Den Skandal der Armut endlich ernsthaft angehen. Armut in der Schweiz bis 2030 halbieren

ShortId
23.3557
Id
20233557
Updated
12.09.2023 08:54
Language
de
Title
Den Skandal der Armut endlich ernsthaft angehen. Armut in der Schweiz bis 2030 halbieren
AdditionalIndexing
28;2836;15;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in der Schweiz steigt an. Gemäss den neusten Zahlen des BFS lebten im Jahr 2021 8,7 Prozent der Bevölkerung (745 000 Personen) unter der Armutsgrenze und mindestens weitere 500 000 Personen nur knapp darüber. Die Auswirkungen der aktuellen Preissteigerungen bei den Lebenshaltskosten sind in den Zahlen des BFS noch nicht berücksichtigt. Hilfsorganisationen berichten, dass sie mit deutlich gestiegenen Anfragen konfrontiert sind.</p><p>Die Entwicklung der Armutszahlen (von 6,7 2014 auf 8,7 Prozent angestiegen sind, stehen im krassen Widerspruch zum gestiegenen Wohlstand in unserem Land. Die Divergenz zwischen sehr wohlhabenden Bevölkerungsschichten und Menschen in prekären Lebensverhältnissen nimmt zu. </p><p>Mit der Ratifizierung der UNO-Agenda 2030 hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, die Armut in der Schweiz bis 2030 mindestens zu halbieren. Im 2022 präsentierte der Bundesrat bei der UNO seinen Länderbericht hinsichtlich des Standes der Umsetzung der 17 Ziele. Darin ist konstatiert der Bundesrat selbst, dass wir beim Ziel der Armut Halbierung nicht auf Kurs sind. Es ist beschämend, dass es der wohlhabenden Schweiz nicht gelingt, die Armutszahlen zu senken. Deshalb braucht es nun konkrete Massnahmen, welche auf Gesetzesstufe verankern sein müssen.</p>
  • <p>Der Bundesrat zeigt in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 auf, wie er beabsichtigt, der Verpflichtung aus der Agenda 2030 nachzukommen. Innenpolitisch hat er dort das Ziel formuliert, den Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, zu reduzieren. Der Bundesrat teilt die Sorge der Motion, dass sich die Schweiz trotz erheblicher Anstrengungen noch nicht auf diesem Zielkurs befindet: Nachdem die Armutsquote von 2014 bis 2017 gestiegen ist, bewegt sie sich seither auf stagnierendem Niveau.</p><p>&nbsp;</p><p>Für den Erlass eines Gesetzes zur Bekämpfung von Armut fehlen dem Bund die Kompetenzen auf Verfassungsstufe. Die Unterstützung von bedürftigen Menschen fällt gemäss der Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Kantone (Art. 115 BV; SR 101). Die Kompetenzen des Bundes beschränken sich im engeren Bereich der Armutsbekämpfung lediglich auf einige klar abgrenzbare Felder (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe im Asylbereich, Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, Arbeitslosenfürsorge).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einführung von bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene wäre aus rechtlicher Sicht grundsätzlich denkbar, sie ist jedoch zurzeit kaum mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat sich kürzlich zweimal gegen entsprechende politische Vorstösse ausgesprochen (Mo. 20.3381 Grüne Fraktion «Keine Kinderarmut»; Pa. Iv. 20.454 Piller Carrard «Kinderarmut bekämpfen»); desgleichen gegen die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen (Mo. 20.3683 Feri «Bedarfsabhängige Kinderzulagen»). Im Rat noch nicht behandelt worden ist die Pa. Iv. 22.484 «Kinder vor Armut schützen» der Grünen Fraktion.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion daher in der vorliegenden Form ab. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, wird der Bundesrat dem Zweitrat den Änderungsantrag unterbreiten, die Motion auf Ziffer 2 (nationale Armutsstrategie) zu begrenzen und die übrigen Aufträge (Ziffer 1 und 3 sowie Erarbeitung eines Armuts-Bekämpfungs-Gesetzes) zu streichen. Eine solche Strategie müsste der Bund gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden erarbeiten und umsetzen. Sie sollte thematisch umfassend angelegt sein und die Ergebnisse der bereits laufenden Arbeiten (Nationale Plattform gegen Armut, Nationales Armutsmonitoring) berücksichtigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Armuts-Bekämpfungs-Gesetz zu erarbeiten. Mit dem Gesetz:</p><p>1. überführt der Bund das SDG-Inland Ziel 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden) und insbesondere Ziel 1.2 (mindestens die Halbierung der Armut nach nationaler Definition bis 2030) ins nationale Recht und erklärt es zur Priorität. </p><p>2. verankert er eine kohärente, nationale Armutsstrategie. Darunter fallen Massnahmen und Instrumente im Bereich des Bildungszugangs, des Zugangs zum Gesundheitswesen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherstellung würdiger Arbeitsbedingungen und Löhne und zur Koordination der Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene.</p><p>3. führt er insbesondere existenzsichernde Bedarfsleistungen für armutsbetroffene Haushalte mit Kindern und Jugendlichen ein. Die Höhe der Leistung orientiert sich dabei am Existenzminimum gemäss den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Ein Anspruch auf die Bedarfsleistung besteht unabhängig vom Armutsgrund und unabhängig vom Erwerbs- und Aufenthaltsstatus der Betroffenen</p>
  • Den Skandal der Armut endlich ernsthaft angehen. Armut in der Schweiz bis 2030 halbieren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der von Armut betroffenen Menschen in der Schweiz steigt an. Gemäss den neusten Zahlen des BFS lebten im Jahr 2021 8,7 Prozent der Bevölkerung (745 000 Personen) unter der Armutsgrenze und mindestens weitere 500 000 Personen nur knapp darüber. Die Auswirkungen der aktuellen Preissteigerungen bei den Lebenshaltskosten sind in den Zahlen des BFS noch nicht berücksichtigt. Hilfsorganisationen berichten, dass sie mit deutlich gestiegenen Anfragen konfrontiert sind.</p><p>Die Entwicklung der Armutszahlen (von 6,7 2014 auf 8,7 Prozent angestiegen sind, stehen im krassen Widerspruch zum gestiegenen Wohlstand in unserem Land. Die Divergenz zwischen sehr wohlhabenden Bevölkerungsschichten und Menschen in prekären Lebensverhältnissen nimmt zu. </p><p>Mit der Ratifizierung der UNO-Agenda 2030 hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, die Armut in der Schweiz bis 2030 mindestens zu halbieren. Im 2022 präsentierte der Bundesrat bei der UNO seinen Länderbericht hinsichtlich des Standes der Umsetzung der 17 Ziele. Darin ist konstatiert der Bundesrat selbst, dass wir beim Ziel der Armut Halbierung nicht auf Kurs sind. Es ist beschämend, dass es der wohlhabenden Schweiz nicht gelingt, die Armutszahlen zu senken. Deshalb braucht es nun konkrete Massnahmen, welche auf Gesetzesstufe verankern sein müssen.</p>
    • <p>Der Bundesrat zeigt in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 auf, wie er beabsichtigt, der Verpflichtung aus der Agenda 2030 nachzukommen. Innenpolitisch hat er dort das Ziel formuliert, den Anteil der Bevölkerung, der unter der nationalen Armutsgrenze lebt, zu reduzieren. Der Bundesrat teilt die Sorge der Motion, dass sich die Schweiz trotz erheblicher Anstrengungen noch nicht auf diesem Zielkurs befindet: Nachdem die Armutsquote von 2014 bis 2017 gestiegen ist, bewegt sie sich seither auf stagnierendem Niveau.</p><p>&nbsp;</p><p>Für den Erlass eines Gesetzes zur Bekämpfung von Armut fehlen dem Bund die Kompetenzen auf Verfassungsstufe. Die Unterstützung von bedürftigen Menschen fällt gemäss der Bundesverfassung in die Zuständigkeit der Kantone (Art. 115 BV; SR 101). Die Kompetenzen des Bundes beschränken sich im engeren Bereich der Armutsbekämpfung lediglich auf einige klar abgrenzbare Felder (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe im Asylbereich, Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, Arbeitslosenfürsorge).&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einführung von bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene wäre aus rechtlicher Sicht grundsätzlich denkbar, sie ist jedoch zurzeit kaum mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat sich kürzlich zweimal gegen entsprechende politische Vorstösse ausgesprochen (Mo. 20.3381 Grüne Fraktion «Keine Kinderarmut»; Pa. Iv. 20.454 Piller Carrard «Kinderarmut bekämpfen»); desgleichen gegen die Einführung bedarfsabhängiger Kinderzulagen (Mo. 20.3683 Feri «Bedarfsabhängige Kinderzulagen»). Im Rat noch nicht behandelt worden ist die Pa. Iv. 22.484 «Kinder vor Armut schützen» der Grünen Fraktion.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat lehnt die Motion daher in der vorliegenden Form ab. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, wird der Bundesrat dem Zweitrat den Änderungsantrag unterbreiten, die Motion auf Ziffer 2 (nationale Armutsstrategie) zu begrenzen und die übrigen Aufträge (Ziffer 1 und 3 sowie Erarbeitung eines Armuts-Bekämpfungs-Gesetzes) zu streichen. Eine solche Strategie müsste der Bund gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden erarbeiten und umsetzen. Sie sollte thematisch umfassend angelegt sein und die Ergebnisse der bereits laufenden Arbeiten (Nationale Plattform gegen Armut, Nationales Armutsmonitoring) berücksichtigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Armuts-Bekämpfungs-Gesetz zu erarbeiten. Mit dem Gesetz:</p><p>1. überführt der Bund das SDG-Inland Ziel 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden) und insbesondere Ziel 1.2 (mindestens die Halbierung der Armut nach nationaler Definition bis 2030) ins nationale Recht und erklärt es zur Priorität. </p><p>2. verankert er eine kohärente, nationale Armutsstrategie. Darunter fallen Massnahmen und Instrumente im Bereich des Bildungszugangs, des Zugangs zum Gesundheitswesen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, des Zugangs zu bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherstellung würdiger Arbeitsbedingungen und Löhne und zur Koordination der Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene.</p><p>3. führt er insbesondere existenzsichernde Bedarfsleistungen für armutsbetroffene Haushalte mit Kindern und Jugendlichen ein. Die Höhe der Leistung orientiert sich dabei am Existenzminimum gemäss den Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV. Ein Anspruch auf die Bedarfsleistung besteht unabhängig vom Armutsgrund und unabhängig vom Erwerbs- und Aufenthaltsstatus der Betroffenen</p>
    • Den Skandal der Armut endlich ernsthaft angehen. Armut in der Schweiz bis 2030 halbieren

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