Ist Englisch eine Schweizer Amtssprache geworden?

ShortId
23.3548
Id
20233548
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Ist Englisch eine Schweizer Amtssprache geworden?
AdditionalIndexing
2831;08;32;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz erteilt Studentinnen und Studenten aus Ländern ausserhalb des Schengenraumes Visa für langfristige Aufenthalte. Dies ist für unser Land ein grosser Vorteil. Erstaunlich ist jedoch, dass gewisse Schweizer Botschaften laut ihren Checklisten von den zukünftigen Studentinnen und Studenten ein Englischzertifikat (TOEFL oder IELTS) und kein Zertifikat in einer Landessprache verlangen. Nicht alle Studiengänge werden in der Sprache Shakespeares durchgeführt. Und selbst wenn es absolut nachvollziehbar ist, dass die Bildungsanstalt (Universität, Hochschule usw.) die Beherrschung jener Sprache verlangt, in der der Studiengang angeboten wird (auch des Englischen, wenn es sich um einen Studiengang in englischer Sprache handelt), ist es schwer zu verstehen, dass unser Land ein Zertifikat in einer Sprache verlangt, die nicht zu den Amtssprachen gehört.</p><p>Wenn man die entsprechende Checkliste also strikt befolgt, kommt es zum Beispiel zur folgenden absurden Situation: Einer indischen Studentin, die einen Studiengang in Übersetzung Deutsch-Französisch belegen will, wird das Visum verweigert, weil sie die englische Sprache nicht beherrscht! Klar ist dieses Beispiel nicht realistisch, es soll nur die Problematik aufzeigen. </p><p>Selbstverständlich gestehe ich den Bildungsanstalten bei den akademischen Anforderungen einen grossen Ermessensspielraum zu. Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Praxis der Botschaften gegen den Grundsatz der Amtssprachen unseres Landes verstösst. Es ist mir deshalb ein grosses Anliegen, dass der Bundesrat daran erinnert, dass Englisch, so praktisch es auch sein mag, keine Schweizer Landesprache ist.</p>
  • <p>1. Die Aussage, dass die Beherrschung der englischen Sprache für die Erteilung von Visa zu Studienzwecken wichtiger sei als die Beherrschung einer schweizerischen Landessprache, ist unzutreffend. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Visumerteilung an Studierende setzt voraus, dass die antragstellende Person die persönlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen für die vorgesehene Aus- oder Weiterbildung erfüllt (Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG; SR 142.20). Dazu gehören auch entsprechende Sprachkenntnisse. Ausserdem muss die Direktion der Lehranstalt bestätigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat aus ihrer Sicht über den nötigen Ausbildungsstand und das erforderliche Sprachniveau verfügt, um der Ausbildung folgen zu können (Art. 27 Abs. 1 Bst. a AIG). Die vorgeschriebenen Sprachkompetenzen hängen von der Unterrichtssprache ab. Bei der Checkliste der Schweizer Auslandvertretungen handelt es sich um eine Auflistung der Dokumente, die mit dem Visumantrag vorzulegen sind. Sie enthält auch Angaben zum Visumverfahren und zu den Voraussetzungen für die Visumerteilung. Englische Sprachzertifikate wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language) oder IELTS (International English Language Testing System) werden nicht standardmässig verlangt, sondern nur, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist.&nbsp;</p><p>2. Artikel 77<i>d</i> der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) mit der Überschrift «Sprachkompetenzen und Sprachnachweis» kommt in anderen Rechtssituationen als bei der Einreise und dem Aufenthalt zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung zur Anwendung (vgl. Art. 27 AIG). Die Sprachkompetenzen und deren Nachweis, auf die sich Artikel 77<i>d</i> VZAE bezieht, gehören zu den Integrationskriterien, die in Artikel 58<i>a</i> AIG festgelegt sind und die für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs oder der Niederlassung massgebend sind.&nbsp;</p><p>3. Die Weisungen des Staatssekretariats für Migration SEM (Weisungen und Kreisschreiben, I. Ausländerbereich, Ziff. 5.1.1.9) erläutern das Vorgehen zur Beurteilung der Sprachkompetenzen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Schweizer Auslandvertretungen und die kantonalen Migrationsbehörden, die gemeinsam den Visumantrag und das Gesuch um Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken prüfen, gehen wie in den Weisungen beschrieben vor. Die Vertretung führt mit der antragstellenden Person ein Interview durch, bei dem unter anderem auch ihre Sprachkenntnisse festgestellt werden. Im Idealfall legt die antragstellende Person ein Sprachzertifikat vor, das für die geplante Ausbildung in der Schweiz anerkannt und gültig ist. Für das Interview wird ein Zusatzblatt zur Beurteilung der Sprachkenntnisse bereitgestellt. Kommt die Vertretung zum Schluss, dass die Sprachkompetenzen aufgrund des Interviews nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, ordnet sie einen Sprachtest an. Massgebend für die Erteilung des Visums und der Aufenthaltsbewilligung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Unterricht in der Schweiz problemlos zu folgen vermag.&nbsp;</p><p>4.–5. Die Leitung der Bildungseinrichtung (Schule, Institut, Fachhochschule, Universität) bescheinigt, dass die Kandidatin oder der Kandidat über die für die Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt (Art. 24 Abs. 3 VZAE). Eine indische Studentin mit guten Deutsch- und Französischkenntnissen, die in der Schweiz eine Ausbildung zur Deutsch-Französisch-Übersetzerin absolvieren möchte, wird daher ein Visum und eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke erhalten.</p>
  • <p>Laut Richtlinien (in Form von Checklisten, wie sie so schön genannt werden) gewisser Schweizer Botschaften ist für ein Studentenvisum des Typs D für mehr als 90 Tage ein TOEFL- oder ein IELTS-Zertifikat, also ein Englischzertifikat, erforderlich. Zum Beispiel die Schweizer Botschaften in Indien, Südafrika oder Saudi-Arabien verlangen solche Zertifikate. Deutsch-, Italienisch- oder Französischzertifikate - Rätoromanisch wird gar nicht aufgeführt - sind nur beizulegen, wenn sie vorhanden sind. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>- Für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Typ D) ist es wichtiger, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller anstelle einer Landessprache Englisch beherrschen. Findet der Bundesrat dies normal?</p><p>- Verstösst diese Anforderung nicht direkt gegen den in der Frage anwendbaren Artikel 77d der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit?</p><p>- Auf welche Rechtsgrundlage stützen sich die Schweizer Botschaften, wenn sie für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt die Beherrschung der englischen Sprache verlangen?</p><p>- Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Bildungsanstalten, Universitäten, Hochschulen usw. die Sprache festlegen würden, die für die Erteilung des Visums erforderlich ist?</p><p>- Auch wenn es ein rein theoretisches Beispiel ist: Würde konkret einer indischen Studentin, die an der Universität Genf einen Studiengang in Übersetzung Deutsch-Französisch belegen möchte, das Visum verweigert, weil sie die englische Sprache nicht beherrscht - selbst wenn sie alle anderen Anforderungen erfüllt? </p>
  • Ist Englisch eine Schweizer Amtssprache geworden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz erteilt Studentinnen und Studenten aus Ländern ausserhalb des Schengenraumes Visa für langfristige Aufenthalte. Dies ist für unser Land ein grosser Vorteil. Erstaunlich ist jedoch, dass gewisse Schweizer Botschaften laut ihren Checklisten von den zukünftigen Studentinnen und Studenten ein Englischzertifikat (TOEFL oder IELTS) und kein Zertifikat in einer Landessprache verlangen. Nicht alle Studiengänge werden in der Sprache Shakespeares durchgeführt. Und selbst wenn es absolut nachvollziehbar ist, dass die Bildungsanstalt (Universität, Hochschule usw.) die Beherrschung jener Sprache verlangt, in der der Studiengang angeboten wird (auch des Englischen, wenn es sich um einen Studiengang in englischer Sprache handelt), ist es schwer zu verstehen, dass unser Land ein Zertifikat in einer Sprache verlangt, die nicht zu den Amtssprachen gehört.</p><p>Wenn man die entsprechende Checkliste also strikt befolgt, kommt es zum Beispiel zur folgenden absurden Situation: Einer indischen Studentin, die einen Studiengang in Übersetzung Deutsch-Französisch belegen will, wird das Visum verweigert, weil sie die englische Sprache nicht beherrscht! Klar ist dieses Beispiel nicht realistisch, es soll nur die Problematik aufzeigen. </p><p>Selbstverständlich gestehe ich den Bildungsanstalten bei den akademischen Anforderungen einen grossen Ermessensspielraum zu. Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Praxis der Botschaften gegen den Grundsatz der Amtssprachen unseres Landes verstösst. Es ist mir deshalb ein grosses Anliegen, dass der Bundesrat daran erinnert, dass Englisch, so praktisch es auch sein mag, keine Schweizer Landesprache ist.</p>
    • <p>1. Die Aussage, dass die Beherrschung der englischen Sprache für die Erteilung von Visa zu Studienzwecken wichtiger sei als die Beherrschung einer schweizerischen Landessprache, ist unzutreffend. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Visumerteilung an Studierende setzt voraus, dass die antragstellende Person die persönlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen für die vorgesehene Aus- oder Weiterbildung erfüllt (Art. 27 Abs. 1 Bst. d des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG; SR 142.20). Dazu gehören auch entsprechende Sprachkenntnisse. Ausserdem muss die Direktion der Lehranstalt bestätigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat aus ihrer Sicht über den nötigen Ausbildungsstand und das erforderliche Sprachniveau verfügt, um der Ausbildung folgen zu können (Art. 27 Abs. 1 Bst. a AIG). Die vorgeschriebenen Sprachkompetenzen hängen von der Unterrichtssprache ab. Bei der Checkliste der Schweizer Auslandvertretungen handelt es sich um eine Auflistung der Dokumente, die mit dem Visumantrag vorzulegen sind. Sie enthält auch Angaben zum Visumverfahren und zu den Voraussetzungen für die Visumerteilung. Englische Sprachzertifikate wie TOEFL (Test of English as a Foreign Language) oder IELTS (International English Language Testing System) werden nicht standardmässig verlangt, sondern nur, wenn die Unterrichtssprache Englisch ist.&nbsp;</p><p>2. Artikel 77<i>d</i> der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) mit der Überschrift «Sprachkompetenzen und Sprachnachweis» kommt in anderen Rechtssituationen als bei der Einreise und dem Aufenthalt zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung zur Anwendung (vgl. Art. 27 AIG). Die Sprachkompetenzen und deren Nachweis, auf die sich Artikel 77<i>d</i> VZAE bezieht, gehören zu den Integrationskriterien, die in Artikel 58<i>a</i> AIG festgelegt sind und die für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs oder der Niederlassung massgebend sind.&nbsp;</p><p>3. Die Weisungen des Staatssekretariats für Migration SEM (Weisungen und Kreisschreiben, I. Ausländerbereich, Ziff. 5.1.1.9) erläutern das Vorgehen zur Beurteilung der Sprachkompetenzen der Antragstellerinnen und Antragsteller. Die Schweizer Auslandvertretungen und die kantonalen Migrationsbehörden, die gemeinsam den Visumantrag und das Gesuch um Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken prüfen, gehen wie in den Weisungen beschrieben vor. Die Vertretung führt mit der antragstellenden Person ein Interview durch, bei dem unter anderem auch ihre Sprachkenntnisse festgestellt werden. Im Idealfall legt die antragstellende Person ein Sprachzertifikat vor, das für die geplante Ausbildung in der Schweiz anerkannt und gültig ist. Für das Interview wird ein Zusatzblatt zur Beurteilung der Sprachkenntnisse bereitgestellt. Kommt die Vertretung zum Schluss, dass die Sprachkompetenzen aufgrund des Interviews nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, ordnet sie einen Sprachtest an. Massgebend für die Erteilung des Visums und der Aufenthaltsbewilligung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Unterricht in der Schweiz problemlos zu folgen vermag.&nbsp;</p><p>4.–5. Die Leitung der Bildungseinrichtung (Schule, Institut, Fachhochschule, Universität) bescheinigt, dass die Kandidatin oder der Kandidat über die für die Ausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt (Art. 24 Abs. 3 VZAE). Eine indische Studentin mit guten Deutsch- und Französischkenntnissen, die in der Schweiz eine Ausbildung zur Deutsch-Französisch-Übersetzerin absolvieren möchte, wird daher ein Visum und eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke erhalten.</p>
    • <p>Laut Richtlinien (in Form von Checklisten, wie sie so schön genannt werden) gewisser Schweizer Botschaften ist für ein Studentenvisum des Typs D für mehr als 90 Tage ein TOEFL- oder ein IELTS-Zertifikat, also ein Englischzertifikat, erforderlich. Zum Beispiel die Schweizer Botschaften in Indien, Südafrika oder Saudi-Arabien verlangen solche Zertifikate. Deutsch-, Italienisch- oder Französischzertifikate - Rätoromanisch wird gar nicht aufgeführt - sind nur beizulegen, wenn sie vorhanden sind. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>- Für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Typ D) ist es wichtiger, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller anstelle einer Landessprache Englisch beherrschen. Findet der Bundesrat dies normal?</p><p>- Verstösst diese Anforderung nicht direkt gegen den in der Frage anwendbaren Artikel 77d der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit?</p><p>- Auf welche Rechtsgrundlage stützen sich die Schweizer Botschaften, wenn sie für ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt die Beherrschung der englischen Sprache verlangen?</p><p>- Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Bildungsanstalten, Universitäten, Hochschulen usw. die Sprache festlegen würden, die für die Erteilung des Visums erforderlich ist?</p><p>- Auch wenn es ein rein theoretisches Beispiel ist: Würde konkret einer indischen Studentin, die an der Universität Genf einen Studiengang in Übersetzung Deutsch-Französisch belegen möchte, das Visum verweigert, weil sie die englische Sprache nicht beherrscht - selbst wenn sie alle anderen Anforderungen erfüllt? </p>
    • Ist Englisch eine Schweizer Amtssprache geworden?

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