Lärmgebühren am Flughafen stärker differenzieren

ShortId
23.3544
Id
20233544
Updated
26.03.2024 21:42
Language
de
Title
Lärmgebühren am Flughafen stärker differenzieren
AdditionalIndexing
48;52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lärmgebühren werden an den Flughäfen Zürich und Genf als Teil der übrigen Flughafengebühren festgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL als Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Gebühren emissionsabhängig gestaltet werden. Scheitern die Verhandlungen zwischen Flughäfen und Airlines, entscheidet das BAZL mit Verfügung.</p><p>Das im Jahr 2019 vom BAZL festgelegte Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich (FZAG) wurde nach einem jahrelangen Verfahren vom Flughafen Zürich, den Fluggesellschaften und den Lärmschutzverbänden akzeptiert. Das aktuelle Modell hat sich bis anhin bewährt.&nbsp;</p><p>1. / 2. Die Bewegungszahlen des Flughafens Zürich aus dem Jahr 2022 sowie dem ersten Quartal 2023 zeigen, dass in der Zeitperiode für den Verspätungsabbau zwischen 23:00 und 23:30 Uhr über 60&nbsp;% der startenden Flüge bis 23:15 Uhr abgewickelt wurden. Fluggesellschaften nutzen also mehrheitlich nicht die volle halbe Stunde aus, sondern sind um eine rasche Durchführung der Flüge bestrebt.&nbsp;</p><p>Der Entlastungsmechanismus betrifft nur Flüge bis 23:00 Uhr, welche die Bedingungen bezüglich Relevanz für den Drehkreuzbetrieb erfüllen. Lärmgebühren dieser Flüge werden nicht gänzlich erlassen, sondern nur reduziert.</p><p>3. Anlässlich des nächsten Gebührenfestlegungsverfahrens am Flughafen Zürich wird auch eine Anpassung des Lärmgebührenmodells geprüft. Dieses Verfahren startet spätestens 2025. Der Bundesrat will diesem Prozess nicht vorgreifen.</p>
  • <p>Progressive Lärmgebühren an Flughäfen setzen - je nach Lärmkategorie des Flugzeugs und Abflugzeit (Verspätung) in den Tages- und Nachtrandstunden - mehr oder weniger starke Anreize für einen rechtzeitigen Abflug. Diese Tarife zeigen Wirkung.</p><p>Unglücklich ist hingegen, dass die Lärmgebühren effektiv erst um 23:00 einsetzten (da sie vorher über einen Entlastungsmechanismus wieder rückerstattet werden) und die Erhöhung in halbstündigen Stufen erfolgt. Kann ein Flugzeug z.B. knapp nicht mehr um 23:00 abheben, besteht kein Anreiz, dies möglichst schnell innerhalb der folgenden 29 Minuten zu tun. Erst um 23:31 wird eine höhere Lärmgebühr fällig. Diese Zeit wird in der Praxis voll ausgenützt, um zum Beispiel auf verspätete Umsteigepassagiere zu warten.</p><p>1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass eine solch grobe Abstufung sowie der Entlastungsmechanismus zu Fehlanreizen führen?</p><p>2. Ist er bereit, bei der Genehmigung des Lärmgebührenreglements eine kontinuierliche (minutenscharfe) Abstufung der Lärmgebühren zu fordern?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Option, bei gleichbleibenden Gesamtgebühren den lärmabhängigen Teil der Gebühren zu erhöhen, um die Lenkungswirkung zu verstärken?</p>
  • Lärmgebühren am Flughafen stärker differenzieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lärmgebühren werden an den Flughäfen Zürich und Genf als Teil der übrigen Flughafengebühren festgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL als Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Gebühren emissionsabhängig gestaltet werden. Scheitern die Verhandlungen zwischen Flughäfen und Airlines, entscheidet das BAZL mit Verfügung.</p><p>Das im Jahr 2019 vom BAZL festgelegte Lärmgebührenmodell des Flughafens Zürich (FZAG) wurde nach einem jahrelangen Verfahren vom Flughafen Zürich, den Fluggesellschaften und den Lärmschutzverbänden akzeptiert. Das aktuelle Modell hat sich bis anhin bewährt.&nbsp;</p><p>1. / 2. Die Bewegungszahlen des Flughafens Zürich aus dem Jahr 2022 sowie dem ersten Quartal 2023 zeigen, dass in der Zeitperiode für den Verspätungsabbau zwischen 23:00 und 23:30 Uhr über 60&nbsp;% der startenden Flüge bis 23:15 Uhr abgewickelt wurden. Fluggesellschaften nutzen also mehrheitlich nicht die volle halbe Stunde aus, sondern sind um eine rasche Durchführung der Flüge bestrebt.&nbsp;</p><p>Der Entlastungsmechanismus betrifft nur Flüge bis 23:00 Uhr, welche die Bedingungen bezüglich Relevanz für den Drehkreuzbetrieb erfüllen. Lärmgebühren dieser Flüge werden nicht gänzlich erlassen, sondern nur reduziert.</p><p>3. Anlässlich des nächsten Gebührenfestlegungsverfahrens am Flughafen Zürich wird auch eine Anpassung des Lärmgebührenmodells geprüft. Dieses Verfahren startet spätestens 2025. Der Bundesrat will diesem Prozess nicht vorgreifen.</p>
    • <p>Progressive Lärmgebühren an Flughäfen setzen - je nach Lärmkategorie des Flugzeugs und Abflugzeit (Verspätung) in den Tages- und Nachtrandstunden - mehr oder weniger starke Anreize für einen rechtzeitigen Abflug. Diese Tarife zeigen Wirkung.</p><p>Unglücklich ist hingegen, dass die Lärmgebühren effektiv erst um 23:00 einsetzten (da sie vorher über einen Entlastungsmechanismus wieder rückerstattet werden) und die Erhöhung in halbstündigen Stufen erfolgt. Kann ein Flugzeug z.B. knapp nicht mehr um 23:00 abheben, besteht kein Anreiz, dies möglichst schnell innerhalb der folgenden 29 Minuten zu tun. Erst um 23:31 wird eine höhere Lärmgebühr fällig. Diese Zeit wird in der Praxis voll ausgenützt, um zum Beispiel auf verspätete Umsteigepassagiere zu warten.</p><p>1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass eine solch grobe Abstufung sowie der Entlastungsmechanismus zu Fehlanreizen führen?</p><p>2. Ist er bereit, bei der Genehmigung des Lärmgebührenreglements eine kontinuierliche (minutenscharfe) Abstufung der Lärmgebühren zu fordern?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Option, bei gleichbleibenden Gesamtgebühren den lärmabhängigen Teil der Gebühren zu erhöhen, um die Lenkungswirkung zu verstärken?</p>
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