Ressourcenausstattung der Armee mit einer Kosten-Fähigkeiten-Planung sicherstellen

ShortId
23.3558
Id
20233558
Updated
26.03.2024 21:22
Language
de
Title
Ressourcenausstattung der Armee mit einer Kosten-Fähigkeiten-Planung sicherstellen
AdditionalIndexing
09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der raschen Technologieentwicklung und namentlich der Digitalisierung beobachten wir einen starken Anstieg des Aufwandes für die Implementierung neuer Rüstungssysteme, deren Betrieb, Unterhalt und Updates. Der hohe Technologiegrad führt in der Wartung, Reparatur und Betrieb (MRO) zu einer Verschiebung auf von bisher von der Miliz erbrachten Leistungen zu solchen, die nur noch durch hoch qualifizierte und bezahlte Fachkräfte übernommen werden können. Um eine langfristige strukturelle Unterfinanzierung der Armee und die Kohärenz des Gesamtsystems sicherzustellen, sind für alle Fähigkeiten der Armee die langfristigen Kosten inklusiv Aufwände für Ausserdienstellungen abzuklären und diese auf jährliche Zahlungstranchen umzurechnen, damit mittels einer konsequenten Priorisierung der Einzelprojekte die Finanzierbarkeit der Armee als Ganzes erhalten werden kann. Das heutige additive Verfahren birgt das Risiko, dass anlässlich der Beschaffung neuer Rüstungssysteme und dem Aufbau neuer Fähigkeiten die Folgekosten für die Implementierung, den Betrieb und die Instandhaltung ungenügend berücksichtigt werden. Dies erhöht das Risiko starker Verzögerungen und negativer Rückwirkungen auf andere Teilprojekte und die Funktionstüchtigkeit des Gesamtsystems Armee.</p>
  • <p>Die Armee muss über eine Vielzahl von Fähigkeiten verfügen, um ein breites Bedrohungsspektrum abwehren zu können. Im Hinblick auf die Planung der Fähigkeiten der Armee und die dazu nötigen Investitionen berücksichtigt das VBS nicht nur den finanziellen Bedarf an Material, Personal und Infrastruktur, sondern auch die Betriebskosten, die Kosten für werterhaltende Massnahmen und für Ausserdienststellungen. Es trifft zu, dass IT-Komponenten vieler neuer Systeme und die nötigen Updates zu höheren Betriebskosten führen. Das wird jedoch bereits in den Planungen berücksichtigt.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten jährlich eine Armeebotschaft. Ab 2024 legt er zudem einmal pro Legislatur eine fähigkeitsbasierte Armeebotschaft vor. Diese umfasst im Rahmen der voraussichtlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee über einen Zeithorizont von zwölf Jahren. Dabei wird für jeden Fähigkeitsbereich der Investitionsbedarf ausgewiesen.</p><p>Die im Postulat geforderten Steuerungs- und Kontrollinstrumente sind damit bereits vorhanden. Eine zusätzliche Planung erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Zudem wird der Bundesrat dem Parlament auch künftig gestützt auf Artikel. 149<i>b</i> des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) Bericht erstatten, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen der beiden Räte bestimmen Form, Periodizität und Gegenstand dieser Berichterstattung.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stabilität der personellen und finanziellen Ressourcenausstattung der Armee mit Hilfe einer rollenden Kosten-Fähigkeits-Planung sicherzustellen und darüber periodisch Bericht zu erstatten. Für jede Fähigkeit ist der jährliche Kostenbedarf (Betriebsaufwand plus Investitionsaufwand) zu ermitteln. Letzterer muss Updates, Werterhaltungen und die Ersatzkosten jedes Systems enthalten und durch die voraussichtliche Anzahl Betriebsjahre des Systems geteilt werden. Die Fähigkeiten sind so zu gestalten, dass die Summe aller Aufwände (einschliesslich der Kosten für die Basisfunktionen) das Armeebudget nicht übersteigt. Ziel der Kosten-Fähigkeits-Planung ist es, mittels Priorisierung das angestrebte Technologieniveau, die Grösse der Armee und die personelle und finanzielle Ressourcenausstattung der Armee langfristig im Gleichgewicht zu behalten.</p>
  • Ressourcenausstattung der Armee mit einer Kosten-Fähigkeiten-Planung sicherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der raschen Technologieentwicklung und namentlich der Digitalisierung beobachten wir einen starken Anstieg des Aufwandes für die Implementierung neuer Rüstungssysteme, deren Betrieb, Unterhalt und Updates. Der hohe Technologiegrad führt in der Wartung, Reparatur und Betrieb (MRO) zu einer Verschiebung auf von bisher von der Miliz erbrachten Leistungen zu solchen, die nur noch durch hoch qualifizierte und bezahlte Fachkräfte übernommen werden können. Um eine langfristige strukturelle Unterfinanzierung der Armee und die Kohärenz des Gesamtsystems sicherzustellen, sind für alle Fähigkeiten der Armee die langfristigen Kosten inklusiv Aufwände für Ausserdienstellungen abzuklären und diese auf jährliche Zahlungstranchen umzurechnen, damit mittels einer konsequenten Priorisierung der Einzelprojekte die Finanzierbarkeit der Armee als Ganzes erhalten werden kann. Das heutige additive Verfahren birgt das Risiko, dass anlässlich der Beschaffung neuer Rüstungssysteme und dem Aufbau neuer Fähigkeiten die Folgekosten für die Implementierung, den Betrieb und die Instandhaltung ungenügend berücksichtigt werden. Dies erhöht das Risiko starker Verzögerungen und negativer Rückwirkungen auf andere Teilprojekte und die Funktionstüchtigkeit des Gesamtsystems Armee.</p>
    • <p>Die Armee muss über eine Vielzahl von Fähigkeiten verfügen, um ein breites Bedrohungsspektrum abwehren zu können. Im Hinblick auf die Planung der Fähigkeiten der Armee und die dazu nötigen Investitionen berücksichtigt das VBS nicht nur den finanziellen Bedarf an Material, Personal und Infrastruktur, sondern auch die Betriebskosten, die Kosten für werterhaltende Massnahmen und für Ausserdienststellungen. Es trifft zu, dass IT-Komponenten vieler neuer Systeme und die nötigen Updates zu höheren Betriebskosten führen. Das wird jedoch bereits in den Planungen berücksichtigt.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten jährlich eine Armeebotschaft. Ab 2024 legt er zudem einmal pro Legislatur eine fähigkeitsbasierte Armeebotschaft vor. Diese umfasst im Rahmen der voraussichtlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee über einen Zeithorizont von zwölf Jahren. Dabei wird für jeden Fähigkeitsbereich der Investitionsbedarf ausgewiesen.</p><p>Die im Postulat geforderten Steuerungs- und Kontrollinstrumente sind damit bereits vorhanden. Eine zusätzliche Planung erachtet der Bundesrat als nicht zweckmässig. Zudem wird der Bundesrat dem Parlament auch künftig gestützt auf Artikel. 149<i>b</i> des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) Bericht erstatten, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen der beiden Räte bestimmen Form, Periodizität und Gegenstand dieser Berichterstattung.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Stabilität der personellen und finanziellen Ressourcenausstattung der Armee mit Hilfe einer rollenden Kosten-Fähigkeits-Planung sicherzustellen und darüber periodisch Bericht zu erstatten. Für jede Fähigkeit ist der jährliche Kostenbedarf (Betriebsaufwand plus Investitionsaufwand) zu ermitteln. Letzterer muss Updates, Werterhaltungen und die Ersatzkosten jedes Systems enthalten und durch die voraussichtliche Anzahl Betriebsjahre des Systems geteilt werden. Die Fähigkeiten sind so zu gestalten, dass die Summe aller Aufwände (einschliesslich der Kosten für die Basisfunktionen) das Armeebudget nicht übersteigt. Ziel der Kosten-Fähigkeits-Planung ist es, mittels Priorisierung das angestrebte Technologieniveau, die Grösse der Armee und die personelle und finanzielle Ressourcenausstattung der Armee langfristig im Gleichgewicht zu behalten.</p>
    • Ressourcenausstattung der Armee mit einer Kosten-Fähigkeiten-Planung sicherstellen

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