preisentwicklung im öffentlichen Verkehr ist daher nicht möglich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Annahme vier gleichlautenden Motionen hat das Parlament einen Massnahmenplan verlangt, um den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Modalsplit zu erhöhen. Diese Forderung erscheint ebenfalls in allen Grundlagenpapieren des Bundes zu den Bereichen Mobilität und Klima. Auch Kantone und Gemeinden setzen darauf, dass in dichtbesiedelten Gebieten mehr Leute umsteigen und auf der Landschaft ein Grundangebot des öffentlichen Verkehrs besteht. </p><p>Im Februar 2023 hat der Bundesrat angekündigt, dass er im Rahmen einer Sparübung den Beitrag an den regionalen Personenverkehr um 2 Prozent gegenüber dem Budget 2023 kürzen will. Gegenüber den effektiven Kosten von 2023 bedeutet dies sogar eine Kürzung von 7,8 Prozent. </p><p>Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Kann diese Kürzung ohne Angebotsabbau durchgeführt werden? </p><p>2. Wenn nein, kann der Bundesrat beziffern, wie hoch der Abbau an Linien oder Fahrkilometer auf Grund dieser Kürzung sein wird? </p><p>3. Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen mittel- und langfristig auf die Erreichung der Zielsetzung im Modalsplit? </p><p>4. Werden davon die Randregionen übermässig betroffen sein, da deren Linien oft einen tieferen Kostendeckungsgrad aufweisen? </p><p>5. Werden geplante Verbesserungen des Angebots in den Agglomerationen durch die tieferen Beiträge gefährdet? </p><p>6. Drohen auf Grund der tieferen Beiträge durch den Bund und damit auch durch die Kantone weitere Preisaufschläge bei den Billetspreisen?</p>
    • Auswirkungen angekündigter Abbaumassnahmen auf die ÖV-Ziele

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