Folgen der Verzögerung bei der Umsetzung der Motion 19.4381

ShortId
23.3589
Id
20233589
Updated
26.03.2024 21:47
Language
de
Title
Folgen der Verzögerung bei der Umsetzung der Motion 19.4381
AdditionalIndexing
66;52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich mit dem Übereinkommen von Paris verpflichtet, bis 2030 die CO2-Emissionen um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Verkehrssektor muss einen grossen Teil dazu beitragen, wobei der Strassentransport in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle spielt.</p><p>Im Dezember 2020 nahm das Parlament die Motion 19.4381 mit sehr deutlicher Mehrheit an. Mit der Motion wird gefordert, dass alle erneuerbaren Energien im Strassentransport technologieneutral und -offen behandelt werden. Für Lastwagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, soll bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein reduzierter Tarif gelten, damit die zusätzlichen Kosten amortisiert werden können.</p><p>Im Namen aller von dieser Motion betroffenen Personen wird der Bundesrat aufgefordert, die Umsetzung zu beschleunigen, denn die Verzögerung bei der Umsetzung gibt zu denken.</p><p>1. Wieso wurde die Motion 19.4381 "Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge" noch nicht umgesetzt?</p><p>2. Die Motion ist für die Technologieoffenheit und die Gleichbehandlung aller Antriebsarten wichtig. Wieso sieht das BAV diese Motion trotzdem nicht als dringlich an und will es mit der Umsetzung bis 2030 warten?</p><p>3. Wann beabsichtigt der Bundesrat, die Motion umzusetzen und eine LSVA-Vergünstigung beispielsweise auch für Lastwagen mit einem höheren Biodieselanteil vorzusehen?</p>
  • <p>Der Bundesrat ergreift Massnahmen im Verkehrsbereich, mit denen er seiner im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtung zur Reduktion der CO2-Emissionen nachkommen will. So beabsichtigt der Bundesrat, das System der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu optimieren. Im Verlagerungsbericht&nbsp;2021 legte er die Stossrichtungen für das Projekt zur Weiterentwicklung der LSVA fest. Damit die beiden in der Verfassung verankerten Ziele der LSVA, nämlich die Internalisierung der durch den Schwerverkehr verursachten ungedeckten Kosten zulasten der Gesellschaft und die Verkehrsverlagerung, weiterhin erreicht werden können, will der Bundesrat die Berechnung der LSVA dahingehend ändern, dass neu der CO2-Ausstoss und nicht mehr der Ausstoss von Luftschadstoffen (Emissionskategorien EURO) berücksichtigt wird. Dieser Entscheid orientiert sich an den jüngsten Entwicklungen im Recht der Europäischen Union (EU). Mit der Weiterentwicklung des LSVA will der Bundesrat ab&nbsp;2030 alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in das LSVA-System integrieren.</p><p>1./2. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis spätestens&nbsp;2023 eine Vernehmlassungsvorlage für die Weiterentwicklung der LSVA vorzulegen. Damit will der Bundesrat die Motion&nbsp;19.4381 so rasch wie möglich umsetzen. Er muss jedoch das Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen und ein allfälliges Referendum über die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (Geschäft&nbsp;22.061) abwarten. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine bis 2030 befristete Befreiung der Elektrofahrzeuge von der LSVA vor. Daher kann der Bundesrat vorerst noch keine Vorschläge unterbreiten, wie diese Fahrzeuge ab 2030 in das LSVA-System integriert werden sollen. Hinsichtlich der anderen von der Motion&nbsp;19.4381 betroffenen Fahrzeuge hält der Bundesrat an seiner Stellungnahme vom 19.&nbsp;Februar&nbsp;2020 fest. Die LSVA muss auch technisch umsetzbar sein. Eine differenzierte Berechnung der gefahrenen Kilometer nach Antriebsart bei Hybridfahrzeugen ist in der Praxis kaum zu realisieren. Allerdings sieht das geplante neue, nach CO2-Emissionen differenzierte LSVA-System vor, Fahrzeugen, die nachweislich weniger CO2 ausstossen oder energieeffizienter sind, Ermässigungen auf der LSVA zu gewähren.</p><p>3. Wie in seiner Stellungnahme vom 19.&nbsp;Februar&nbsp;2020 zur Motion&nbsp;19.4381 dargelegt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einführung von Rabatten für Hybridfahrzeuge, die nur für einen Teil ihrer Leistung erneuerbare Treibstoffe verwenden, sehr schwer umsetzbar ist. Dies gilt analog für die Verwendung von Biodiesel – technisch ist es kaum machbar, bei der Berechnung der LSVA zu berücksichtigen, welcher Treibstoff verwendet wurde. Ausserdem wird die LSVA nicht auf der Grundlage der Treibstoffart, sondern der Antriebsart der abgabepflichtigen Fahrzeuge erhoben. Im Hinblick darauf, den Einsatz von umweltschonenden Treibstoffen zu fördern, ist es sinnvoller, bei der Mineralölsteuer anzusetzen, bei der biogene Treibstoffe (einschliesslich Biodiesel) derzeit von Steuererleichterungen profitieren.</p>
  • <p>Die Verzögerung bei der Umsetzung dieser Motion ist verwunderlich und eine klare Erklärung des Bundesrates zu den Umsetzungsfristen wird gewünscht.</p>
  • Folgen der Verzögerung bei der Umsetzung der Motion 19.4381
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich mit dem Übereinkommen von Paris verpflichtet, bis 2030 die CO2-Emissionen um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der Verkehrssektor muss einen grossen Teil dazu beitragen, wobei der Strassentransport in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle spielt.</p><p>Im Dezember 2020 nahm das Parlament die Motion 19.4381 mit sehr deutlicher Mehrheit an. Mit der Motion wird gefordert, dass alle erneuerbaren Energien im Strassentransport technologieneutral und -offen behandelt werden. Für Lastwagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, soll bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein reduzierter Tarif gelten, damit die zusätzlichen Kosten amortisiert werden können.</p><p>Im Namen aller von dieser Motion betroffenen Personen wird der Bundesrat aufgefordert, die Umsetzung zu beschleunigen, denn die Verzögerung bei der Umsetzung gibt zu denken.</p><p>1. Wieso wurde die Motion 19.4381 "Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge" noch nicht umgesetzt?</p><p>2. Die Motion ist für die Technologieoffenheit und die Gleichbehandlung aller Antriebsarten wichtig. Wieso sieht das BAV diese Motion trotzdem nicht als dringlich an und will es mit der Umsetzung bis 2030 warten?</p><p>3. Wann beabsichtigt der Bundesrat, die Motion umzusetzen und eine LSVA-Vergünstigung beispielsweise auch für Lastwagen mit einem höheren Biodieselanteil vorzusehen?</p>
    • <p>Der Bundesrat ergreift Massnahmen im Verkehrsbereich, mit denen er seiner im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtung zur Reduktion der CO2-Emissionen nachkommen will. So beabsichtigt der Bundesrat, das System der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu optimieren. Im Verlagerungsbericht&nbsp;2021 legte er die Stossrichtungen für das Projekt zur Weiterentwicklung der LSVA fest. Damit die beiden in der Verfassung verankerten Ziele der LSVA, nämlich die Internalisierung der durch den Schwerverkehr verursachten ungedeckten Kosten zulasten der Gesellschaft und die Verkehrsverlagerung, weiterhin erreicht werden können, will der Bundesrat die Berechnung der LSVA dahingehend ändern, dass neu der CO2-Ausstoss und nicht mehr der Ausstoss von Luftschadstoffen (Emissionskategorien EURO) berücksichtigt wird. Dieser Entscheid orientiert sich an den jüngsten Entwicklungen im Recht der Europäischen Union (EU). Mit der Weiterentwicklung des LSVA will der Bundesrat ab&nbsp;2030 alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in das LSVA-System integrieren.</p><p>1./2. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis spätestens&nbsp;2023 eine Vernehmlassungsvorlage für die Weiterentwicklung der LSVA vorzulegen. Damit will der Bundesrat die Motion&nbsp;19.4381 so rasch wie möglich umsetzen. Er muss jedoch das Ergebnis der parlamentarischen Verhandlungen und ein allfälliges Referendum über die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (Geschäft&nbsp;22.061) abwarten. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine bis 2030 befristete Befreiung der Elektrofahrzeuge von der LSVA vor. Daher kann der Bundesrat vorerst noch keine Vorschläge unterbreiten, wie diese Fahrzeuge ab 2030 in das LSVA-System integriert werden sollen. Hinsichtlich der anderen von der Motion&nbsp;19.4381 betroffenen Fahrzeuge hält der Bundesrat an seiner Stellungnahme vom 19.&nbsp;Februar&nbsp;2020 fest. Die LSVA muss auch technisch umsetzbar sein. Eine differenzierte Berechnung der gefahrenen Kilometer nach Antriebsart bei Hybridfahrzeugen ist in der Praxis kaum zu realisieren. Allerdings sieht das geplante neue, nach CO2-Emissionen differenzierte LSVA-System vor, Fahrzeugen, die nachweislich weniger CO2 ausstossen oder energieeffizienter sind, Ermässigungen auf der LSVA zu gewähren.</p><p>3. Wie in seiner Stellungnahme vom 19.&nbsp;Februar&nbsp;2020 zur Motion&nbsp;19.4381 dargelegt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einführung von Rabatten für Hybridfahrzeuge, die nur für einen Teil ihrer Leistung erneuerbare Treibstoffe verwenden, sehr schwer umsetzbar ist. Dies gilt analog für die Verwendung von Biodiesel – technisch ist es kaum machbar, bei der Berechnung der LSVA zu berücksichtigen, welcher Treibstoff verwendet wurde. Ausserdem wird die LSVA nicht auf der Grundlage der Treibstoffart, sondern der Antriebsart der abgabepflichtigen Fahrzeuge erhoben. Im Hinblick darauf, den Einsatz von umweltschonenden Treibstoffen zu fördern, ist es sinnvoller, bei der Mineralölsteuer anzusetzen, bei der biogene Treibstoffe (einschliesslich Biodiesel) derzeit von Steuererleichterungen profitieren.</p>
    • <p>Die Verzögerung bei der Umsetzung dieser Motion ist verwunderlich und eine klare Erklärung des Bundesrates zu den Umsetzungsfristen wird gewünscht.</p>
    • Folgen der Verzögerung bei der Umsetzung der Motion 19.4381

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