Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben

ShortId
23.3605
Id
20233605
Updated
01.05.2024 13:27
Language
de
Title
Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Anteil gebundener Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes beträgt heute rund 60 Prozent, Tendenz steigend. Gebundene Ausgaben sind kurzfristig kaum steuerbar. Sind Entlastungsmassnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse und zur Herstellung des Haushaltsgleich erforderlich, wie es gegenwärtig der Fall ist, konzentrieren sich Massnahmen in der Regel zumindest kurzfristig auf ungebundene Ausgaben und die entsprechenden Aufgabengebiete. Die Folgen sind einseitige Massnahmen, die über die Zeit Gefahr laufen, zu qualitativen Verschlechterungen über den Gesamthaushalt gesehen zu führen, etwa zur Verdrängung wichtiger ungebundener Ausgaben wie etwa Bildung und Forschung oder Landwirtschaft / Armee / Entwicklungshilfe. Langfristig können die gebundenen Ausgaben mittels struktureller Reformen und Gesetzesänderungen angepasst werden, kurzfristig aber nicht. Bei einem hohen Konsolidierungsbedarf kann es deshalb im schwach gebundenen Bereich zu einer stop-and-go-Ausgabenpolitik kommen. </p><p>Ein Ansatz, im Fall notwendiger Korrekturen auch Massnahmen bei gebundenen Ausgaben ergreifen zu können, stellen Flexibilisierungsregeln dar. So ist beim Bahninfrastrukturfonds BIF beispielsweise bereits heute geregelt, dass der BIF bundesseitig mit höchstens zwei Dritteln des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA alimentiert wird (d.h. der Bundesbeitrag kann gegebenenfalls geringer sein). Beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF beträgt die Einlage in der Regel 10 Prozent der Mineralölsteuer (d.h. die Einlage kann vorübergehend auch tiefer liegen). Wäre es aus Sicht des Bundesrates denkbar, weitere gebundene Ausgaben auf diese Art zu flexibilisieren, beispielsweise indem die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wird, eine gebundene Ausgabe unter bestimmten Voraussetzungen (hoher Konsolidierungsbedarf) für eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Jahre) in einem bestimmten Ausmass (z.B. um höchstens 5 Prozent) kürzen zu können? Damit könnte jeweils Zeit für echte strukturelle Reformen gewonnen werden; so könnten auch dauerhafte Lastenabwälzungen auf Sozialversicherungen und Kantone vermieden werden. Erachtet der Bundesrat das skizzierte Vorgehen als grundsätzlich sinnvoll und, wenn ja, bei welchen Aufgaben? Welche rechtlichen Anpassungen wären erforderlich?</p>
  • <p>Der Bundesrat wird den Auftrag in den Bericht zum Postulat 21.4337 «Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben» aufnehmen und darin mögliche Flexibilisierungen darlegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung gebundener Aufgaben zu prüfen und die Vor- und Nachteile darzustellen.</p>
  • Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben
State
Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Anteil gebundener Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes beträgt heute rund 60 Prozent, Tendenz steigend. Gebundene Ausgaben sind kurzfristig kaum steuerbar. Sind Entlastungsmassnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse und zur Herstellung des Haushaltsgleich erforderlich, wie es gegenwärtig der Fall ist, konzentrieren sich Massnahmen in der Regel zumindest kurzfristig auf ungebundene Ausgaben und die entsprechenden Aufgabengebiete. Die Folgen sind einseitige Massnahmen, die über die Zeit Gefahr laufen, zu qualitativen Verschlechterungen über den Gesamthaushalt gesehen zu führen, etwa zur Verdrängung wichtiger ungebundener Ausgaben wie etwa Bildung und Forschung oder Landwirtschaft / Armee / Entwicklungshilfe. Langfristig können die gebundenen Ausgaben mittels struktureller Reformen und Gesetzesänderungen angepasst werden, kurzfristig aber nicht. Bei einem hohen Konsolidierungsbedarf kann es deshalb im schwach gebundenen Bereich zu einer stop-and-go-Ausgabenpolitik kommen. </p><p>Ein Ansatz, im Fall notwendiger Korrekturen auch Massnahmen bei gebundenen Ausgaben ergreifen zu können, stellen Flexibilisierungsregeln dar. So ist beim Bahninfrastrukturfonds BIF beispielsweise bereits heute geregelt, dass der BIF bundesseitig mit höchstens zwei Dritteln des Reinertrags der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA alimentiert wird (d.h. der Bundesbeitrag kann gegebenenfalls geringer sein). Beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF beträgt die Einlage in der Regel 10 Prozent der Mineralölsteuer (d.h. die Einlage kann vorübergehend auch tiefer liegen). Wäre es aus Sicht des Bundesrates denkbar, weitere gebundene Ausgaben auf diese Art zu flexibilisieren, beispielsweise indem die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wird, eine gebundene Ausgabe unter bestimmten Voraussetzungen (hoher Konsolidierungsbedarf) für eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Jahre) in einem bestimmten Ausmass (z.B. um höchstens 5 Prozent) kürzen zu können? Damit könnte jeweils Zeit für echte strukturelle Reformen gewonnen werden; so könnten auch dauerhafte Lastenabwälzungen auf Sozialversicherungen und Kantone vermieden werden. Erachtet der Bundesrat das skizzierte Vorgehen als grundsätzlich sinnvoll und, wenn ja, bei welchen Aufgaben? Welche rechtlichen Anpassungen wären erforderlich?</p>
    • <p>Der Bundesrat wird den Auftrag in den Bericht zum Postulat 21.4337 «Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben» aufnehmen und darin mögliche Flexibilisierungen darlegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Flexibilisierung gebundener Aufgaben zu prüfen und die Vor- und Nachteile darzustellen.</p>
    • Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben

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