Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen. Wie reagiert der Bundesrat?

ShortId
23.3569
Id
20233569
Updated
26.03.2024 21:55
Language
de
Title
Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen. Wie reagiert der Bundesrat?
AdditionalIndexing
52;04;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die CO2-Vorschriften haben insgesamt zu einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen und zu einer beschleunigten Elektrifizierung der Schweizer Neuwagenflotte geführt, dies selbst wenn die Zielwerte des CO2-Gesetzes jeweils verfehlt wurden. Ein zwischenzeitlicher Anstieg der Emissionen der Neuwagen war bisher nur in den Jahren 2017 bis 2019 zu verzeichnen, der Sprung im Jahr 2021 ist auf die Umstellung des Messverfahrens zurückzuführen. Der Bundesrat hat am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz (BBL 2022 2651) verabschiedet. Dieses sieht eine weitere Absenkung der CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge in Anlehnung an die Entwicklung in der EU vor.</p><p>2./3. Der Bundesrat wird im Rahmen der nächsten Revision der CO2-Verordnung (SR 641.711) die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) prüfen.</p><p>4. In der Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz vom 16. September 2022 sind Einführungserleichterungen beim Übergang zu schärferen Zielwerten als Kann-Bestimmung vorgesehen. Der Bundesrat wird bei der Erarbeitung der CO2-Verordnung die Empfehlungen der EFK in Bezug auf Übergangserleichterungen prüfen, dies auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratung des CO2-Gesetzes im Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen untersucht und verschiedene Fehlanreize festgestellt. Gleichzeitig steigt der CO2-Ausstoss der Schweizer Neuwagenflotte seit einigen Jahren wieder an. </p><p>Der Bericht der Finanzkontrolle wurde nun publiziert und der Bundesrat wird geben, aufzuzeigen wie er mit der Zunahme des CO2-Ausstosses der Neuwagenflotte und der Empfehlung der EFK umzugehen gedenkt. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Schweizer Neuwagenflotte nicht auf dem Weg zum Netto-Null-Klimaziel der Schweiz ist? Was gedenkt er dagegen zu tun? Wie wird er die CO2-Grenzwerte für die Neuwagenflotte in Zukunft einhalten? </p><p>2. Was wird der Bundesrat unternehmen, um die Fehlkonstellationen durch die Übernahme des EU-Modells zu beheben (Empfehlung EFK)? </p><p>3. Wie wird der Bundesrat die Berechnungen verändern, da der Einbezug des Gewichts in die Berechnungsformel Fehlanreize ergibt (Empfehlung EFK)? </p><p>4. Wird der Bundesrat keine Übergangserleichterungen mehr einführen (Empfehlung EFK)?</p>
  • Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen. Wie reagiert der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die CO2-Vorschriften haben insgesamt zu einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen und zu einer beschleunigten Elektrifizierung der Schweizer Neuwagenflotte geführt, dies selbst wenn die Zielwerte des CO2-Gesetzes jeweils verfehlt wurden. Ein zwischenzeitlicher Anstieg der Emissionen der Neuwagen war bisher nur in den Jahren 2017 bis 2019 zu verzeichnen, der Sprung im Jahr 2021 ist auf die Umstellung des Messverfahrens zurückzuführen. Der Bundesrat hat am 16. September 2022 die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz (BBL 2022 2651) verabschiedet. Dieses sieht eine weitere Absenkung der CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge in Anlehnung an die Entwicklung in der EU vor.</p><p>2./3. Der Bundesrat wird im Rahmen der nächsten Revision der CO2-Verordnung (SR 641.711) die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) prüfen.</p><p>4. In der Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz vom 16. September 2022 sind Einführungserleichterungen beim Übergang zu schärferen Zielwerten als Kann-Bestimmung vorgesehen. Der Bundesrat wird bei der Erarbeitung der CO2-Verordnung die Empfehlungen der EFK in Bezug auf Übergangserleichterungen prüfen, dies auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratung des CO2-Gesetzes im Parlament.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen untersucht und verschiedene Fehlanreize festgestellt. Gleichzeitig steigt der CO2-Ausstoss der Schweizer Neuwagenflotte seit einigen Jahren wieder an. </p><p>Der Bericht der Finanzkontrolle wurde nun publiziert und der Bundesrat wird geben, aufzuzeigen wie er mit der Zunahme des CO2-Ausstosses der Neuwagenflotte und der Empfehlung der EFK umzugehen gedenkt. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Schweizer Neuwagenflotte nicht auf dem Weg zum Netto-Null-Klimaziel der Schweiz ist? Was gedenkt er dagegen zu tun? Wie wird er die CO2-Grenzwerte für die Neuwagenflotte in Zukunft einhalten? </p><p>2. Was wird der Bundesrat unternehmen, um die Fehlkonstellationen durch die Übernahme des EU-Modells zu beheben (Empfehlung EFK)? </p><p>3. Wie wird der Bundesrat die Berechnungen verändern, da der Einbezug des Gewichts in die Berechnungsformel Fehlanreize ergibt (Empfehlung EFK)? </p><p>4. Wird der Bundesrat keine Übergangserleichterungen mehr einführen (Empfehlung EFK)?</p>
    • Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen. Wie reagiert der Bundesrat?

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