Fehlende systematische Kontrollen von Russpartikelfiltern bei Dieselautos

ShortId
23.3545
Id
20233545
Updated
26.03.2024 21:43
Language
de
Title
Fehlende systematische Kontrollen von Russpartikelfiltern bei Dieselautos
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Erhebungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zeigen, dass die Mängelquote beim systematischen Messen unter 15% liegt. Die Mängelquote steigt an, wenn nur dann gemessen wird, wenn ein Anfangsverdacht besteht.</p><p>Seit dem 1. Januar 2023 ist bei amtlichen Nachprüfungen ein präzises Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten vorgeschrieben, womit defekte Filter zuverlässig identifiziert und in der Folge ersetzt werden können. Die Mängelquote zeigt, dass diese Massnahme nötig und gerechtfertigt ist.</p><p>2./3. Die Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen (SR 741.437) verlangt bei Fahrzeugen mit vorgeschriebenem Partikelfilter mindestens eine Messung der Partikelanzahlkonzentration (Ziff. 1.5.2). Ein Kontrollverfahren mit Stichproben genügt den bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist im regelmässigen Austausch mit den Vollzugsbehörden. Anfängliche Lieferengpässe bei den Messgeräten haben dazu geführt, dass einige Strassenverkehrsämter später mit den Messungen begonnen oder nur stichprobenweise kontrolliert haben. Das ASTRA wirkt darauf hin, dass alle kontrollpflichtigen Fahrzeuge kontrolliert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2013 müssen Dieselautos gemäss der Norm Euro 5b mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein. Seit Anfang 2023 wird die Funktion der Filter bei den Strassenverkehrsämtern kontrolliert. Funktionierende Partikelfilter sind wichtig, um die Bevölkerung vor den schädlichen gesundheitlichen Folgen von Russpartikeln zu schützen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die Umfrage der Zeitung Saldo vom 2. Mai 2023 bei einigen Strassenverkehrsämtern zeigte, dass etwa 15 Prozent der getesteten Autos mehr Partikel ausstossen als erlaubt. Verfügt der Bundesrat über diese Zahlen bzw. kann er diese Schätzung bestätigen? Falls ja, welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diese Zahl zu reduzieren?</p><p>2. Im selben Artikel steht, dass nur zwölf Strassenverkehrsämter jedes einzelne Dieselfahrzeug kontrollieren, alle anderen Kantone, darunter die bevölkerungsreichsten, nur Stichproben machen. Die Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen von 2022 sieht bei Dieselfahrzeugen bei der Abgas-Nachkontrolle aber "mindestens eine Messung der Partikelanzahlkonzentration vor". Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Stichprobenpraxis den gesetzlichen Grundlagen entspricht? </p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass stichprobenartige Kontrollen ausreichen, um die Problematik der fehlerhaften Dieselpartikelfilter anzugehen? Falls nicht, erwägt der Bundesrat Massnahmen gegen diese lockere Praxis der Strassenverkehrsämter, v.a. vor dem Hintergrund, dass sich die Partikelfilterkontrolle mit geringen Kosten und geringem zeitlichen Aufwand realisieren lässt?</p>
  • Fehlende systematische Kontrollen von Russpartikelfiltern bei Dieselautos
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Erhebungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zeigen, dass die Mängelquote beim systematischen Messen unter 15% liegt. Die Mängelquote steigt an, wenn nur dann gemessen wird, wenn ein Anfangsverdacht besteht.</p><p>Seit dem 1. Januar 2023 ist bei amtlichen Nachprüfungen ein präzises Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten vorgeschrieben, womit defekte Filter zuverlässig identifiziert und in der Folge ersetzt werden können. Die Mängelquote zeigt, dass diese Massnahme nötig und gerechtfertigt ist.</p><p>2./3. Die Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen (SR 741.437) verlangt bei Fahrzeugen mit vorgeschriebenem Partikelfilter mindestens eine Messung der Partikelanzahlkonzentration (Ziff. 1.5.2). Ein Kontrollverfahren mit Stichproben genügt den bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist im regelmässigen Austausch mit den Vollzugsbehörden. Anfängliche Lieferengpässe bei den Messgeräten haben dazu geführt, dass einige Strassenverkehrsämter später mit den Messungen begonnen oder nur stichprobenweise kontrolliert haben. Das ASTRA wirkt darauf hin, dass alle kontrollpflichtigen Fahrzeuge kontrolliert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2013 müssen Dieselautos gemäss der Norm Euro 5b mit einem Partikelfilter ausgerüstet sein. Seit Anfang 2023 wird die Funktion der Filter bei den Strassenverkehrsämtern kontrolliert. Funktionierende Partikelfilter sind wichtig, um die Bevölkerung vor den schädlichen gesundheitlichen Folgen von Russpartikeln zu schützen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die Umfrage der Zeitung Saldo vom 2. Mai 2023 bei einigen Strassenverkehrsämtern zeigte, dass etwa 15 Prozent der getesteten Autos mehr Partikel ausstossen als erlaubt. Verfügt der Bundesrat über diese Zahlen bzw. kann er diese Schätzung bestätigen? Falls ja, welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diese Zahl zu reduzieren?</p><p>2. Im selben Artikel steht, dass nur zwölf Strassenverkehrsämter jedes einzelne Dieselfahrzeug kontrollieren, alle anderen Kantone, darunter die bevölkerungsreichsten, nur Stichproben machen. Die Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen von 2022 sieht bei Dieselfahrzeugen bei der Abgas-Nachkontrolle aber "mindestens eine Messung der Partikelanzahlkonzentration vor". Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Stichprobenpraxis den gesetzlichen Grundlagen entspricht? </p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass stichprobenartige Kontrollen ausreichen, um die Problematik der fehlerhaften Dieselpartikelfilter anzugehen? Falls nicht, erwägt der Bundesrat Massnahmen gegen diese lockere Praxis der Strassenverkehrsämter, v.a. vor dem Hintergrund, dass sich die Partikelfilterkontrolle mit geringen Kosten und geringem zeitlichen Aufwand realisieren lässt?</p>
    • Fehlende systematische Kontrollen von Russpartikelfiltern bei Dieselautos

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