Wo bleibt die Verantwortung des Bundes für Covid-19-Impfungen?

ShortId
23.3555
Id
20233555
Updated
26.03.2024 21:58
Language
de
Title
Wo bleibt die Verantwortung des Bundes für Covid-19-Impfungen?
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Impfoffensive von November 2021 bis Ende 2021 zielte darauf ab, durch die Erhöhung der Grundimmunisierungsquote den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor schweren Krankheitsverläufen zu verbessern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Im Vergleich zu damals ist die heutige Ausgangslage, auch gerade dank der Impfung, deutlich positiver. Aufgrund von Antikörperstudien konnte bereits im Sommer 2022 nachgewiesen werden, dass sich mehr als 98% der Bevölkerung immunologisch mit dem SARS-CoV-2 Virus, dem Impfstoff oder beidem auseinandergesetzt hat. Infolge besteht aktuell für die grosse Mehrheit kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. Zudem lösen die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten, verglichen mit früheren Varianten, eher milde Krankheitsverläufe aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die aktuelle Impfempfehlung vom 3. April 2023, welche die Impfung nur für schwer immundefiziente Personen und in bestimmten Einzelfällen für besonders gefährdete Personen empfiehlt, trägt dieser aktuellen Ausgangslage Rechnung. Es gibt somit keinen Widerspruch zwischen der aktuellen Impfempfehlung und der Impfoffensive. Im Gegenteil, die Impfempfehlung trug und trägt der epidemiologischen Lage jederzeit Rechnung.&nbsp;Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19 Impfstoffe werden durch die zuständige&nbsp;Arzneimittelbehörde Swissmedic als sicher, wirksam und qualitativ hochwertig beurteilt. Dies hat sich seit der Impfoffensive nicht verändert.&nbsp;Die Sicherheit der Impfstoffe wird kontinuierlich überwacht. Zudem ist festzuhalten, dass weder das Bundesamt für Gesundheit, noch die Zulassungsbehörde swissmedic, unerwünschte Impfreaktionen je ausgeschlossen haben. Im Gegenteil: Diese wurden laufend den neusten Erkenntnissen angepasst und publiziert und waren somit den Fachpersonen sowie der Öffentlichkeit jederzeit leicht zugänglich.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bund entzieht sich nicht der Verantwortung bezüglich Impfschäden. Bei Impfschäden infolge von Impfungen, die von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen sind bzw. zum Zeitpunkt der Verimpfung empfohlen waren, besteht nach wie vor ein subsidiäres Entschädigungssystem. Hintergrund ist, dass empfohlene Impfungen auch einen gemeinnützigen Aspekt haben. Wenn schwere Nebenwirkungen infolge einer empfohlenen Impfung zu einem Schaden führen, kann der Bund eine Entschädigung oder Genugtuung leisten, insofern der Impfstoffhersteller oder die impfende Person nicht haftpflichtig sind, und insofern die Kosten nicht durch die Sozial- oder Privatversicherungen gedeckt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine Wiedergutmachungs-Massnahmen für Ungeimpfte notwendig sind. Es bestand zu keinem Zeitpunkt während der Pandemie ein Impfzwang oder Impfobligatorium.&nbsp;Der Bundesrat hat bei seinen Entscheidungen stets die grundlegenden ethischen Prinzipien der Verhältnismässigkeit, der Gleichbehandlung und der Solidarität berücksichtigt.&nbsp;Die europaweite Einführung des «EU Digital COVID Certificate» diente primär dazu, den fälschungssicheren Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests erbringen zu können, sofern entsprechende Reisebeschränkungen für die Einreiseländer galten. Der temporäre Einsatz (7. Juni 2021 bis 17. Februar 2022) im Inland ermöglichte es darüber hinaus, dass frühzeitig wieder wirtschaftliche Aktivitäten und mehr persönliche Kontakte zwischen Personen stattfinden konnten, bei denen aufgrund der Impfung oder Genesung eine Schutzwirkung gegen schwere Erkrankung und/oder aufgrund eines negativen Tests ein verringertes Übertragungsrisiko zu erwarten war.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im genannten Zeitraum wurden rund 10 Millionen Dosen entsorgt. Aufgrund der redundanten Beschaffungsstrategie des Bundes, eines aktuell niedrigen Impfgeschehens und der günstigen Entwicklung der Pandemie stehen Entsorgungen in grösserem Umfang an, sobald die entsprechenden Dosen das Ende ihrer Haltbarkeit erreichen. Angaben zu den Kosten der Vernichtung von Impfstoffen liegen nur auf der Stufe Bund vor. Von den Leistungserbringern werden aufgrund des damit verbundenen Aufwandes für die Impfstellen keine Zahlen zu Vernichtungen erhoben. Die Entsorgungskosten werden in CHF/Kilogramm angegeben. Heruntergerechnet auf eine Dosis liegen sie im Bereich von Bruchteilen von Rappen. Die Entsorgung ist somit sehr kostengünstig.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Gesundheit hat seine "Empfehlung für die Covid-19-Impfung" angepasst: Grundsätzlich werde "im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen". Dabei wird auch festgehalten, dass der Bund nicht für allfällige Impfschäden haften werde, da diese nur bei Impfungen erfolgen, die behördlich empfohlen oder angeordnet waren. Der kommunikative Kurswechsel des Bundesamts für Gesundheit lässt den Verdacht aufkommen, dass man sich still und heimlich von den einst so offensiv beworbenen Impfungen distanzieren will.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Wie lassen sich die neuen "Empfehlung für die Covid-19-Impfung", die festhalten, dass die Covid-19-Impfungen gefährlich sein können, mit der während der Pandemie proklamierten Impfoffensive vereinbaren?</p><p>- Was entgegnen Sie den Befürchtungen vieler Bürgerinnen und Bürger, dass sich der Bund bezüglich Impfschäden aus der Verantwortung ziehen möchte?</p><p>- Welche Wiedergutmachungs-Massnahmen für Ungeimpfte gedenkt der Bundesrat einzuleiten, um die während der Pandemie aufgrund des Covid-Zertifikats und des staatlichen Drucks zur Impfung entstandenen Gräben in der Gesellschaft wieder zuzuschütten?</p><p>- Wie viele durch den Bund beschaffte Dosen Covid-19-Impfstoffe musste der Bund seit 2021 entsorgen und wie viele Impfstoffe müssen noch entsorgt werden? Welche Kosten entstehen dadurch der öffentlichen Hand?</p>
  • Wo bleibt die Verantwortung des Bundes für Covid-19-Impfungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Impfoffensive von November 2021 bis Ende 2021 zielte darauf ab, durch die Erhöhung der Grundimmunisierungsquote den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor schweren Krankheitsverläufen zu verbessern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Im Vergleich zu damals ist die heutige Ausgangslage, auch gerade dank der Impfung, deutlich positiver. Aufgrund von Antikörperstudien konnte bereits im Sommer 2022 nachgewiesen werden, dass sich mehr als 98% der Bevölkerung immunologisch mit dem SARS-CoV-2 Virus, dem Impfstoff oder beidem auseinandergesetzt hat. Infolge besteht aktuell für die grosse Mehrheit kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. Zudem lösen die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten, verglichen mit früheren Varianten, eher milde Krankheitsverläufe aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die aktuelle Impfempfehlung vom 3. April 2023, welche die Impfung nur für schwer immundefiziente Personen und in bestimmten Einzelfällen für besonders gefährdete Personen empfiehlt, trägt dieser aktuellen Ausgangslage Rechnung. Es gibt somit keinen Widerspruch zwischen der aktuellen Impfempfehlung und der Impfoffensive. Im Gegenteil, die Impfempfehlung trug und trägt der epidemiologischen Lage jederzeit Rechnung.&nbsp;Die in der Schweiz eingesetzten Covid-19 Impfstoffe werden durch die zuständige&nbsp;Arzneimittelbehörde Swissmedic als sicher, wirksam und qualitativ hochwertig beurteilt. Dies hat sich seit der Impfoffensive nicht verändert.&nbsp;Die Sicherheit der Impfstoffe wird kontinuierlich überwacht. Zudem ist festzuhalten, dass weder das Bundesamt für Gesundheit, noch die Zulassungsbehörde swissmedic, unerwünschte Impfreaktionen je ausgeschlossen haben. Im Gegenteil: Diese wurden laufend den neusten Erkenntnissen angepasst und publiziert und waren somit den Fachpersonen sowie der Öffentlichkeit jederzeit leicht zugänglich.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Der Bund entzieht sich nicht der Verantwortung bezüglich Impfschäden. Bei Impfschäden infolge von Impfungen, die von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und vom Bundesamt für Gesundheit empfohlen sind bzw. zum Zeitpunkt der Verimpfung empfohlen waren, besteht nach wie vor ein subsidiäres Entschädigungssystem. Hintergrund ist, dass empfohlene Impfungen auch einen gemeinnützigen Aspekt haben. Wenn schwere Nebenwirkungen infolge einer empfohlenen Impfung zu einem Schaden führen, kann der Bund eine Entschädigung oder Genugtuung leisten, insofern der Impfstoffhersteller oder die impfende Person nicht haftpflichtig sind, und insofern die Kosten nicht durch die Sozial- oder Privatversicherungen gedeckt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine Wiedergutmachungs-Massnahmen für Ungeimpfte notwendig sind. Es bestand zu keinem Zeitpunkt während der Pandemie ein Impfzwang oder Impfobligatorium.&nbsp;Der Bundesrat hat bei seinen Entscheidungen stets die grundlegenden ethischen Prinzipien der Verhältnismässigkeit, der Gleichbehandlung und der Solidarität berücksichtigt.&nbsp;Die europaweite Einführung des «EU Digital COVID Certificate» diente primär dazu, den fälschungssicheren Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests erbringen zu können, sofern entsprechende Reisebeschränkungen für die Einreiseländer galten. Der temporäre Einsatz (7. Juni 2021 bis 17. Februar 2022) im Inland ermöglichte es darüber hinaus, dass frühzeitig wieder wirtschaftliche Aktivitäten und mehr persönliche Kontakte zwischen Personen stattfinden konnten, bei denen aufgrund der Impfung oder Genesung eine Schutzwirkung gegen schwere Erkrankung und/oder aufgrund eines negativen Tests ein verringertes Übertragungsrisiko zu erwarten war.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im genannten Zeitraum wurden rund 10 Millionen Dosen entsorgt. Aufgrund der redundanten Beschaffungsstrategie des Bundes, eines aktuell niedrigen Impfgeschehens und der günstigen Entwicklung der Pandemie stehen Entsorgungen in grösserem Umfang an, sobald die entsprechenden Dosen das Ende ihrer Haltbarkeit erreichen. Angaben zu den Kosten der Vernichtung von Impfstoffen liegen nur auf der Stufe Bund vor. Von den Leistungserbringern werden aufgrund des damit verbundenen Aufwandes für die Impfstellen keine Zahlen zu Vernichtungen erhoben. Die Entsorgungskosten werden in CHF/Kilogramm angegeben. Heruntergerechnet auf eine Dosis liegen sie im Bereich von Bruchteilen von Rappen. Die Entsorgung ist somit sehr kostengünstig.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Gesundheit hat seine "Empfehlung für die Covid-19-Impfung" angepasst: Grundsätzlich werde "im Frühling/Sommer 2023 keine Covid-19-Impfung empfohlen". Dabei wird auch festgehalten, dass der Bund nicht für allfällige Impfschäden haften werde, da diese nur bei Impfungen erfolgen, die behördlich empfohlen oder angeordnet waren. Der kommunikative Kurswechsel des Bundesamts für Gesundheit lässt den Verdacht aufkommen, dass man sich still und heimlich von den einst so offensiv beworbenen Impfungen distanzieren will.</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Wie lassen sich die neuen "Empfehlung für die Covid-19-Impfung", die festhalten, dass die Covid-19-Impfungen gefährlich sein können, mit der während der Pandemie proklamierten Impfoffensive vereinbaren?</p><p>- Was entgegnen Sie den Befürchtungen vieler Bürgerinnen und Bürger, dass sich der Bund bezüglich Impfschäden aus der Verantwortung ziehen möchte?</p><p>- Welche Wiedergutmachungs-Massnahmen für Ungeimpfte gedenkt der Bundesrat einzuleiten, um die während der Pandemie aufgrund des Covid-Zertifikats und des staatlichen Drucks zur Impfung entstandenen Gräben in der Gesellschaft wieder zuzuschütten?</p><p>- Wie viele durch den Bund beschaffte Dosen Covid-19-Impfstoffe musste der Bund seit 2021 entsorgen und wie viele Impfstoffe müssen noch entsorgt werden? Welche Kosten entstehen dadurch der öffentlichen Hand?</p>
    • Wo bleibt die Verantwortung des Bundes für Covid-19-Impfungen?

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