E-Voting für Auslandsschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen

ShortId
23.3551
Id
20233551
Updated
26.03.2024 22:00
Language
de
Title
E-Voting für Auslandsschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen
AdditionalIndexing
04;34;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu Fragen 1-3 und 5: Derzeit verfügen die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau über Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen sowie bei den Nationalratswahlen 2023. In allen drei Kantonen können die Auslandschweizer Stimmberechtigten sowie im Kanton Basel-Stadt Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen und im Kanton St.Gallen Inlandschweizer Stimmberechtigte aus Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben. Damit steht E-Voting rund 65’000 Stimmberechtigten zur Verfügung (1.2&nbsp;% der Schweizer Stimmberechtigten). Die Kantone werden laufend über das Projekt Vote électronique informiert. Vote électronique ist ein ständiges Traktandum im Rahmen der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Zudem führen Bund und Kantone verschiedene Projektgremien für Vote électronique.</p><p>Zu Frage 4: Es gibt rund 221'500 Auslandschweizer Stimmberechtigte (Stand Juni 2023). In absoluten Zahlen sind im Kanton Zürich am meisten Auslandschweizerinnen und -schweizer im Stimmregister eingetragen (34’607), gefolgt von den Kantonen Genf (33’050) und Waadt (23’876).&nbsp;</p><p>Zu Frage 6: Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit Behinderungen gehören zu den besonderen Zielgruppen von E-Voting. Seit 2022 werden Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen, die ihre Stimme aufgrund einer Behinderung nicht autonom abgeben können, bei der Berechnung des Elektorats, das zu E-Voting zugelassen werden kann, nicht mitgezählt (Art. 27<i>f</i> Abs. 3 der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte, VPR; SR 161.11). Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sind Teil der rechtlichen Anforderungen, insbesondere indem diese Bedürfnisse bei der Ausgestaltung des Prozesses der elektronischen Stimmabgabe berücksichtigt werden müssen (Art. 27<i>g</i> Abs. 1 VPR). Zudem legt die Verordnung der Bundeskanzlei vom 25. Mai 2022 über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116) Anforderungen zur Barrierefreiheit fest, wie etwa zur Gestaltung der Stimmrechtsausweise (Ziff. 6.1 Anhang VEleS) oder zum&nbsp;<br>E-Voting-Portal (Ziff. 25.7.3 Anhang VEleS). Überdies können Hinweise zur Verbesserung des Systems im Bereich der Barrierefreiheit gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 VEleS eingereicht werden. Im Rahmen der Erfüllung der Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit werden weitere Verbesserungen geprüft.&nbsp;</p><p>Zu Frage 7: Die Finanzierung der mit E-Voting verbundenen Kosten erfolgt gemäss den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte. Da der Betrieb und Einsatz von E-Voting in die Zuständigkeit der Kantone fällt und sie Vertragspartner des Systemanbieters sind, tragen die Kantone die Betriebskosten. Jedoch beteiligt sich der Bund über die Digitale Verwaltung Schweiz an den kantonalen Projektkosten (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Ip.&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213650">21.3650</a> Gapany «E-Voting. Unterstützung für die Vorreiter-Kantone?»).&nbsp;</p><p>Zu Frage 8: Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184225">18.4225</a> Wehrli <span style="color:windowtext;">«Elektronische Stimmabgabe in den Grundversorgungsauftrag der Post aufnehmen»</span> ausgeführt hat, besteht bei der Ausübung der politischen Rechte eine föderalistische Kompetenzaufteilung, in der die Kantone für die Durchführung der eidgenössischen Urnengänge zuständig sind. Diese Kompetenzaufteilung würde mit einem Auftrag an die Schweizerische Post durch den Bund durchbrochen.&nbsp;Der Bundesrat erachtet es als sachgerecht, dass die Kantone für die Beschaffung und den Betrieb von E-Voting-Systemen zuständig sind und hat im Rahmen der Revision der bundesrechtlichen Grundlagen an dieser Kompetenzaufteilung festgehalten (https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89020.html). Den Kantonen steht es frei, sich auf ein gemeinsames System zu einigen oder sich für die Beschaffung zu koordinieren. Eine Bewilligung pro Kanton wäre auch bei einem zentral zur Verfügung gestellten System notwendig, da die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe nicht nur vom System selbst, sondern auch von den jeweiligen Prozessen in den Kantonen abhängt.</p>
  • <p>Aktuell sind ca. 220 000 Auslandsschweizer/innen in einem Stimmregister eingeschrieben und können theoretisch somit an den Nationalratswahlen - und in 13 Kantonen - auch an den Ständeratswahlen teilnehmen. In der Praxis, ist es allerdings über den üblichen brieflichen Weg für viele von ihnen schwierig oder gar unmöglich, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Bis sie über den postalischen Weg die Unterlagen bekommen und zurückschicken, sind die Auszählungen oft schon vorbei. Auch für Menschen mit Behinderung bietet das E-Voting Vorteile. Zum Beispiel kann nur so das Wahlgeheimnis für bestimmte Personen gewahrt werden. Für diese Bürger/innen, ist deshalb das E-Voting von besonderer Bedeutung.</p><p>Nachdem die Schweizerische Post ihr System überarbeitet hat und der Bund in seiner Medienmitteilung vom 3. März 2023 mitgeteilt hat, dass das System nun höchsten Sicherheitsansprüchen genüge, hat der Bundesrat darüber informiert, dass er die Grundbewilligungen für die Pilotprojekte mit elektronischer Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt hat. Zudem hat der Bundesrat informiert, dass für die Anwendung des E-Voting bei den Nationalratswahlen 2023, die Kantone separate Grundbewilligungen vom Bundesrat benötigen würden.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern und in welchem Mass könnte das E-Voting System der Schweizerischen Post an den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2023 eingesetzt werden?</p><p>2. Wäre das System in der Lage, das Elektorat der Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, zu bedienen?</p><p>3. Wie wurden die Kantone über die Möglichkeit, das E-Voting an den eidgenössischen Wahlen zu verwenden, informiert?</p><p>4. In welchen Kantonen sind am meisten Auslandsschweizer/innen registriert?</p><p>5. Wie viele Kantone haben schon eine Grundbewilligung erstellt und für welches Elektorat?</p><p>6. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten des E-Votings wurden für die Bedürfnisse von behinderten Menschen geprüft?</p><p>7. Der Bund hat hohe neue Anforderungen ans E-Voting gestellt. Unter welchen Bedingungen kann sich der Bundesrat eine Beteiligung an die Betriebskosten der Kantone vorstellen?</p><p>8. Heute muss jeder Kanton eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Post zum E-Voting abschliessen. Kann sich der Bundesrat vorstellen, der Post ein gesamt-schweizerisches Mandat zu erteilen; z.B. im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Post?</p>
  • E-Voting für Auslandsschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Fragen 1-3 und 5: Derzeit verfügen die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau über Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen sowie bei den Nationalratswahlen 2023. In allen drei Kantonen können die Auslandschweizer Stimmberechtigten sowie im Kanton Basel-Stadt Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen und im Kanton St.Gallen Inlandschweizer Stimmberechtigte aus Pilotgemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben. Damit steht E-Voting rund 65’000 Stimmberechtigten zur Verfügung (1.2&nbsp;% der Schweizer Stimmberechtigten). Die Kantone werden laufend über das Projekt Vote électronique informiert. Vote électronique ist ein ständiges Traktandum im Rahmen der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Zudem führen Bund und Kantone verschiedene Projektgremien für Vote électronique.</p><p>Zu Frage 4: Es gibt rund 221'500 Auslandschweizer Stimmberechtigte (Stand Juni 2023). In absoluten Zahlen sind im Kanton Zürich am meisten Auslandschweizerinnen und -schweizer im Stimmregister eingetragen (34’607), gefolgt von den Kantonen Genf (33’050) und Waadt (23’876).&nbsp;</p><p>Zu Frage 6: Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Menschen mit Behinderungen gehören zu den besonderen Zielgruppen von E-Voting. Seit 2022 werden Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen, die ihre Stimme aufgrund einer Behinderung nicht autonom abgeben können, bei der Berechnung des Elektorats, das zu E-Voting zugelassen werden kann, nicht mitgezählt (Art. 27<i>f</i> Abs. 3 der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte, VPR; SR 161.11). Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sind Teil der rechtlichen Anforderungen, insbesondere indem diese Bedürfnisse bei der Ausgestaltung des Prozesses der elektronischen Stimmabgabe berücksichtigt werden müssen (Art. 27<i>g</i> Abs. 1 VPR). Zudem legt die Verordnung der Bundeskanzlei vom 25. Mai 2022 über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116) Anforderungen zur Barrierefreiheit fest, wie etwa zur Gestaltung der Stimmrechtsausweise (Ziff. 6.1 Anhang VEleS) oder zum&nbsp;<br>E-Voting-Portal (Ziff. 25.7.3 Anhang VEleS). Überdies können Hinweise zur Verbesserung des Systems im Bereich der Barrierefreiheit gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 VEleS eingereicht werden. Im Rahmen der Erfüllung der Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit werden weitere Verbesserungen geprüft.&nbsp;</p><p>Zu Frage 7: Die Finanzierung der mit E-Voting verbundenen Kosten erfolgt gemäss den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte. Da der Betrieb und Einsatz von E-Voting in die Zuständigkeit der Kantone fällt und sie Vertragspartner des Systemanbieters sind, tragen die Kantone die Betriebskosten. Jedoch beteiligt sich der Bund über die Digitale Verwaltung Schweiz an den kantonalen Projektkosten (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Ip.&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213650">21.3650</a> Gapany «E-Voting. Unterstützung für die Vorreiter-Kantone?»).&nbsp;</p><p>Zu Frage 8: Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184225">18.4225</a> Wehrli <span style="color:windowtext;">«Elektronische Stimmabgabe in den Grundversorgungsauftrag der Post aufnehmen»</span> ausgeführt hat, besteht bei der Ausübung der politischen Rechte eine föderalistische Kompetenzaufteilung, in der die Kantone für die Durchführung der eidgenössischen Urnengänge zuständig sind. Diese Kompetenzaufteilung würde mit einem Auftrag an die Schweizerische Post durch den Bund durchbrochen.&nbsp;Der Bundesrat erachtet es als sachgerecht, dass die Kantone für die Beschaffung und den Betrieb von E-Voting-Systemen zuständig sind und hat im Rahmen der Revision der bundesrechtlichen Grundlagen an dieser Kompetenzaufteilung festgehalten (https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89020.html). Den Kantonen steht es frei, sich auf ein gemeinsames System zu einigen oder sich für die Beschaffung zu koordinieren. Eine Bewilligung pro Kanton wäre auch bei einem zentral zur Verfügung gestellten System notwendig, da die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe nicht nur vom System selbst, sondern auch von den jeweiligen Prozessen in den Kantonen abhängt.</p>
    • <p>Aktuell sind ca. 220 000 Auslandsschweizer/innen in einem Stimmregister eingeschrieben und können theoretisch somit an den Nationalratswahlen - und in 13 Kantonen - auch an den Ständeratswahlen teilnehmen. In der Praxis, ist es allerdings über den üblichen brieflichen Weg für viele von ihnen schwierig oder gar unmöglich, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Bis sie über den postalischen Weg die Unterlagen bekommen und zurückschicken, sind die Auszählungen oft schon vorbei. Auch für Menschen mit Behinderung bietet das E-Voting Vorteile. Zum Beispiel kann nur so das Wahlgeheimnis für bestimmte Personen gewahrt werden. Für diese Bürger/innen, ist deshalb das E-Voting von besonderer Bedeutung.</p><p>Nachdem die Schweizerische Post ihr System überarbeitet hat und der Bund in seiner Medienmitteilung vom 3. März 2023 mitgeteilt hat, dass das System nun höchsten Sicherheitsansprüchen genüge, hat der Bundesrat darüber informiert, dass er die Grundbewilligungen für die Pilotprojekte mit elektronischer Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt hat. Zudem hat der Bundesrat informiert, dass für die Anwendung des E-Voting bei den Nationalratswahlen 2023, die Kantone separate Grundbewilligungen vom Bundesrat benötigen würden.</p><p>Ich beauftrage den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern und in welchem Mass könnte das E-Voting System der Schweizerischen Post an den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2023 eingesetzt werden?</p><p>2. Wäre das System in der Lage, das Elektorat der Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, zu bedienen?</p><p>3. Wie wurden die Kantone über die Möglichkeit, das E-Voting an den eidgenössischen Wahlen zu verwenden, informiert?</p><p>4. In welchen Kantonen sind am meisten Auslandsschweizer/innen registriert?</p><p>5. Wie viele Kantone haben schon eine Grundbewilligung erstellt und für welches Elektorat?</p><p>6. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten des E-Votings wurden für die Bedürfnisse von behinderten Menschen geprüft?</p><p>7. Der Bund hat hohe neue Anforderungen ans E-Voting gestellt. Unter welchen Bedingungen kann sich der Bundesrat eine Beteiligung an die Betriebskosten der Kantone vorstellen?</p><p>8. Heute muss jeder Kanton eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Post zum E-Voting abschliessen. Kann sich der Bundesrat vorstellen, der Post ein gesamt-schweizerisches Mandat zu erteilen; z.B. im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Post?</p>
    • E-Voting für Auslandsschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderung bei Wahlen und Abstimmungen

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