Berechnungsfehler beim Planungskorridor-Entscheid Höchstspannungsleitung Reusstal. Ist eine Neubeurteilung nötig?

ShortId
23.3564
Id
20233564
Updated
26.03.2024 21:55
Language
de
Title
Berechnungsfehler beim Planungskorridor-Entscheid Höchstspannungsleitung Reusstal. Ist eine Neubeurteilung nötig?
AdditionalIndexing
2846;66;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Begleitgruppe waren der Kanton Aargau, der Kanton Zürich, die Stiftung Landschaftsschutz, die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG), die eidgenössische Elektrizitätskommission, die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Raumentwicklung, das Bundesamt für Umwelt sowie das Eidgenössische Starkstrominspektorat vertreten und stimmberechtigt.</p><p>2. Die Bewertungstabelle wurde basierend auf Diskussionen in der Begleitgruppe neu ausgefüllt. Sie ist somit nicht das Ergebnis einer fehlerhaften Übertragung von Punkten, sondern einer Neubeurteilung im Rahmen der Arbeiten der Begleitgruppe.</p><p>3. Der Bundesrat stützt sich bei seinen Entscheiden auf jene Dokumente, welche Gegenstand des jeweiligen Bundesratsantrages sind und damit die Ämterkonsultation durchlaufen haben und den Departementen zum Mitbericht vorgelegt wurden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um folgende Dokumente:</p><p>- Bundesratsantrag</p><p>- Entwurf des Beschlussdispositivs</p><p>- Entwurf des Objektblatts 611 Leitungszug Niederwil-Obfelden</p><p>- Erläuternder Bericht zum Objektblatt 611 Leitungszug Niederwil-Obfelden</p><p>- Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung vom 5. August 2022</p><p>- Entwurf der Medienmitteilung</p><p>Die Informationen gemäss Bewertungsschema für Übertragungsleitungen stellen hingegen nur eine Hilfestellung für die nachfolgende Interessenabwägung, welche im Objektblatt und im erläuternden Bericht dokumentiert wird, dar. Die eingeschränkte Bedeutung des Bewertungsschemas und der dabei vergebenen Punkte wird in Kapitel 2.2 des dazugehörigen Handbuchs ausgeführt.</p><p>4. Da sich der Vorwurf des Vereins Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR) als unzutreffend erweist, sieht der Bundesrat keinen Anlass, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im August 2022 bekannt gegeben, dass er die 17 km lange Höchstspannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH nicht als Erdverkabelung, sondern zum grössten Teil als Freileitung erstellen will. Zuvor hatte die eingesetzte Begleitgruppe verschiedene Varianten geprüft und sich schliesslich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Bundesrat die Variante Teilverkabelung zu empfehlen. Die Begleitgruppe setzte sich aus verschiedenen Vertreter:innen von Bund, Kanton und Verbänden zusammen. Als Entscheidgrundlage der Begleitgruppe diente unter anderem eine Bewertungstabelle, wo die verschiedenen Varianten nach einem Punktesystem bewertet worden waren.</p><p>Der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal VSLR hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip, die Dokumente eingesehen, die als Grundlage für die Empfehlung der Begleitgruppe dienten. Gemäss VSLR sind bei der Berechnung gravierende Fehler unterlaufen. Der Verein wirft dem Bundesamt für Energie (BFE) vor, Punkte falsch in die Auswertungstabelle übertragen zu haben. Aufgrund der fehlerhaften Übertragung hätten Teil- und Vollverkabelung fast die gleiche Punktezahl erhalten, nämlich 32 bzw. 34 Punkte. Die korrekte Punkteverteilung sei aber 20 Punkte für die Teilverkabelung, 36 Punkte für die Vollverkabelung. Die Empfehlung der Begleitgruppe zugunsten der Teilverkabelung sei womöglich aufgrund des Rechenfehlers im Entscheiddokument ausgesprochen worden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie genau setzte sich die Begleitgruppe zusammen? Wer war alles stimmberechtigt beim Entscheid, die Empfehlung an den Bundesrat auszusprechen?</p><p>2. Ist es korrekt, dass die oben genannten Fehler bei der Übertragung der Punktezahl unterlaufen sind?</p><p>3. Auf welche Dokumente und Empfehlungen stützte sich der Bundesrat bei seinem Entscheid, der Variante Teilverkabelung den Vorzug zu geben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen und eine Neubeurteilung des Korridorentscheids durch die Begleitgruppe zu verlangen, sofern sich der Vorwurf des VSLR als richtig erweist?</p>
  • Berechnungsfehler beim Planungskorridor-Entscheid Höchstspannungsleitung Reusstal. Ist eine Neubeurteilung nötig?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Begleitgruppe waren der Kanton Aargau, der Kanton Zürich, die Stiftung Landschaftsschutz, die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid AG), die eidgenössische Elektrizitätskommission, die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Raumentwicklung, das Bundesamt für Umwelt sowie das Eidgenössische Starkstrominspektorat vertreten und stimmberechtigt.</p><p>2. Die Bewertungstabelle wurde basierend auf Diskussionen in der Begleitgruppe neu ausgefüllt. Sie ist somit nicht das Ergebnis einer fehlerhaften Übertragung von Punkten, sondern einer Neubeurteilung im Rahmen der Arbeiten der Begleitgruppe.</p><p>3. Der Bundesrat stützt sich bei seinen Entscheiden auf jene Dokumente, welche Gegenstand des jeweiligen Bundesratsantrages sind und damit die Ämterkonsultation durchlaufen haben und den Departementen zum Mitbericht vorgelegt wurden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um folgende Dokumente:</p><p>- Bundesratsantrag</p><p>- Entwurf des Beschlussdispositivs</p><p>- Entwurf des Objektblatts 611 Leitungszug Niederwil-Obfelden</p><p>- Erläuternder Bericht zum Objektblatt 611 Leitungszug Niederwil-Obfelden</p><p>- Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung vom 5. August 2022</p><p>- Entwurf der Medienmitteilung</p><p>Die Informationen gemäss Bewertungsschema für Übertragungsleitungen stellen hingegen nur eine Hilfestellung für die nachfolgende Interessenabwägung, welche im Objektblatt und im erläuternden Bericht dokumentiert wird, dar. Die eingeschränkte Bedeutung des Bewertungsschemas und der dabei vergebenen Punkte wird in Kapitel 2.2 des dazugehörigen Handbuchs ausgeführt.</p><p>4. Da sich der Vorwurf des Vereins Verträgliche Starkstromleitung Reusstal (VSLR) als unzutreffend erweist, sieht der Bundesrat keinen Anlass, auf seinen Entscheid zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im August 2022 bekannt gegeben, dass er die 17 km lange Höchstspannungsleitung zwischen Niederwil AG und Obfelden ZH nicht als Erdverkabelung, sondern zum grössten Teil als Freileitung erstellen will. Zuvor hatte die eingesetzte Begleitgruppe verschiedene Varianten geprüft und sich schliesslich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Bundesrat die Variante Teilverkabelung zu empfehlen. Die Begleitgruppe setzte sich aus verschiedenen Vertreter:innen von Bund, Kanton und Verbänden zusammen. Als Entscheidgrundlage der Begleitgruppe diente unter anderem eine Bewertungstabelle, wo die verschiedenen Varianten nach einem Punktesystem bewertet worden waren.</p><p>Der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal VSLR hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip, die Dokumente eingesehen, die als Grundlage für die Empfehlung der Begleitgruppe dienten. Gemäss VSLR sind bei der Berechnung gravierende Fehler unterlaufen. Der Verein wirft dem Bundesamt für Energie (BFE) vor, Punkte falsch in die Auswertungstabelle übertragen zu haben. Aufgrund der fehlerhaften Übertragung hätten Teil- und Vollverkabelung fast die gleiche Punktezahl erhalten, nämlich 32 bzw. 34 Punkte. Die korrekte Punkteverteilung sei aber 20 Punkte für die Teilverkabelung, 36 Punkte für die Vollverkabelung. Die Empfehlung der Begleitgruppe zugunsten der Teilverkabelung sei womöglich aufgrund des Rechenfehlers im Entscheiddokument ausgesprochen worden.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie genau setzte sich die Begleitgruppe zusammen? Wer war alles stimmberechtigt beim Entscheid, die Empfehlung an den Bundesrat auszusprechen?</p><p>2. Ist es korrekt, dass die oben genannten Fehler bei der Übertragung der Punktezahl unterlaufen sind?</p><p>3. Auf welche Dokumente und Empfehlungen stützte sich der Bundesrat bei seinem Entscheid, der Variante Teilverkabelung den Vorzug zu geben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen und eine Neubeurteilung des Korridorentscheids durch die Begleitgruppe zu verlangen, sofern sich der Vorwurf des VSLR als richtig erweist?</p>
    • Berechnungsfehler beim Planungskorridor-Entscheid Höchstspannungsleitung Reusstal. Ist eine Neubeurteilung nötig?

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